In Deutschland muss jeder Steuerpflichtige grundsätzlich sein gesamtes Einkommen versteuern – sofern er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hierzulande hat. Erzielt er Einkünfte in anderen Ländern, muss er diese ebenfalls versteuern. Um eine zweifache Besteuerung zu vermeiden, existieren zwischen Deutschland und anderen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. Diese regeln, welches Land die Einkünfte besteuern darf und welches Land auf die Besteuerung verzichtet.
Sie haben vor, als Privatperson im Ausland zu arbeiten? Ihr Unternehmen beabsichtigt, international zu expandieren? Sie möchten wissen, ob Sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind? Sie haben Fragen zur Zuweisung der Besteuerungsrechte?
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Doppelbesteuerungsabkommen kann Sie zu Ihren Fragen zum grenzüberschreitenden Steuerrecht beraten und Konflikte mit Finanzämtern und Steuerfahndungsstellen lösen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden
für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.