Die Exmatrikulation von einer Hochschule ist normalerweise mit dem Erlangen eines akademischen Titels verbunden. In manchen Fällen kommt es aber auch zur Zwangsexmatrikulation seitens der Hochschule. Dies ist die Folge des Nichtzahlens der Semesterbeiträge oder des Nichtbestehens wichtiger Prüfungen.
Bevor Sie verunsichert sind oder vor einer vermeintlichen Perspektivlosigkeit stehen, kann ein Anwalt für Prüfungs- und Hochschulrecht Ihnen weiterhelfen. Eine Exmatrikulation ist eine Rechtsbelehrung und kann durch Widerspruch oder Klage verhindert werden. Ein Anwalt kann die Gründe für Ihre Exmatrikulation prüfen, außergerichtlich mit der Hochschule verhandeln und Ihnen helfen, weiterzustudieren.
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