Verletzen Beamte ihre Dienstpflichten, hat das in der Regel ein Disziplinarverfahren zur Folge. Das Disziplinarrecht bestimmt, welche Folgen die Pflichtverletzung hat und wie das Disziplinarverfahren abläuft. Die Behörde muss innerhalb von 6 Monaten über den Vorfall und die Konsequenzen entscheiden. Tut sie das nicht oder ist die Disziplinarmaßnahme ungerechtfertigt, darf der Beamte dagegen gerichtlich vorgehen.
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Der Partner-Anwalt kennt die Rechtslage und weiß, welche Konsequenzen in Ihrem Fall angemessen sind. Er nimmt Akteneinsicht und unterstützt Sie bei der Stellungnahme im Verfahren. Bei ungerechtfertigten Disziplinarmaßnahmen reicht der Anwalt Widerspruch oder Klage für Sie ein.