Die Gemeinden in Deutschland haben laut Statista im Jahr 2019 rund 69,8 Milliarden Euro Gewerbesteuer-Einnahmen erzielt. Zur Abfuhr dieser Steuer verpflichtet sind Unternehmen, Betriebe und Gewerbe. Ausgenommen davon sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Freiberufler – allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Ausschlaggebend dafür ist, ob der Freiberufler aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist. Kann er dies nachweisen, ist er von der Gewerbesteuer befreit – andernfalls muss er diese Steuer rückwirkend abführen. Sie sind Freiberufler und unsicher, ob Sie Gewerbesteuer zahlen müssen? Ein Anwalt kann Ihre Fragen zur Gewerbesteuer klären.
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