Anwalt für Impressum: Was muss ich wissen?
Das Impressum ist die Visitenkarte für alle, die geschäftlich eine Internetseite nutzen. Das Impressum enthält Informationen zum Betreiber der Webseite – also zu Unternehmen, Inhaber und Kontaktdaten. Ziel ist, Verbraucher transparent darüber zu informieren, wer hinter einem Web-Angebot als Anbieter/Verkäufer steht.
Das Impressum ist Pflicht für alle, die geschäftlich eine Webseite nutzen, um Inhalte anzubieten. Die Pflicht ergibt sich aus dem Telemediengesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag.
Die Impressumspflicht gilt für alle Webseiten, die langfristig Inhalte bereitstellen: Online-Shops, Dienstleister, auch Blogs und andere Webseiten mit journalistisch-redaktionellen Inhalten.
Wer kein Impressum hat, riskiert eine teure Abmahnung. Ein Anwalt kann Ihnen genau sagen, welche Angaben Sie in Ihrem individuellen Impressum machen müssen, um die gesetzlichen Vorschriften für den Verbraucherschutz zu erfüllen.
Was muss im Impressum stehen? | Pflichtangaben
Laut § 5 Telemediengesetz (TMG) muss im Impressum Folgendes stehen:
- Name und Anschrift des Webseiten-Betreibers
- Für Unternehmen: Rechtsform und Vertretungsberechtigte
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Angaben zum Verantwortlichen i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV
- Registereintrag (z. B. Handelsregister, Vereinsregister)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
- Steuernummer und ggf. Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Ggf. Angaben zu Haftpflichtversicherungen oder berufsrechtlichen Normen
- Bei geschützter Berufsbezeichnung: Bezeichnung, Regularien und die zuständige Kammer (z. B. IHK)
- Für Anbieter audio-visueller Mediendienste: Unternehmenssitz und zuständige Regulierungs-/Aufsichtsbehörde
- Link zur Streitschlichtungsplattform der EU
Hier wird deutlich: Je nach Angebot, Unternehmensform oder auch Beruf sind zusätzliche Angaben im Impressum notwendig. Auch für ein Impressum reicht es nicht, sich auf Standard-Muster zu verlassen. Jedes Impressum muss individuell erstellt werden.
Ein Anwalt kann das Impressum für die Webseite Ihres Unternehmens rechtlich absichern. Er kennt die gesetzlichen Anforderungen für Ihren Einzelfall und kann sicherstellen, dass alle notwendigen Pflichtangaben für Website-Besucher vorhanden sind.
Was ist, wenn ich kein Impressum habe?
Ist Ihre Webseite ohne Impressum online erreichbar, riskieren Sie eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes. Denn: Die Impressumspflicht gilt für alle und soll für Transparenz im Wettbewerb sorgen.
Andere Unternehmen können wegen Verletzung der Impressumspflicht Unterlassung und Schadensersatz von Ihnen verlangen.
Außerdem ist die fehlende Anbieterkennzeichnung eine Ordnungswidrigkeit. Ohne Impressum riskieren Sie eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.