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Die Exmatrikulation von einer Hochschule ist normalerweise mit dem Erlangen eines akademischen Titels verbunden. In manchen Fällen kommt es aber auch zur Zwangsexmatrikulation seitens der Hochschule. Dies ist die Folge des Nichtzahlens der Semesterbeiträge oder des Nichtbestehens wichtiger Prüfungen.

Bevor Sie verunsichert sind oder vor einer vermeintlichen Perspektivlosigkeit stehen, kann ein Anwalt für Prüfungs- und Hochschulrecht Ihnen weiterhelfen. Eine Exmatrikulation ist eine Rechtsbelehrung und kann durch Widerspruch oder Klage verhindert werden. Ein Anwalt kann die Gründe für Ihre Exmatrikulation prüfen, außergerichtlich mit der Hochschule verhandeln und Ihnen helfen, weiterzustudieren.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Michael M.

Sehr schnelle und kompetente Rückmeldung der Rechtsanwältin. Ich wurde erstaunlich ausführlich beraten und werde mit Frau Blunk auch in zukünftigen Belangen zusammenarbeiten.

5,00 von 5 Sternen
Jürgen P.

Es erfolgte eine sehr schnelle telefonische Kontaktaufnahme durch Herrn Nawaz, der durch seine ruhige und sachliche Art sofort Vertrauen geschaffen hat und eine verständliche und kompetente Auskunft geben konnte. Wir werden in Zukunft bei Bedarf jederzeit gerne wieder auf Herrn Nawaz zurückgreifen und können ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Steffen L.

Tolle Ersteinschätzung. Wenn es soweit ist, werde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Zusammenarbeit mit Herrn Nawaz zurückgreifen. Unser Gespräch war fachlich fundiert, sehr freundlich und von hohem Selbstbewusstsein von Herrn Nawaz geprägt, so das ich ein genaueres Bild unseres Themas erhielt und mir eine Beauftragung im Fall der Fälle sehr gut vorstellen kann. Danke, Herr Nawaz.

5,00 von 5 Sternen
Robert P.

Sehr höflich spricht langsam und deutlich so das man wirklich alles versteht kann ihn wirklich von Herzen weiterempfehlen wir werden ihn auf jedenfalls für unser Problem als Anwalt nehmen und hoffen das es ein gutes Ende für uns hat bin aber sehr zuversichtlich

5,00 von 5 Sternen
Christian B.

Für ein kostenloses Erstgespräch eine extrem ausführliche und kompetente Beratung zum Migrationsrecht. Nicht nur allgemeines "Um den heißen Brei reden", sondern definitiv auf den vorliegenden Fall bezogen.

4,80 von 5 Sternen
David Garcia C.

Herr Nawaz ist sehr sachlich und direkt auf das gegebene Briefing eingegangen. Neben der Ersteinschätzung hat er alternative Vorgehensweisen angeboten, sodass wir wenigstens weitere Schritte einleiten können. Die Schnelligkeit, mit der man sich bei uns gemeldet hat ist beachtlich und sehr positiv!

5,00 von 5 Sternen
Katrin H.

Ich möchte mich herzlich bei Herrn Nawaz für die sehr freundliche und kompetente Erstberatung bedanken! Herr Nawaz hat sich viel Zeit genommen, und man hatte von Anfang an ein vertrautes und gutes Gefühl. Ich fühlte mich auch menschlich sehr gut wahrgenommen und möchte Herrn Nawaz gern weiterempfehlen! Ich habe advocado das erste Mal in Anspruch genommen und bin sehr zufrieden!

5,00 von 5 Sternen
Shazia Q.

Herr Nawaz ist ein sehr hilfsbereiter und kompetenter Anwalt, der mich ausführlich und umfangreich beraten hat. Herr Nawaz ist auf jeden Fall ein Anwalt den man weiterempfehlen muss. Mit freundlichen Grüßen

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Häufig gestellte Fragen

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Exmatrikulation: Wie kann ein Anwalt helfen?

Eine Klausur nach der anderen, rund um die Uhr gelernt – und trotzdem durchgefallen. Wer den letzten Versuch nicht besteht, der wird exmatrikuliert. Das bedeutet das Ende des Studiums.

Gründe für eine Zwangsexmatrikulation:

  • Studienleistung nicht erbracht
  • Rückmeldung zu spät
  • Studiengebühren nicht bezahlt
  • Verstoß gegen die Regelungen der Hochschule

Wann eine Zwangsexmatrikulation in Deutschland möglich ist, ist in den Hochschulgesetzen der Bundesländer festgelegt. Diese regeln die Rechte und Pflichten der Studierenden und Hochschulen.

Vor einer Zwangsexmatrikulation ist eine Anhörung des Studenten notwendig. Ein Anwalt kann bei drohender Exmatrikulation den Fall prüfen, vor der Anhörung beraten und fristgerecht Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen.

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Kann man eine Zwangsexmatrikulation rückgängig machen?

Ja – unter bestimmten Umständen. Eine Zwangsexmatrikulation muss man nicht einfach so hinnehmen. Wer mit der Entscheidung der Hochschule nicht einverstanden ist, kann Widerspruch dagegen einlegen und sich am Ende mit einer Klage wehren.

Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen

Hat man eine Prüfung endgültig nicht bestanden, folgt nicht direkt die Exmatrikulation. Zuerst erhält man von der Hochschule einen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung – und des Studiengangs. Die Exmatrikulation erfolgt separat.

Gegen diesen Bescheid kann man dann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich mit einer Begründung an die Hochschule geschickt werden.

Durch den Widerspruch kann die Zwangsexmatrikulation vorerst nicht erfolgen – die Hochschule muss erst eine Entscheidung bezüglich des Widerspruchs gegen die nicht bestandene Prüfung treffen. Studierende können also weiter an Vorlesungen und Prüfungen teilnehmen.

Folgt trotzdem noch ein Bescheid über die Exmatrikulation, muss man auch gegen diesen Bescheid rechtzeitig Widerspruch einlegen. Sonst wird die Exmatrikulation wirksam und der Widerspruch gegen das Nichtbestehen der Prüfung ist hinfällig.

Ein Anwalt kann bei drohender Exmatrikulation fristgerecht einen rechtssicheren Widerspruch einreichen. Er kann die Begründung formulieren und die Auseinandersetzung mit der Hochschule übernehmen – damit Sie vorerst weiterstudieren können.

Klage beim Verwaltungsgericht einreichen

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird oder die Hochschule gar nicht reagiert, kann man Klage einreichen, um die Zwangsexmatrikulation zu verhindern. Ob das möglich ist und Erfolg hat, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.

Ein Anwalt kann die Exmatrikulation und die Voraussetzungen für eine Klage überprüfen und Sie dann über die Erfolgsaussichten vor Gericht aufklären. Anschließend kann er das Gerichtsverfahren für Sie übernehmen und vor Gericht beweisen, dass eine Zwangsexmatrikulation ungerechtfertigt ist und Ihr Recht auf Bildung verletzt.

Bei erfolgreicher Beweisführung wird die Exmatrikulation zurückgenommen und Sie können Ihr Studium fortsetzen.

Kann man trotz Exmatrikulation noch studieren?

Ja – man kann auf jeden Fall wieder studieren. Wenn man Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegt, kann man im Erfolgsfall sogar sein bisheriges Studium wie geplant fortsetzen.

Aber auch wenn die Exmatrikulation gültig ist, kann man ein neues Studium beginnen. Man ist durch die Exmatrikulation bundesweit für den jeweiligen Studiengang gesperrt – aber sich umzuorientieren und das Studienfach zu wechseln, kann auch eine Chance sein und am Ende womöglich bessere Abschlussnoten bedeuten.

Was bedeutet die Exmatrikulation für das BAföG?

Wesentliche Voraussetzungen für die Zahlung von BAföG sind die Immatrikulation und der Nachweis des Studienfortschritts. Mit der Exmatrikulation fällt die Berechtigung für das BAföG weg. Rechtzeitig gegen die Zwangsexmatrikulation Widerspruch einzulegen, ist also auch aus finanziellen Gründen wichtig.

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