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Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

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  • Cannabis-Delikte nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes prüfen
  • Chance auf Straffreiheit prüfen
  • Antrag auf Cannabis-Amnestie stellen
  • Kommunikation mit Staatsanwaltschaft & Registerbehörde
  • Löschung straffreier Cannabis-Delikte aus dem Bundeszentralregister (BZR) erreichen
  • Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Cannabis prüfen
  • Ggf. eine geringere Strafe verhandeln – z. B. den Führerscheinentzug verhindern
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Jonas F.

Sehr nette und kompetente Anwältin. Die Beratung war zeitsparend, verständlich und prägnant. Mit gutem Gewissen weiterzuempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Wolfgang W.

Bis jetzt wurden alle meine Fragen zur vollsten Zufriedenheit beantwortet und auch meine persönlichen Wünsche und Anliegen erfüllt!

5,00 von 5 Sternen
Reinhard M.

Top Beratung. Ein Anwalt der auch die Risiken eines anstehenden Verfahrens ausführlich erläutert. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und lasse mich gerne von Herrn Fenzl vertreten.

5,00 von 5 Sternen
Ulrike W.

Herr Schulze hat sich innerhalb kurzer Zeit zu meinem Vorgang zurück gemeldet und mir wertvolle Tipps zum weiteren Vorgehen in meiner Angelegenheit gegeben.

5,00 von 5 Sternen
Raziye A.

Super schneller Rückruf! Herr Bernhofer hat mich ausführlich und verständlich informiert. Ich empfehle Herrn Bernhofer gerne und mit gutem Gewissen weiter. Vielen Dank für Ihre Mühe!

5,00 von 5 Sternen
Monika K.

Vielen Dank für die sehr gute Beratung und Hilfestellung! Sie verdienen 5 Sterne! Ich bedanke mich bei Ihnen und hoffe, bei Bedarf wieder auf Sie vertrauen zu können.

5,00 von 5 Sternen
Reinhard L.

Eindeutig positive Empfehlung für Andrea Fey. Problem wurde sofort erkannt und die erforderlichen Schritte verständlich beschrieben. Anschließend schnelle Umsetzung. 100% erfolgreich im Streitfall immerhin gegen eine TUI. Jederzeit wieder!

5,00 von 5 Sternen
Frederik O.

Recht herzlichen Dank ..ein viel besser als erwartet Service …komme bei dem nächsten Anliegen sehr gerne auf sie zurück Beste Grüße

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FAQ Anwalt Cannabis

Wer nach Cannabiskonsum am Steuer erwischt wurde, dem kann ein Anwalt für Verkehrsrecht mit Schwerpunkt Drogen am Steuer bzw. auch ein Anwalt für Strafrecht helfen – je nachdem, was der Vorwurf im Einzelfall ist.

Ja, auch mit dem neuen Cannabisgesetz ist Kiffen nur in einem bestimmten Rahmen unter Auflagen legal. Wer nach dem Kiffen z. B. Auto fährt, wird bestraft wie bisher. Gleiches gilt für alle, die mit Cannabis handeln. Drogendealer können also trotz neuer Rechtslage nicht auf geringere Strafen hoffen.

Cannabis am Steuer ist in Deutschland auch mit dem neuen Cannabisgesetz verboten. Am THC-Grenzwert und den Strafen hat sich nichts geändert. Ob der THC-Grenzwert erhöht wird, bleibt abzuwarten – dafür wäre eine Gesetzesänderung notwendig.

Seit 01. April 2024 ist Cannabis im Betäubungsmittelgesetz nicht mehr als verbotene Substanz gelistet. Wer z. B. Cannabis zu medizinischen Zwecken erhält, braucht dank des neuen Cannabisgesetzes kein Betäubungsmittelrezept mehr.

Unsere Top Partner-Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht

Thea Dieing
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Rechtsanwältin
Hanna Sophie Schormann
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Rechtsanwältin
Sascha Kolb
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Rechtsanwalt
Hauke Scheffler
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Johannes Dannecker-Lauren
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Matthias Losert
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Rechtsanwalt
Thomas Wilke
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Rechtsanwalt
Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt

Cannabis-Anwalt: Was muss ich wissen?

Seit 01. April 2024 sind der Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Das neue Cannabisgesetz (CanG) ändert die Rechtslage für Cannabis-Straftaten deutlich.

Wer in der Vergangenheit wegen Besitzes oder Anbau von Cannabis verurteilt wurde, kann womöglich dank des neuen Cannabisgesetzes Straffreiheit erhalten.

Trotzdem gilt: Cannabis ist nicht generell legal. Das Gesetz erlaubt den Besitz und Anbau nur in einem klar definierten Rahmen – wer diese Vorgaben nicht erfüllt, muss weiterhin mit einer Strafe rechnen.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Cannabis kann Sie zu Grenzen des Gesetzes, Amnestie und Folgen für z. B. Drogenfahrten beraten.

Was bedeutet das neue Cannabisgesetz für Kiffer?

Das Cannabisgesetz erlaubt seit 01. April 2024 Folgendes:

  • Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz nicht mehr als verbotene Substanz gelistet.
  • Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum in der Öffentlichkeit bei sich haben.
  • Zuhause darf man bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
  • Cannabis-Anbau ist mit bis zu 3 weiblich blühenden Pflanzen gestattet.
  • Überschreitung bis 5 Gramm im öffentlichen Raum wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
  • Überschreitung bis 10 Gramm zuhause ist auch eine Ordnungswidrigkeit.
  • Besitz größerer Mengen bedeutet Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
  • Erwachsene dürfen Cannabissamen für den privaten Anbau aus EU-Mitgliedstaaten einführen.

Was ist laut Cannabisgesetz nicht erlaubt?

  • Für Minderjährige ist der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten.
  • In Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten ist Kiffen verboten (Umkreis von ca. 100 Metern).
  • Kiffen in Fußgängerzonen ist bis 20 Uhr verboten.
  • Kekse bzw. andere Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten und andere sogenannte Edibles sind verboten.
  • Handel und Inverkehrbringen von Cannabis ohne Lizenz ist verboten – es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.

Cannabis-Amnestie: Wer bekommt Straffreiheit?

Das Cannabisgesetz schafft eine neue Rechtsprechung, wenn es um Cannabis-Straftaten geht – und gleichzeitig auch eine sogenannte Amnestie-Regelung für frühere Delikte.

Dank der Cannabis-Amnestie können Cannabis-Straftaten. die vor dem neuen Gesetz begangen wurden, straffrei werden. Straferlass ist möglich für Delikte, die laut dem neuen Cannabisgesetz straffrei sind.

Das heißt: Wer wegen Besitzes oder Eigenanbau bis 25 Gramm Cannabis verurteilt wurde, kann jetzt Straferlass dank Cannabis-Amnestie bekommen – solange die Strafe nicht vollstreckt wurde.

Eine bereits bezahlte Geldstrafe kann man aber nicht zurückfordern. Man bekommt keine Entschädigung für eine erlittene Haftstrafe.

Wer wegen Drogenhandels verurteilt wurde, hat mit der Amnestie-Regelung keine Chance auf Straffreiheit. Denn der Handel und Inverkehrbringen von Cannabis ist weiterhin strafbar.

Auch für Strafen laut Jugendgerichtsgesetz (JGG) gibt es keine Amnestie:

  • Einziehung/Unbrauchbarmachung
  • Maßregeln der Besserung und Sicherung
  • Erziehungsmaßregeln/Zuchtmittel

Die Cannabis-Amnestie bedeutet also nicht, dass alte Urteile automatisch ungültig sind. Jeder Fall muss geprüft werden.

Ein Cannabis-Anwalt kann Ihr Urteil überprüfen und einschätzen, ob ein Straferlass oder zumindest die Minderung der Strafe möglich ist.

Werden Cannabis-Einträge aus dem Bundeszentralregister gelöscht?

Ja, durch die Amnestie-Regelung können bestimmte Cannabis-Delikte aus dem Bundeszentralregister (BZR) gelöscht werden.

Gemäß § 40 CanG können Einträge gelöscht werden, wenn:

  • Verurteilung aufgrund von Cannabis
  • Nach neuem Recht keine Strafe bzw. nur eine Geldstrafe

Das gilt vor allem für Verurteilungen wegen Besitzes von bis zu 25 Gramm Cannabis oder wegen Anbau zum Eigenbedarf.

Aber: Die Taten werden nicht automatisch aus dem BZR gelöscht. Man muss selbst aktiv werden und sich bei den Behörden melden.

So wird ein Cannabis-Eintrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht:

  1. Antrag auf Löschung bei der Staatsanwaltschaft stellen
  2. Prüfung des Falles durch die Staatsanwaltschaft
  3. Info von der Staatsanwaltschaft an die Registerbehörde und an den Antragsteller
  4. Löschung des Eintrags im BZR durch die Registerbehörde

Um auf der sicheren Seite zu sein, kann die Unterstützung eines Cannabis-Anwalt sich lohnen. Er kann den Antrag absichern, die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und der Registerbehörde übernehmen und direkt reagieren, sollte Ihr Antrag auf Löschung abgelehnt werden.

Das neue Cannabis-Gesetz & der Führerschein: Was gilt?

Durch das neue Cannabisgesetz ist der Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis unter Vorgaben legal. Im Straßenverkehr gilt aber weiterhin: Unter Einfluss von Cannabis zu fahren, ist strafbar.

Der Grenzwert bleibt wie bisher: Ab 1 Nanogramm THC im Blut ist Cannabis am Steuer strafbar. Auch die Fahrverbote und Bußgelder gelten nach wie vor.

Erst ab 01. Juli 2024 gilt ein höherer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm.

Ersttäter müssen 500 Euro Bußgeld zahlen und bekommen 1 Monat Fahrverbot. Wer mehrfach mit Cannabis am Steuer erwischt wird, bekommt höhere Strafen bis hin zum Führerscheinentzug. Außerdem wird die Führerscheinbehörde eine MPU anordnen, um zu überprüfen, ob Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sind.

Das heißt: Das CanG erlaubt den Besitz und Konsum von Cannabis – aber nicht am Steuer. Wer nach dem Kiffen fährt, muss damit rechnen, bei einer Polizeikontrolle eine Blutprobe abgeben zu müssen.

Die Cannabis-Amnestie bietet aber zumindest die Chance, durch die Löschung des Cannabis-Delikts aus dem Bundeszentralregister leichter den Führerschein zurückzubekommen.

Ein Anwalt kann für Kfz-Inhaber prüfen, ob und wie sich die Löschung aus dem BZR auf die Wiedererteilung des Führerscheins auswirkt – und Betroffene dann gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Führerscheinbehörde vertreten, damit sie schnell ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen.

Ob und wie der THC-Grenzwert mit Blick auf die neue Rechtslage gemäß Cannabisgesetz angepasst werden soll, bleibt abzuwarten.

Cannabis: Wie kann ein Anwalt helfen?

Auch wenn das neue Cannabisgesetz den Cannabiskonsum und Anbau erlaubt, ist der gesetzliche Rahmen für legales Kiffen eng abgesteckt. Vollkommen straffrei ist Cannabis in Deutschland nach wie vor nicht.

So kann ein Cannabis-Anwalt helfen:

  • Prüfen, ob in Ihrem Fall Straffreiheit für einen Cannabis-Delikt möglich ist
  • Antrag auf Amnestie bei der Staatsanwaltschaft stellen
  • Kommunikation mit den Behörden, falls der Antrag abgelehnt wird
  • Löschung straffreier Cannabis-Delikte aus dem Bundeszentralregister erreichen
  • Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Cannabis prüfen
  • Ggf. eine geringere Strafe verhandeln – z. B. den Führerscheinentzug verhindern
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