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Enteignung, Eingriffe in die Privatsphäre, Ausreiseverbote, Bestrafung von westlichem Gedankengut und politische Haft: Das DDR-Regime hat vielen Menschen Unrecht angetan. DDR-Bürger, die durch rechtsstaatswidrige Maßnahmen finanzielle Einbußen, körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, können Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung verlangen.

 

In einem entsprechenden Antrag ist darzulegen, inwieweit DDR-Maßnahmen für den Schaden verantwortlich sind. Ärztliche und juristische Gutachten, Zeugenaussagen oder Schriftstücke können dabei helfen. Der Entschädigungsantrag bedeutet für Betroffene einen hohen zeitlichen Aufwand und emotionale Belastung. Ein Anwalt kann Sie unterstützen, das DDR-Unrecht zu beweisen. Er weiß, welche Dokumente nötig sind, kann die Sachlage objektiv beurteilen und Ihren Antrag juristisch begründen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Leopoldo H.

Herr RA Wagner war sehr gut vorbereitet und wusste über das internationale Sozialversicherungsrecht sehr gut Bescheid. Obwohl dies nur ein Erstgespräch war, hat er sich sehr viel Zeit genommen. Wir sind sehr dankbar für die Informationen und würden Herrn Wagner als Anwalt kontaktieren, wenn wir einen Anwalt benötigen.

5,00 von 5 Sternen
Ioan V.

Ich wurde sofort kontaktiert und habe die notwendige Informationen bzw. Beratung erhalten. Sehr freundlich und kompetent! Danke schön!

5,00 von 5 Sternen
Thomas V.

Ich hatte heute ein sehr nettes Telefonat mit Frau Booz zu einer Ersteinschätzung bezüglich einer sozialrechtlichen Frage. Frau Booz hat sich wirklich viel Zeit für mein Anliegen genommen und hat mich ganz ausgezeichnet beraten.

5,00 von 5 Sternen
Sonja B.

Herr Wiegand hat sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung viel Zeit genommen und alle Fragen beantwortet. Ich werde Herrn Wiegand sehr gerne weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Manfred K.

Herr Rechtsanwalt Grübnau-Rieken hat meine Forderung einschließlich der Schmerzensgeldforderung zu meiner vollsten Zufriedenheit durchgesetzt. Ich kann Herrn Grübnau-Rieken mit allerbester Empfehlung weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Michael L.

Vielen Dank, die Beratung ist sehr gut und fachlich sehr kompetent, direkt und zielorientiert, das ist leider sehr selten geworden mein Kompliment.

5,00 von 5 Sternen
Christian B.

Sehr professionell und kompetent - Herr Wiegand hat sich wirklich die Zeit genommen, unseren Sachverhalt in einer Ersteinschätzung zu klären.

5,00 von 5 Sternen
Kristin L.

Vielen herzlichen Dank! Vor allem hatte ich einen Menschen am Telefon und noch dazu mit fachlicher Kompetenz. Das hat gut getan!

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Häufig gestellte Fragen

Sie wurden in der DDR politisch verfolgt, überwacht, waren Opfer von Zersetzungsmaßnahmen oder anderweitig vom DDR-Regime betroffen? Dann haben Sie in der Regel einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Ein Rechtsanwalt für DDR-Unrecht kann einen berechtigen Anspruch auf Entschädigung nachweisen und bei dessen Durchsetzung unterstützen.

Ein Anwalt für DDR-Unrecht kann z. B. dabei helfen, Entschädigung wie SED-Opferrente oder Beschädigtenrente für das erlittene Leid zu beantragen. Auch ehemalige Heimkinder können einen einklagbaren Anspruch auf Entschädigung nach dem StrRehaG haben, wenn die Einweisung in das Heim z. B. der politischen Verfolgung gedient hat. Der Anwalt für DDR-Unrecht kann Ihnen dabei helfen, den Anspruch geltend zu machen – wenn nötig auch vor Gericht.

Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Je nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit können für jeden Fall unterschiedliche Kosten anfallen. Bevor Sie über advocado einen Anwalt für DDR-Unrecht beauftragen, erhalten Sie daher ein unverbindliches Festpreisangebot, dass Ihnen alle Leistungen transparent aufschlüsselt. Sind Sie wirtschaftlich bedürftig, haben Sie zudem das Recht, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten für den Anwalt für DDR-Unrecht übernimmt dann die Staatskasse.

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Anwalt für DDR-Unrecht: Was muss ich wissen?

Enteignung, Eingriffe in die Privatsphäre, Ausreiseverbote, Bestrafung von westlichem Gedankengut und politische Haft: Das DDR-Regime hat vielen Menschen Unrecht angetan. DDR-Bürger, die durch rechtsstaatswidrige Maßnahmen finanzielle Einbußen, körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, können Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung verlangen.

In einem entsprechenden Antrag ist darzulegen, inwieweit DDR-Maßnahmen für den Schaden verantwortlich sind. Ärztliche und juristische Gutachten, Zeugenaussagen oder Schriftstücke können dabei helfen. Der Entschädigungsantrag bedeutet für Betroffene einen hohen zeitlichen Aufwand und emotionale Belastung. Ein Anwalt kann Sie unterstützen, das DDR-Unrecht zu beweisen. Er weiß, welche Dokumente nötig sind, kann die Sachlage objektiv beurteilen und Ihren Antrag juristisch begründen.

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