Eigentum ist ein Grundrecht: Ohne Grund darf der Staat niemandem Vermögen oder Immobilien entziehen. Das ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Gesetz vorliegt, es dem Allgemeinwohl dient und den Eigentümer nicht übermäßig belastet. Zulässig wäre eine Enteignung z. B. beim Straßen- und Schienennetzausbau über private Grundstücke. Dann bestehen finanzielle Entschädigungsansprüche.
Gibt es Anhaltspunkte für die Unrechtmäßigkeit der Enteignung, können Sie sich mit einer Verfassungsbeschwerde wehren und auf Ihr Grundrecht bestehen. Dabei kann ein Anwalt für Enteignungsrecht helfen: Er kann die Sachlage juristisch beurteilen, die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen und vor Gericht gegen die Wegnahme argumentieren. So kann er die Enteignung im Idealfall verhindern. Andernfalls kann er zumindest eine höhere Entschädigung aushandeln.
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