Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten? Unser Partner-Anwalt Dr. Matthias Losert hat bereits mehr als 1.000 Menschen nach einer Filesharing-Abmahnung unterstützt.
Filesharing-Abmahnungen
bearbeitet
Schuldeingeständnis & Gerichtsstreit vermieden
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Eine Abmahnung wegen Filesharings im Briefkasten ist im ersten Moment ein Schock: Es drohen enormen Schadensersatzforderungen, die Abgabe einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung, Anwaltskosten sowie eine Klage. Dabei sind Betroffene selbst oft gar nicht für das Filesharing verantwortlich und die Abmahnung ist unzulässig – und kann erfolgreich abgewehrt werden.
Handeln Sie daher nicht überstürzt, sondern denken Sie darüber nach, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ein erfahrener Anwalt kann die Abmahnung prüfen und Widerspruch einlegen, wenn sie unrechtmäßig ist. Wenn nötig, kann er auch eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen.
Bei illegalem Filesharing sollten Sie zügig handeln, um Strafzahlungen und lebenslangen Verpflichtungen zu entgehen, denn zumeist werden kurze Fristen von wenigen Tagen gesetzt. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.
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Es fallen keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an. Sie haben jederzeit die Kontrolle.
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Nur wenn Sie es wünschen, verfolgt Ihr advocado Partner-Anwalt den Fall für Sie weiter. Erst ab dann fallen Kosten an, die ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt.
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Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten? Unser Partner-Anwalt Dr. Matthias Losert hat bereits mehr als 1.000 Menschen nach einer Filesharing-Abmahnung unterstützt.
Eine Filesharing-Abmahnung wird verschickt, wenn ohne Genehmigung urheberechtlich geschützte Dateien wie Filme, Serien oder Musikalben auf Online-Tauschbörsen wie BitTorrent, eMule oder BitLord mit anderen Nutzern geteilt werden.
Mit einer Abmahnung soll der Abgemahnte dazu verpflichtet werden, das illegale Filesharing zu unterlassen. Zudem kann der Rechteinhaber oder sein Anwalt Schadensersatz in Höhe von bis zu 1.500 € für entgangene Lizenzgebühren, Anwaltskosten und die Abfrage der IP-Adresse beim Provider fordern.
Oft kann der Rechteinhaber den Täter nicht ausfindig machen – allerdings lässt sich über die IP-Adresse zurückverfolgen, von welchem Internetanschluss die Datei heruntergeladen wurde. Deswegen wird an den Anschlussinhaber eine Filesharing-Abmahnung verschickt.
Ganz wichtig: Ruhig bleiben und nichts überstürzen. Nehmen Sie also keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf und zahlen Sie auch nichts. Das kann als Schuldeingeständnis gewertet werden – auch wenn Sie für das illegale Filesharing gar nicht verantwortlich sind.
Nichts tun, ist allerdings auch keine Option: Geben Sie die in der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, kann die Abmahnkanzlei eine einstweilige Verfügung beantragen. Die zusätzlichen Kosten von 1.700 € müssen Sie dann bezahlen.
Wenn Sie einen Anwalt für Urheberrecht beauftragen, kann dieser einer Filesharing-Abmahnung widersprechen, wenn Sie unschuldig sind. Ein Anwalt kann zudem ein umfassendes Schuldeingeständnis verhindern, indem er eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt.