Erleiden Polizisten, Lehrer und andere Beamte Verletzungen durch einen Unfall während des Dienstes, besteht ein Anspruch auf Unfallfürsorge, die u. a. Schadensersatz, Heilverfahren, Unfallrenten oder Ruhegehalt umfasst. Der Dienstherr haftet jedoch nur für Gefahren, die sich aus der Beamtentätigkeit ergeben. Wenn er den Dienstunfall des Beamten als Schadensursache anzweifelt, kommt es in der Regel zu Streitigkeiten.
Wenn Sie einen Dienstunfall hatten und Ihnen der Dienstherr staatlich gesicherte Leistungen verweigert, kann die Konsultation eines im Umgang mit Dienstunfällen versierten Anwalts sinnvoll sein. Er kann helfen, den Unfall während Ihrer Beamtentätigkeit als Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachzuweisen, damit Sie schnellstmöglich finanzielle Unterstützung erhalten.
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