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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Lars R.

Sehr schneller Rückruf. Herr Wiegand hat das Problem bzw. die Probleme und die Situation umgehend erfasst (die sicherlich eher kompliziert und ungewöhnlich ist) und klare Strategie / Vorgehensweise aufgezeigt. Zudem sehr nett und angenehme Art und realistische Einschätzungen. Vielen Dank erstmal soweit, besser geht es nicht. Definitiv empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
Dominik K.

Der Rechtsanwalt Kai Wiegand hat sich noch am selben Tag zu meiner Anfrage zurückgemeldet, was bestimmt keine Selbstständigkeit darstellt. Im Beratungsgespräch ist er fachkundig sowie in verständlicher Form auf alle Fragen eingegangen. Auch die vorgeschlagene Strategie werde ich so umsetzen. Vielen herzlichen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Angela V.

Nochmals vielen Dank für ihre ausführliche und freundliche Beratung. Sie haben mir sehr geholfen und ich werde mich bei Bedarf gerne wieder an Sie wenden.

5,00 von 5 Sternen
Ioan V.

Ich wurde sofort kontaktiert und habe die notwendige Informationen bzw. Beratung erhalten. Sehr freundlich und kompetent! Danke schön!

5,00 von 5 Sternen
rainer Dr P.

Er bewertete meine Maßnahmen Kündigung und Widerspruch als völlig richtig und wollte keine aufwändigen Maßnahmen mehr mit Kosten empfehlen, das fand ich sehr fair.

5,00 von 5 Sternen
Ursula M.

Herr Dr. Hartung hat mir den Sachverhalt freundlich und für mich schnell nachvollziehbar erklärt. Ich kann Herrn Dr. Hartung nur weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Silke R.

Erbschaftsangelegenheiten sind immer - wenn es Probleme zwischen den Erbenden gibt - heikel und undurchsichtig. RA Nittel konnte mir meine Angst nehmen, dass ich evtl. in meiner Angelegenheit schlimmes zu erwarten habe. Dieses Telefonat war sehr umfangreich und hat alle meine Fragen beantwortet und alle möglichen Alternativen zur Lösung meines Problems aufgezeigt - Danke dafür

5,00 von 5 Sternen
Mandy M.

Herr Nittel war sehr freundlich und hat mich kompetent beraten. Er hat schnell gemerkt auf was ich hinaus will. Super Beratung.

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Häufig gestellte Fragen

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Das funktioniert online über unsere Website. Klicken Sie auf den folgenden Link und folgen Sie den Hinweisen, um Ihre Rechtsfrage abzuschicken: https://www.advocado.de/anliegen-schildern/

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Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

Unsere Top Partner-Anwälte für Erbschaftssteuer

Stefan Jönsson
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Volker Weidemann
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Anwalt Erbschaftssteuer: Was muss ich wissen?

Wer etwas erbt, muss dafür Erbschaftssteuer zahlen. Die Erbschaftssteuer kann für Erben schnell eine finanzielle Belastung sein. Womöglich sind sie sogar gezwungen, das geerbte Familienhaus oder Unternehmen zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können.

Bereits zu Lebzeiten können Erblasser Vorkehrungen treffen, damit ihre Erben wenig oder keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Das geht z. B. mit Schenkungen: Verschenkt der Erblasser zu Lebzeiten eine Immobilie an seine Erben, ist diese im Erbfall bereits im Besitz der Erben und diese müssen dafür keine Erbschaftssteuer bezahlen. Auch nach dem Erbfall können Erben die Erbschaftssteuer umgehen – z. B. durch eine Erbausschlagung.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kennt die Möglichkeiten und rechtlichen Bedingungen, um die Erbschaftssteuer zu umgehen oder zu sparen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Wie viel Erbschaftssteuer Sie zahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Sie geerbt haben und wie nah Sie mit dem Erblasser verwandt sind.

Denn für die Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge. Je näher Erbe und Erblasser verwandt sind, desto mehr kann der Erbe steuerfrei vom Nachlass bekommen. Erbschaftssteuer muss erst gezahlt werden, sobald das Erbe den individuellen Freibetrag überschreitet.

Infografik: Erbschaftssteuer-Freibeträge für Erben

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Am einfachsten können Sie die Erbschaftssteuer mit dem Steuer-Rechner ermitteln:

 

 

Schritt 1: Steuerklasse ermitteln

Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser werden die Erben in verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Je höher die Steuerklasse, desto mehr Erbschaftssteuer ist zu zahlen.

Erben

Steuerklasse

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

I

Kinder und Stiefkinder

I

Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind

I

Enkel, deren Eltern noch leben

I

Urenkel, Eltern und Großeltern

I

Geschwister, Nichten und Neffen

II

Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern

II

Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner

II

Alle anderen Erben

III

Schritt 2: Zu versteuerndes Erbe berechnen

Sie müssen das Erbe nicht voll versteuern – Sie haben einen Freibetrag:

Wert Ihres Erbteils – Freibetrag für Sie = zu versteuerndes Erbe

Schritt 3: Steuer berechnen

Haben Sie das zu versteuernde Vermögen ermittelt, lässt sich die Erbschaftssteuer berechnen.

Folgende Tabelle kann Ihnen helfen:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich

Steuersatz nach Steuerklasse I

Steuersatz nach Steuerklasse II

Steuersatz nach Steuerklasse III

75.000 €

7 %

15 %

30 %

300.000 €

11 %

20 %

30 %

600.000 €

15 %

25 %

30 %

6.000.000 €

19 %

30 %

30 %

13.000.000 €

23 %

35 %

50 %

26.000.000 €

27 %

40 %

50 %

Mehr als 26.000.000 €

30 %

43 %

50 %

Hinweis: Haben Sie eine Immobilie oder Anteile an einem Unternehmen geerbt, gelten weitere Sonderregeln bei der Berechnung der Erbschaftsteuer. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kennt die Regelungen zur Steuer-Erleichterung genau, kann Ihren Erbteil prüfen und die notwendige Erbschaftssteuer ermitteln.

Wie kann ich die Erbschaftssteuer umgehen?

Es gibt in Deutschland einige Optionen, die Steuerlast für das Erbe zu senken:

  • Freibetrag ausnutzen
  • Für Ehepartner: Versorgungsfreibetrag und weitere Freibeträge kombinieren
  • Erbreihenfolge im Testament klug wählen
  • Immobilie geerbt: z. B. selbst bewohnen
  • GmbH-Anteile geerbt: Verschonungsabschlag nutzen
  • Supervermächtnis im Berliner Testament festlegen
  • Familienverhältnisse durch Heirat oder Adoption ändern
  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Erbe ausschlagen

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer kann Ihnen mit Blick auf Ihre Familienkonstellation und Ihre Wünsche zur Verteilung Ihres Nachlasses sagen, wie Sie Ihr Erbe so regeln können, dass die Erbschaftssteuer für Ihre Erben so gering wie möglich ist.

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