Das Gesundheitsrecht ist ein komplexes und facettenreiches Rechtsgebiet, das alle medizinrechtlichen Vorgaben des Gesundheitssystems umfasst – z. B. Pharma-, Berufs- & Krankenhausrecht – und deshalb für Laien kaum zu durchblicken ist.
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Pharmarecht & Krankenhausrecht
Unter das Pharmarecht fallen Erforschung, Zulassung, Qualitätssicherung und Vermarktung von Medikamenten und Medizinprodukten. Da im Bereich des Patent- und Markenrechts empfindliche Geldstrafen möglich sind, kann die Konsultation eines Anwalts hilfreich sein. Ein Anwalt für Gesundheitsrecht kann Ihr Produkt gemäß den Gesetzesvorgaben prüfen und Ihnen helfen, sich vor Strafzahlungen zu schützen.
Auch Krankenhausträger sind mit zahlreichen Vorschriften konfrontiert, weshalb sich die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts bereits in der Planungsphase lohnen kann.
Ein Anwalt kann Sie u. a. bei folgenden Anliegen unterstützen:
- Planung, Finanzierung & Eröffnung eines Krankenhauses
- Vergütung der Behandlungen
- Kooperationen mit anderen Einrichtungen
- Steuer-, wettbewerbs-, versicherungs- & arbeitsrechtliche Fragen
Das ärztliche Berufsrecht
Das ärztliche Berufsrecht regelt die allgemeinen und ethischen Anforderungen für die ärztliche Tätigkeit, wobei die Hauptpflicht in der Erfüllung des Heilauftrags liegt.
Kommt es zu einem berufsrechtlichen Verstoß, leiten Ärztekammer oder Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein. Um Verwarnungen, Geldstrafen und den Verlust der Approbation zu vermeiden, kann die Unterstützung eines Anwalts für Gesundheitsrecht empfehlenswert sein: Nach Prüfung der Rechtslage übernimmt er die Verhandlungsführung und setzt sich für die baldige Einstellung des Verfahrens ein.
Das Arzthaftungsrecht als Spezialgebiet des Medizinrechts
Das Patientenrechtegesetz räumt Patienten umfassende Rechte ein, die der Behandelnde wahren muss, um sich keiner Pflichtverletzung schuldig zu machen. Dazu zählen:
- Informationsrecht: Ärztliche Informations- und Aufklärungspflicht stellen sicher, dass der Behandelnde über Risiken und Alternativen aufklärt.
- Recht auf Akteneinsicht: Ärzte sind dokumentationspflichtig und Patienten dürfen ihre Patientenakte jederzeit einsehen.
- Beratungsrecht: Wenn Patienten eine ärztliche Pflichtverletzung vermuten, stehen deutschlandweit Beratungsstellen und Patientenanwälte zur Verfügung.
- Recht auf Selbstbestimmung: Eine Behandlung darf erst nach Einwilligung geschehen, ansonsten begeht der Arzt eine strafbare Körperverletzung.
Patientenanwalt unterstützt bei Behandlungsfehlern
Im Gesundheitsrecht sind immer zwei Seiten zu betrachten. Doch ein Patientenanwalt vertritt ausschließlich Patienten. Seine Beauftragung ist ratsam, wenn Sie eine ärztliche Pflichtverletzung oder einen Behandlungsfehler vermuten.
Ein Patientenanwalt sichert alle relevanten Unterlagen, lässt ggf. ein medizinisches Gutachten erstellen und beurteilt, ob Sie von Ärztepfusch oder Behandlungsfehlern betroffen sind. Erhärtet sich der Verdacht, übernimmt er die komplizierte Beweisführung und definiert eine angemessene Entschädigung zum Ausgleich Ihrer gesundheitlichen Schäden.
Lassen sich Schmerzensgeld und Schadensersatz nicht außergerichtlich durchsetzen, sorgt er für eine frist- und formgerechte Klageeinreichung. Im Arzthaftungsprozess erarbeitet er eine individuelle Verteidigungsstrategie gegen die taktischen Manöver der Gegenseite und strebt eine schnelle Entschädigung für den Kunstfehler an.
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