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Enteignung, Eingriffe in die Privatsphäre, Ausreiseverbote, Bestrafung von westlichem Gedankengut und politische Haft: Das DDR-Regime hat vielen Menschen Unrecht angetan. DDR-Bürger, die durch rechtsstaatswidrige Maßnahmen finanzielle Einbußen, körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, können Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung verlangen.

 

In einem entsprechenden Antrag ist darzulegen, inwieweit DDR-Maßnahmen für den Schaden verantwortlich sind. Ärztliche und juristische Gutachten, Zeugenaussagen oder Schriftstücke können dabei helfen. Der Entschädigungsantrag bedeutet für Betroffene einen hohen zeitlichen Aufwand und emotionale Belastung. Ein Anwalt kann Sie unterstützen, das DDR-Unrecht zu beweisen. Er weiß, welche Dokumente nötig sind, kann die Sachlage objektiv beurteilen und Ihren Antrag juristisch begründen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Kristin L.

Vielen herzlichen Dank! Vor allem hatte ich einen Menschen am Telefon und noch dazu mit fachlicher Kompetenz. Das hat gut getan!

5,00 von 5 Sternen
Steffen M.

Der Anwalt hat sich Zeit für mein Anliegen genommen und mich über die weitere Vorgehensweise informiert. Ich bin begeistert über die ruhige und verständliche Art, wie mir die Sachlage erklärt wurde.

5,00 von 5 Sternen
Bernd K.

Es fand ein sehr angenehmes, zielorientiertes Erstgespräch statt. Herr Wiegand hatte sich bereits differenziert in die Problemlage eingedacht.

5,00 von 5 Sternen
Doris Z.

Ich habe eine sehr überaus ausführliche, fachliche und freundlichen Auskunft erhalten, die keine weiteren Fragen offen ließ. Vielen Dank dafür.

5,00 von 5 Sternen
Lutz N.

Ich habe auf meine Anfrage sowie auch auf eine ergänzende Nachfrage eine, präzise, klare und verständliche Antwort erhalten, mit der ich als juristischer Laie etwas anfangen kann. So wünschte ich mir auch Behörden und den Gesetzgeber selbst.

5,00 von 5 Sternen
Jens L.

Herr Wiegand ist ein seriöser und guter Anwalt und hat mich hervorragend und verständlich beraten. Ich bedanke mich für die gute und faire Zusammenarbeit.

5,00 von 5 Sternen
Robert R.

Kompetente Beratung, sehr freundlich, alle betroffenen Aussagen waren für mich einfach verständlich. Vielen Dank !

5,00 von 5 Sternen
Tobias B.

Obwohl mein Fall zu keiner Verhandlung oder weiteren Vertretung geführt hat, wurde ich voll umfassend und sehr ausführlich von Herrn Anwalt Wiegand beraten. Zu keiner Zeit wurde einem das Gefühl vermittelt sich kürzer zu fassen. Vielen Dank

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Häufig gestellte Fragen

Sie wurden in der DDR politisch verfolgt, überwacht, waren Opfer von Zersetzungsmaßnahmen oder anderweitig vom DDR-Regime betroffen? Dann haben Sie in der Regel einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Ein Rechtsanwalt für DDR-Unrecht kann einen berechtigen Anspruch auf Entschädigung nachweisen und bei dessen Durchsetzung unterstützen.

Ein Anwalt für DDR-Unrecht kann z. B. dabei helfen, Entschädigung wie SED-Opferrente oder Beschädigtenrente für das erlittene Leid zu beantragen. Auch ehemalige Heimkinder können einen einklagbaren Anspruch auf Entschädigung nach dem StrRehaG haben, wenn die Einweisung in das Heim z. B. der politischen Verfolgung gedient hat. Der Anwalt für DDR-Unrecht kann Ihnen dabei helfen, den Anspruch geltend zu machen – wenn nötig auch vor Gericht.

Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Je nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit können für jeden Fall unterschiedliche Kosten anfallen. Bevor Sie über advocado einen Anwalt für DDR-Unrecht beauftragen, erhalten Sie daher ein unverbindliches Festpreisangebot, dass Ihnen alle Leistungen transparent aufschlüsselt. Sind Sie wirtschaftlich bedürftig, haben Sie zudem das Recht, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten für den Anwalt für DDR-Unrecht übernimmt dann die Staatskasse.

Unsere Top Partner-Anwälte für DDR-Unrecht

Kai Wiegand
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Sylvia Booz
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Michael Grübnau
Michael Grübnau
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Anwalt für DDR-Unrecht: Was muss ich wissen?

Enteignung, Eingriffe in die Privatsphäre, Ausreiseverbote, Bestrafung von westlichem Gedankengut und politische Haft: Das DDR-Regime hat vielen Menschen Unrecht angetan. DDR-Bürger, die durch rechtsstaatswidrige Maßnahmen finanzielle Einbußen, körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, können Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung verlangen.

In einem entsprechenden Antrag ist darzulegen, inwieweit DDR-Maßnahmen für den Schaden verantwortlich sind. Ärztliche und juristische Gutachten, Zeugenaussagen oder Schriftstücke können dabei helfen. Der Entschädigungsantrag bedeutet für Betroffene einen hohen zeitlichen Aufwand und emotionale Belastung. Ein Anwalt kann Sie unterstützen, das DDR-Unrecht zu beweisen. Er weiß, welche Dokumente nötig sind, kann die Sachlage objektiv beurteilen und Ihren Antrag juristisch begründen.

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