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Die Exmatrikulation von einer Hochschule ist normalerweise mit dem Erlangen eines akademischen Titels verbunden. In manchen Fällen kommt es aber auch zur Zwangsexmatrikulation seitens der Hochschule. Dies ist die Folge des Nichtzahlens der Semesterbeiträge oder des Nichtbestehens wichtiger Prüfungen.

Bevor Sie verunsichert sind oder vor einer vermeintlichen Perspektivlosigkeit stehen, kann ein Anwalt für Prüfungs- und Hochschulrecht Ihnen weiterhelfen. Eine Exmatrikulation ist eine Rechtsbelehrung und kann durch Widerspruch oder Klage verhindert werden. Ein Anwalt kann die Gründe für Ihre Exmatrikulation prüfen, außergerichtlich mit der Hochschule verhandeln und Ihnen helfen, weiterzustudieren.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Stefan L.

Herr Walberer hat mich bei dem Erstgespräch umfassend, kompetent und sehr freundlich beraten. Das Angebot für die anwaltliche Vertretung ist ebenfalls transparent und kostengünstig. Dieses müssen wir im Moment noch nicht in Anspruch nehmen.

5,00 von 5 Sternen
Swaranjeet S.

He is very friendly. First he listen your all situation. Then he give you advise. I am thankfull to advocado and Nawaz sir.

5,00 von 5 Sternen
Johannes Dr. E.

Die Reaktionszeit war mit einem Tag perfekt kurz. Nachdem mich zwei Anwälte angerufen haben, sehe ich in meiner juristischen Sache so klar, dass der weitere Weg geebnet ist.

5,00 von 5 Sternen
Diar Harun R.

Herr Rechtsanwalt Nawaz ist ein äußerst kompetenter und engagierter Anwalt. Die Beratung war hervorragend – klar, verständlich und zielführend. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Robert P.

Sehr höflich spricht langsam und deutlich so das man wirklich alles versteht kann ihn wirklich von Herzen weiterempfehlen wir werden ihn auf jedenfalls für unser Problem als Anwalt nehmen und hoffen das es ein gutes Ende für uns hat bin aber sehr zuversichtlich

5,00 von 5 Sternen
Jan M.

Sehr Kompetent, freundlich und konnte mein Anliegen endlich klären was mir bis jetzt keiner erklären konnte. Und man für eine erst Beratung nicht gleich zur Kasse gebeten wird. Sehr schöne Geschichte für Menschen die keine Versicherung haben oder einfach nur wissen möchten wie sie verfahren sollen ohne gleich Unmengen an Anwaltskosten zu bezahlen. Top.

5,00 von 5 Sternen
Amir H.

Ich bin voll zufrieden mit meinem Gespräch mit Herrn Nawaz. Er hat alle meinen Fragen ausführlich und detailliert beantwortet und hat sich für mich Zeit genommen. Ich bedanke mich hier noch mal bei ihm und advocado, dass er mir das auf diesem Plattform ermöglicht hat.

5,00 von 5 Sternen
Dorit K.

Zur Kompetenz kann ich nach dem Erstgespräch natürlich noch nicht viel sagen, ich habe ihn auf jeden Fall beauftragt und habe bisher einen sehr positiven Eindruck bekommen.

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Häufig gestellte Fragen

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Das funktioniert online über unsere Website. Klicken Sie auf den folgenden Link und folgen Sie den Hinweisen, um Ihre Rechtsfrage abzuschicken: https://www.advocado.de/anliegen-schildern/

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Hauke Scheffler
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Muhammad-Imtyaz Nawaz
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Thomas Walberer
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Exmatrikulation: Wie kann ein Anwalt helfen?

Eine Klausur nach der anderen, rund um die Uhr gelernt – und trotzdem durchgefallen. Wer den letzten Versuch nicht besteht, der wird exmatrikuliert. Das bedeutet das Ende des Studiums.

Gründe für eine Zwangsexmatrikulation:

  • Studienleistung nicht erbracht
  • Rückmeldung zu spät
  • Studiengebühren nicht bezahlt
  • Verstoß gegen die Regelungen der Hochschule

Wann eine Zwangsexmatrikulation in Deutschland möglich ist, ist in den Hochschulgesetzen der Bundesländer festgelegt. Diese regeln die Rechte und Pflichten der Studierenden und Hochschulen.

Vor einer Zwangsexmatrikulation ist eine Anhörung des Studenten notwendig. Ein Anwalt kann bei drohender Exmatrikulation den Fall prüfen, vor der Anhörung beraten und fristgerecht Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen.

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Kann man eine Zwangsexmatrikulation rückgängig machen?

Ja – unter bestimmten Umständen. Eine Zwangsexmatrikulation muss man nicht einfach so hinnehmen. Wer mit der Entscheidung der Hochschule nicht einverstanden ist, kann Widerspruch dagegen einlegen und sich am Ende mit einer Klage wehren.

Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen

Hat man eine Prüfung endgültig nicht bestanden, folgt nicht direkt die Exmatrikulation. Zuerst erhält man von der Hochschule einen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung – und des Studiengangs. Die Exmatrikulation erfolgt separat.

Gegen diesen Bescheid kann man dann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich mit einer Begründung an die Hochschule geschickt werden.

Durch den Widerspruch kann die Zwangsexmatrikulation vorerst nicht erfolgen – die Hochschule muss erst eine Entscheidung bezüglich des Widerspruchs gegen die nicht bestandene Prüfung treffen. Studierende können also weiter an Vorlesungen und Prüfungen teilnehmen.

Folgt trotzdem noch ein Bescheid über die Exmatrikulation, muss man auch gegen diesen Bescheid rechtzeitig Widerspruch einlegen. Sonst wird die Exmatrikulation wirksam und der Widerspruch gegen das Nichtbestehen der Prüfung ist hinfällig.

Ein Anwalt kann bei drohender Exmatrikulation fristgerecht einen rechtssicheren Widerspruch einreichen. Er kann die Begründung formulieren und die Auseinandersetzung mit der Hochschule übernehmen – damit Sie vorerst weiterstudieren können.

Klage beim Verwaltungsgericht einreichen

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird oder die Hochschule gar nicht reagiert, kann man Klage einreichen, um die Zwangsexmatrikulation zu verhindern. Ob das möglich ist und Erfolg hat, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.

Ein Anwalt kann die Exmatrikulation und die Voraussetzungen für eine Klage überprüfen und Sie dann über die Erfolgsaussichten vor Gericht aufklären. Anschließend kann er das Gerichtsverfahren für Sie übernehmen und vor Gericht beweisen, dass eine Zwangsexmatrikulation ungerechtfertigt ist und Ihr Recht auf Bildung verletzt.

Bei erfolgreicher Beweisführung wird die Exmatrikulation zurückgenommen und Sie können Ihr Studium fortsetzen.

Kann man trotz Exmatrikulation noch studieren?

Ja – man kann auf jeden Fall wieder studieren. Wenn man Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegt, kann man im Erfolgsfall sogar sein bisheriges Studium wie geplant fortsetzen.

Aber auch wenn die Exmatrikulation gültig ist, kann man ein neues Studium beginnen. Man ist durch die Exmatrikulation bundesweit für den jeweiligen Studiengang gesperrt – aber sich umzuorientieren und das Studienfach zu wechseln, kann auch eine Chance sein und am Ende womöglich bessere Abschlussnoten bedeuten.

Was bedeutet die Exmatrikulation für das BAföG?

Wesentliche Voraussetzungen für die Zahlung von BAföG sind die Immatrikulation und der Nachweis des Studienfortschritts. Mit der Exmatrikulation fällt die Berechtigung für das BAföG weg. Rechtzeitig gegen die Zwangsexmatrikulation Widerspruch einzulegen, ist also auch aus finanziellen Gründen wichtig.

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Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzer:innen die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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