Mit dem Geldwäschegesetz (GwG) schützt der Staat seine Steuereinnahmen. Für gewisse Unternehmen sind präventive Maßnahmen daher verpflichtend – beispielsweise die Identifizierung von Kunden, interne Sicherheitsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen –, aber auch die umgehende Meldung eines Verdachts von Geldwäsche. Wer gegen die Auflagen und Pflichten des GwG verstößt, riskiert gewerberechtliche Konsequenzen, Durchsuchungen, Geld- und sogar Haftstrafen.
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