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Enteignung, Eingriffe in die Privatsphäre, Ausreiseverbote, Bestrafung von westlichem Gedankengut und politische Haft: Das DDR-Regime hat vielen Menschen Unrecht angetan. DDR-Bürger, die durch rechtsstaatswidrige Maßnahmen finanzielle Einbußen, körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, können Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung verlangen.

 

In einem entsprechenden Antrag ist darzulegen, inwieweit DDR-Maßnahmen für den Schaden verantwortlich sind. Ärztliche und juristische Gutachten, Zeugenaussagen oder Schriftstücke können dabei helfen. Der Entschädigungsantrag bedeutet für Betroffene einen hohen zeitlichen Aufwand und emotionale Belastung. Ein Anwalt kann Sie unterstützen, das DDR-Unrecht zu beweisen. Er weiß, welche Dokumente nötig sind, kann die Sachlage objektiv beurteilen und Ihren Antrag juristisch begründen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,80 von 5 Sternen
Isabell H.

Herr Wiegand hat mich in meiner schwierigen arbeitsrechtlichen Situation umfassend beraten. Ich kann Kai Wiegand nur weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Veronika S.

Der Anwalt war sehr ausführlich in seiner Ersteinschätzung und ich habe ihn beauftragt und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.

4,80 von 5 Sternen
Heinrich H.

Herr Wagner hat meine Frage präzise beantwortet und mir durch seine ehrlichen Worte gesagt, dass eine Weiterführung der Klage sinnlos und obendrein sehr teuer ist. Er hat mir auch erklärt warum. Das konnten nicht einmal die Richter! Ich würde Herrn Wagner jederzeit empfehlen, denn ich mag es nicht, wenn Anwälte Hoffnungen machen, obwohl es aussichtslos ist. Daumen hoch!!!

5,00 von 5 Sternen
Elke W.

Sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt, hat alles verständlich erklärt und sich für mich viel Zeit genommen.

5,00 von 5 Sternen
Matthias P.

Ich habe von Herrn RA Grübnau-Rieken bereits im Beratungsgespräch sehr viele wertvolle Hinweise erhalten, wie ich meinen Fall zunächst angehen kann ohne den Weg über die Gerichte zu gehen. Zudem war das Gespräch äußerst angenehm. Sollten die erhaltenen Tipps nicht ausreichen, werde ich mein Recht definitiv mit Hilfe von Herrn Grübnau-Rieken durchsetzen (oder es zumindestens versuchen)

5,00 von 5 Sternen
Marina S.

Ich kann Herrn El-Zaatari sehr empfehlen. Er ist sehr freundlich, menschlich und erklärt alles ausführlich und verständlich.

5,00 von 5 Sternen
Claudia K.

In einem sehr freundlichen Telefonat hat mir der RA alle Fragen beantwortet und hilfreiche Tipps gegeben. Sehr empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
Simone S.

Fundierte kurze Einschätzung meines Falles- ich bin sehr zufrieden. Das hat mir sehr geholfen. Vielen Dank. Beste Grüße Simone Stark

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Häufig gestellte Fragen

Sie wurden in der DDR politisch verfolgt, überwacht, waren Opfer von Zersetzungsmaßnahmen oder anderweitig vom DDR-Regime betroffen? Dann haben Sie in der Regel einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Ein Rechtsanwalt für DDR-Unrecht kann einen berechtigen Anspruch auf Entschädigung nachweisen und bei dessen Durchsetzung unterstützen.

Ein Anwalt für DDR-Unrecht kann z. B. dabei helfen, Entschädigung wie SED-Opferrente oder Beschädigtenrente für das erlittene Leid zu beantragen. Auch ehemalige Heimkinder können einen einklagbaren Anspruch auf Entschädigung nach dem StrRehaG haben, wenn die Einweisung in das Heim z. B. der politischen Verfolgung gedient hat. Der Anwalt für DDR-Unrecht kann Ihnen dabei helfen, den Anspruch geltend zu machen – wenn nötig auch vor Gericht.

Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Je nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit können für jeden Fall unterschiedliche Kosten anfallen. Bevor Sie über advocado einen Anwalt für DDR-Unrecht beauftragen, erhalten Sie daher ein unverbindliches Festpreisangebot, dass Ihnen alle Leistungen transparent aufschlüsselt. Sind Sie wirtschaftlich bedürftig, haben Sie zudem das Recht, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten für den Anwalt für DDR-Unrecht übernimmt dann die Staatskasse.

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Anwalt für DDR-Unrecht: Was muss ich wissen?

Enteignung, Eingriffe in die Privatsphäre, Ausreiseverbote, Bestrafung von westlichem Gedankengut und politische Haft: Das DDR-Regime hat vielen Menschen Unrecht angetan. DDR-Bürger, die durch rechtsstaatswidrige Maßnahmen finanzielle Einbußen, körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, können Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung verlangen.

In einem entsprechenden Antrag ist darzulegen, inwieweit DDR-Maßnahmen für den Schaden verantwortlich sind. Ärztliche und juristische Gutachten, Zeugenaussagen oder Schriftstücke können dabei helfen. Der Entschädigungsantrag bedeutet für Betroffene einen hohen zeitlichen Aufwand und emotionale Belastung. Ein Anwalt kann Sie unterstützen, das DDR-Unrecht zu beweisen. Er weiß, welche Dokumente nötig sind, kann die Sachlage objektiv beurteilen und Ihren Antrag juristisch begründen.

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