Um Frührente beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Antragsteller muss ausreichende Einzahlungen in die Rentenversicherung geleistet haben. Außerdem muss ein medizinisches Gutachten nachweisen, dass er auf absehbare Zeit nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig sein wird.
Jeder 2. Antrag auf Frührente wird laut Deutscher Rentenversicherung abgelehnt. Nicht jede Ablehnung muss dabei zu Recht erfolgen. So können medizinische Gutachten Fehler enthalten und daher anfechtbar sein. Zudem kann es vorkommen, dass die Einzahlungszeiträume durch die Rentenversicherung falsch berechnet werden. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Ihren Anspruch auf Frührente trotz Ablehnung durchzusetzen. Er kann einen Widerspruch für Sie verfassen und Sie auch im daran anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht vertreten, wenn nötig.
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