Durch das Fremdrentengesetz (FRG) werden Vertriebene und Spätaussiedler deutschen Rentenberechtigten gleichgestellt. Für gemäß FRG Berechtigte wird angenommen, sie hätten alle für den Rentenanspruch relevanten Zeiten in Deutschland erbracht, nicht im Herkunftsland. Damit im Heimatland erbrachte Rentenzeiten in Deutschland anerkannt werden, sind der Status als Vertriebener/Spätaussiedler und die Erfüllung weiterer Voraussetzungen notwendig.
Um den Anspruch auf Fremdrente nicht durch Formfehler zu verlieren, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Fremdrentengesetz helfen. Er kennt die aktuelle Rechtslage und kann rechtssicher beurteilen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Fremdrente besteht. Er kann Ihren Antrag bei der Rentenversicherung absichern, Rentenbescheide prüfen und Ihnen dabei helfen, bei unberechtigten Rentenabzügen eine Korrektur bei der Rentenversicherung durchzusetzen.
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