Der Geschäftsführer leitet die GmbH und vertritt die Unternehmensinteressen in der Öffentlichkeit. Dazu erhält er im Anstellungsvertrag umfassende Rechte und Pflichten. Verletzt er diese – z. B. durch Fehlverhalten gegenüber Kunden, Konkurrenztätigkeit oder Insolvenzverschleppung – sind Schadensersatz-Forderungen und strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Schadet er der Gesellschaft nachhaltig, besteht die Option, juristisch gegen den Geschäftsführer vorzugehen. Ein Arbeitsrechtler mit dem Schwerpunkt Geschäftsführer kennt die gesetzlichen Vorschriften für die Kündigung und kann die Entlassung mit stichhaltigen Beweisen durchsetzen. Im Falle eines Klage- oder Strafverfahrens kann der Anwalt die Interessen des Unternehmens vor Gericht vertreten.
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