Das Bundesversorgungsgesetz (kurz: BVG) regelt in Deutschland die staatliche Kriegsopferversorgung. Menschen, die durch den Zweiten Weltkrieg gesundheitliche Schäden erlitten oder Hinterbliebene sind, besitzen einen Anspruch auf Entschädigung. Die Versorgungsleistungen umfassen dabei u. a. medizinische Behandlungen, Pflegezulagen, die Hinterbliebenenrente und Bestattungsgeld.
Versorgungsleistungen müssen Sie beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Hierfür müssen Sie zweifelsfrei anhand historischer Dokumente Ihren Kriegsopferstatus nachweisen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Bundesversorgungsgesetz kann für Sie eine einwandfreie Beantragung sicherstellen und bereits vorab prüfen, ob und in welchem Umfang Sie einen Anspruch auf Entschädigung besitzen.
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