Wer sich unbefugt in Geschäftsräumen, einer privaten Wohnung oder auf einem offensichtlich abgesperrten Grundstück aufhält oder gegen den Willen des Hausrecht-Inhabers dort eindringt, begeht Hausfriedensbruch. Bei einer Strafverfolgung droht eine empfindliche Geldstrafe bis hin zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Spätestens wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, kann die Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt Hausfriedensbruch sinnvoll sein. Ein Anwalt kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann durch Einsicht in Ihre Ermittlungsakte eine zielführende Verteidigungsstrategie erarbeiten. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Anwalt bei Hausfriedensbruch die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage erwirkt – so können Sie eine Eintragung ins Führungszeugnis vermeiden.
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