Wer Eigentümer eines bebauten oder freistehenden Grundstücks ist, muss einmal im Jahr die Grundsteuer zahlen. Deren Höhe berechnet sich in einem komplizierten mehrstufigen Verfahren aus Einheitswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz. Außerdem erfolgt ab dem 01.01.2022 erfolgt eine steuerliche Neubewertung der Grundstücke, damit ab 2025 der neue Grundsteuerwert den bisherigen Einheitswert ablösen kann.
Das zuständige Finanzamt wird Grundstückseigentümern ab voraussichtlich März zur Abgabe einer Erklärung zur Neubewertung ihres Grundbesitzes auffordern, die bis zum 31.10.2022 abzugeben sein wird. Bei Schwierigkeiten mit dieser Erklärung oder einer scheinbar willkürlichen Festlegung des Steuerwertes kann ein Anwalt bei der Grundsteuer unterstützen.
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