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Das Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2018 bedeutet Fahrverbote für Millionen Autofahrer – und damit großen Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge. Von Automobilherstellern dafür eine Entschädigung zu fordern, hat wenig Erfolgsaussichten. Nur wenn das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, steht Betroffenen für die Manipulation Schadensersatz der Konzerne zu.

Im Urteil des BGH vom 25. Mai 2020 zum Abgasskandal hat Volkswagen eine Niederlage erlitten: VW habe seine Kunden mit Verbauung der illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, weshalb der Konzern den klagenden Diesel-Käufern Schadensersatz zahlen müsse. Kunden können das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen – bereits gefahrene Kilometer sind darauf anzurechnen.

Diesel-Fahrverbote sind verbindlich. Ausgenommen sind z. B. Anwohner, Menschen mit Behinderung und Gewerbetreibende. Ein Anwalt kann eine Ausnahmegenehmigung erreichen, um das Diesel-Fahrverbot zu umgehen. Auch bei Widerruf des Leasing-Vertrages für den Diesel entfällt das Fahrverbot – ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Widerrufs rechtssicher beurteilen.

Diesel-Fahrzeuge sind immer weniger wert – ein Anwalt kann Sie vor Wertverlust schützen, indem er Schadensersatz oder Maßnahmen zur Umgehung des Verbotes durchsetzt. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Rechten und Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Magdalena H.

Herr Sen hat nach einem freundlichen und professionellen Beratungsgespräch eine volle Rückerstattung für mich erwirken können. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei von Herrn Sen voll und ganz weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Thomas M.

Die Erörterung bzw. Besprechung des von mir geschilderten Falles war sehr ausführlich und hilfreich für mich und ich konnte dabei einige neue, für mich wichtige Aspekte, kennenlernen.

5,00 von 5 Sternen
Simon R.

Sehr professionelles Gespräch und Einschätzung des Sachverhalts, zusätzlich auch direkt Tipps gegeben um sich außergerichtlich einigen zu können. Ich kann mich bei Herrn Sen nur bedanken für die sehr gute Beratung.

4,60 von 5 Sternen
Hella G.

Herr Lichtblau hat mit seiner Ersteinschätzung sehr schnell auf meine Anfrage reagiert und, weil ich telefonisch nicht erreichbar war, eine Email geschrieben. Sollte es wirklich ernst werden und ich einen Anwalt brauchen, würde ich Herrn Lichtblau auf jeden Fall kontaktieren.

5,00 von 5 Sternen
Manfred D.

Nachdem sich der Rechtsfall vorab erledigt hatte, unproblematische Rückerstattung der geleisteten Anzahlung für die Anwaltskosten durch Frau RA Fey. Weiter zu empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Wilhelm von B.

Mehr will man doch gar nicht! Man hat ein rechtliches Problem, wendet sich an den Anwalt, fragt nach dem Erfolg, bekommt eine positive Einschätzung und muss sich nicht viel weiter darum kümmern. So soll es sein!

5,00 von 5 Sternen
Susanne S.

Ich bin sehr positiv überrascht. Sehr schnelle Rückmeldung. Nette und ausführliche Beratung. Kann ich absolut weiterempfehlen.

4,60 von 5 Sternen
Friedrich L.

Vielen, vielen Dank für Ihre sehr verständliche Erstberatung, danke! Werde Sie gern mit ruhigem Gewissen weiterempfehlen

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Bewertung
4,82 Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

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Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

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