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Nach dem Telemediengesetz besteht für gewerblich oder journalistisch-redaktionell betriebene Webseiten Impressumspflicht. Das Impressum kennzeichnet den Betreiber der Webseite und dient dem Verbraucherschutz. Auch wer soziale Medien gewerblich nutzt, benötigt ein Impressum – die korrekte Erstellung sorgt jedoch bei vielen Webseiten-Betreibern für Unsicherheiten

Fehler können teure Abmahnungen nach sich ziehen, was insbesondere kleine Plattformen vor finanzielle Probleme stellt. 2017 wurden laut einer Umfrage des Händlerbundes 28 % aller Onlineshops mindestens einmal abgemahnt, 2015 waren es noch jeder fünfte. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, können Seiteninhaber das Impressum von einem Anwalt anfertigen lassen. Ein Anwalt weiß, worauf es ankommt, kennt sämtliche Vorschriften und kann Ihnen ein einwandfreies Impressum für z. B. Ihren Online-Shop, Verein oder Ihre Firma erstellen.

Sie möchten Ihr Impressum juristisch korrekt erstellen lassen? advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Maximilian G.

Herr Bernhard hat mir im unverbindlichen Erstgespräch viele Tipps und Hilfestellungen für das weitere Vorgehen geben können und das obwohl es von Anfang an klar war, dass es nicht zu einer Zusammenarbeit kommen wird. Alles in allem ein sehr freundlicher Kontakt! Vielen Dank!!

5,00 von 5 Sternen
Susanne S.

Ich bin sehr positiv überrascht. Sehr schnelle Rückmeldung. Nette und ausführliche Beratung. Kann ich absolut weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Irina K.

Gute Beratung, sehr schnelle Kontakt aufnehmen, freundlich, hilfsbereit. 5 Sterne dafür. Bin sehr dankbar für die Beratung.

5,00 von 5 Sternen
Leo K.

Herr Haumann hat die AGB für uns erstellt. Nach einem sehr sympathischen Erstgespräch konnte Herr Haumann mit ausgewählten Unterlagen die AGB zu größter Zufriedenheit und ohne Komplikationen erstellen. Ich freue mich auf weitere Zusammenarbeit!

5,00 von 5 Sternen
Darius H.

Klasse, wirklich. Vielen Dank für den zügigen, unkomplizierten Anruf und die informative Erstberatung. Als Anwalt sehr zu empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Patrick C.

Mir wurde hervorragend weitergeholfen, auch wenn mein Anliegen zu keinem Erfolg führen wird - das als Aussage allein ist ja schon viel wert. Ich konnte noch eine Frage zu einem anderen Thema stellen, Frau S. hat mir wirklich meinen Tag gerettet. Jederzeit erneut!

5,00 von 5 Sternen
Carmen G.

Super schnelle Rückmeldung auf mein Anliegen. Herr Dubiel hat sich Zeit genommen, mit mir die Sachlage zu erörtern und hat mir Chancen und Möglichkeiten aufgezeigt. Sollte ich weitere anwaltliche Hilfe benötigen, würde ich in jedem Fall auf ihn zu gehen. Ganz herzlichen Dank

5,00 von 5 Sternen
Joachim K.

Menschlich und fachlich zu 100% überzeugend. Habe mich noch nie so gut beraten gefühlt. Top und jederzeit gerne wieder.

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FAQ zum Impressum

Fehlt das Impressum, kann eine Abmahnung bis zu 5.000 Euro kosten.

Das fehlende Impressum ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit – möglich sind bis zu 50.000 Euro Geldstrafe.

Für Webseiten, die Sie ausschließlich privat nutzen, brauchen Sie kein Impressum.

Sobald Sie eine Webseite geschäftlich nutzen, brauchen Sie zwingend ein Impressum.

Im Impressum muss der Inhaber bzw. Betreiber der Webseite stehen. Es muss ersichtlich sein, wer für die Inhalte verantwortlich ist.

Unsere Top Partner-Anwälte für Impressum

Francesco Golinelli
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Hauke Scheffler
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Anwalt für Impressum: Was muss ich wissen?

Das Impressum ist die Visitenkarte für alle, die geschäftlich eine Internetseite nutzen. Das Impressum enthält Informationen zum Betreiber der Webseite – also zu Unternehmen, Inhaber und Kontaktdaten. Ziel ist, Verbraucher transparent darüber zu informieren, wer hinter einem Web-Angebot als Anbieter/Verkäufer steht.

Das Impressum ist Pflicht für alle, die geschäftlich eine Webseite nutzen, um Inhalte anzubieten. Die Pflicht ergibt sich aus dem Telemediengesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag.

Die Impressumspflicht gilt für alle Webseiten, die langfristig Inhalte bereitstellen: Online-Shops, Dienstleister, auch Blogs und andere Webseiten mit journalistisch-redaktionellen Inhalten.

Wer kein Impressum hat, riskiert eine teure Abmahnung. Ein Anwalt kann Ihnen genau sagen, welche Angaben Sie in Ihrem individuellen Impressum machen müssen, um die gesetzlichen Vorschriften für den Verbraucherschutz zu erfüllen.

Was muss im Impressum stehen? | Pflichtangaben

Laut § 5 Telemediengesetz (TMG) muss im Impressum Folgendes stehen:

  • Name und Anschrift des Webseiten-Betreibers
  • Für Unternehmen: Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Angaben zum Verantwortlichen i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV
  • Registereintrag (z. B. Handelsregister, Vereinsregister)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
  • Steuernummer und ggf. Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Ggf. Angaben zu Haftpflichtversicherungen oder berufsrechtlichen Normen
  • Bei geschützter Berufsbezeichnung: Bezeichnung, Regularien und die zuständige Kammer (z. B. IHK)
  • Für Anbieter audio-visueller Mediendienste: Unternehmenssitz und zuständige Regulierungs-/Aufsichtsbehörde
  • Link zur Streitschlichtungsplattform der EU

Hier wird deutlich: Je nach Angebot, Unternehmensform oder auch Beruf sind zusätzliche Angaben im Impressum notwendig. Auch für ein Impressum reicht es nicht, sich auf Standard-Muster zu verlassen. Jedes Impressum muss individuell erstellt werden.

Ein Anwalt kann das Impressum für die Webseite Ihres Unternehmens rechtlich absichern. Er kennt die gesetzlichen Anforderungen für Ihren Einzelfall und kann sicherstellen, dass alle notwendigen Pflichtangaben für Website-Besucher vorhanden sind.

Was ist, wenn ich kein Impressum habe?

Ist Ihre Webseite ohne Impressum online erreichbar, riskieren Sie eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes. Denn: Die Impressumspflicht gilt für alle und soll für Transparenz im Wettbewerb sorgen.

Andere Unternehmen können wegen Verletzung der Impressumspflicht Unterlassung und Schadensersatz von Ihnen verlangen.

Außerdem ist die fehlende Anbieterkennzeichnung eine Ordnungswidrigkeit. Ohne Impressum riskieren Sie eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

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