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Mit einem Ehevertrag können Sie regeln, was im Falle einer Scheidung mit Ihrem Vermögen passiert. Hat z. B. einer der Ehepartner ein höheres Einkommen als der andere, kann ein Ehevertrag die erheblichen finanziellen Nachteile einer Scheidung im Vorfeld ausschließen. Den Ehegatten bleibt darüber hinaus ein langwieriges und emotionales Scheidungsverfahren erspart. 

Bei Unklarheiten und Problemen bei der Erstellung und mit den möglichen Anordnungen kann die Konsultation eines Anwalts hilfreich sein.

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Wie schließe ich einen Ehevertrag?

Im Ehevertrag können Sie beispielsweise Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, Güterstand und Versorgungsausgleich einarbeiten. Da in Deutschland die Vertragsfreiheit gilt, können Sie grundsätzlich frei über den Inhalt Ihres Ehevertrages entscheiden. Der Vertragsfreiheit sind aber Grenzen gesetzt: Die Regelungen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Auch dürfen die Regelungen nicht zulasten Dritter gehen – z. B indem sie das Kindeswohl gefährden.

Bei Abschluss des Ehevertrages muss zwingend ein Notar anwesend sein – ansonsten ist das Dokument nicht rechtsgültig.


Das bringt eine Scheidungsfolgenvereinbarung

Indem Sie den Ehevertrag mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung ergänzen, sind die finanziellen und rechtlichen Folgen einer möglichen Scheidung frühzeitig geregelt. Festzulegen ist z. B., was im Falle einer Trennung mit dem gemeinsamen Hausrat passiert, wer das Sorgerecht für gemeinsame Kinder erhält und welche Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen. 

Durch eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung verhindern Sie, dass es nach der Scheidung zu kostspieligen Streitigkeiten kommt. 


Wahl des ehelichen Güterstandes

Wer einen Ehevertrag abschließt, kann zwischen dem ehelichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung wählen. 

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall und gilt auch ohne explizite Vereinbarung. Wenn es zur Scheidung kommt, ist der unterschiedliche Vermögenszuwachs der Ehepartner seit Bestehen der Ehe auszugleichen. 

Wünschen die Ehepartner keinen solchen Ausgleich, müssen sie explizit die Gütertrennung anordnen. Die Vermögen der beiden Ehepartner bleiben dann auch bei einer Scheidung weitgehend voneinander getrennt. Ein Anwalt kann einschätzen, welche Variante besser zu Ihren Familien- und Vermögensverhältnissen passt.


Versorgungsausgleich ausschließen?

Im Regelfall kommt es bei einer Scheidung zum Versorgungsausgleich. Dann werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte (u. a. Rentenpunkte) aufgeteilt. So wird sichergestellt, dass der Partner, der während der Ehe nicht erwerbstätig war und keine Rentenpunkte erworben hat, im Alter ausreichend versorgt ist. 

Auf den Versorgungsausgleich können Sie durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag verzichten. Dabei müssen Sie darauf achten, dass keiner der Ehepartner unangemessen benachteiligt wird. Ein Gericht könnte die Klausel nach der Scheidung sonst für unwirksam erklären. Um zu verhindern, dass das Gericht eine solche Benachteiligung erkennt und die Erklärung für ungültig erklärt, kann die Hilfe eines Anwalts sinnvoll sein. Dieser kann die Zulässigkeit der gewünschten Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls Alternativen finden


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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Karolin T.

Der Anwalt hat sich einen Tag nach Eingang der Email zurück gemeldet und gut verständlich dabei geholfen für den Sachverhalt eine Lösung zu finden. Mehr als freundlich und kompetent!

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Er hat mich gleich zurück gerufen und konnte mir sehr gut weiterhelfen. Und das am Freitag Abend. Vielen Dank Herr Lackner!

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Bei der Ersteinschätzung hab ich mich gleich verstanden und Wohlgefühl zudem konnte sie mir alle Fragen beantworten. Eine sehr kompetente und freundliche Anwältin absolut weiter zu empfehlen

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Herr Hierz hat mich 10 Minuten nach meiner Anfrage angerufen und hat mir eine kompetente Ersteinschätzung des Falles gegeben.

4,80 von 5 Sternen
Ingrid G.

Nachdem ich keine relevanten Dokumente übermitteln konnte, war Frau Mag. Schnöll natürlich nicht in der Lage eine genaue Einschätzung vorzunehmen. Wir werden uns wahrscheinlich dennoch entscheiden ihr den Fall zu übertragen, weil sie unsere Fragen im Rahmen der Möglichkeiten so ausführlich wie möglich beantwortet hat.

5,00 von 5 Sternen
Bryan-Steve Legra S.

Schnell eine Antwort bekommen, sehr sympatisch und alle Fragen wurden beantwortet. Nummer habe ich mir für die Zukunft gespeichert und kann ich nur jedem weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Mustafa Z.

Wunderbare Erstberatung! Für Rückfragen zum Anliegen, beispielsweise nach Ablauf einer Frist, ist Herr Klein mit seiner ausgezeichneten Expertise immer erreichbar. Auch war ein Ausweichtermin am gleichen Tag, trotz Verlassen des Bürogebäudes für ihn eine Selbstverständlichkeit.

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