Anwalt für DDR-Unrecht: Was muss ich wissen?
Enteignung, Eingriffe in die Privatsphäre, Ausreiseverbote, Bestrafung von westlichem Gedankengut und politische Haft: Das DDR-Regime hat vielen Menschen Unrecht angetan. DDR-Bürger, die durch rechtsstaatswidrige Maßnahmen finanzielle Einbußen, körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, können Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung verlangen.
In einem entsprechenden Antrag ist darzulegen, inwieweit DDR-Maßnahmen für den Schaden verantwortlich sind. Ärztliche und juristische Gutachten, Zeugenaussagen oder Schriftstücke können dabei helfen. Der Entschädigungsantrag bedeutet für Betroffene einen hohen zeitlichen Aufwand und emotionale Belastung. Ein Anwalt kann Sie unterstützen, das DDR-Unrecht zu beweisen. Er weiß, welche Dokumente nötig sind, kann die Sachlage objektiv beurteilen und Ihren Antrag juristisch begründen.
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