Um Kindern und Jugendlichen eine bedarfsgerechte Erziehung und Entwicklung zu garantieren, unterstützt die Jugendhilfe Familien in schwierigen Lebenslagen. Familien können u. a. von der Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Eingliederungshilfen für geistig behinderte Kinder oder der Jugendgerichtshilfe profitieren. Bei schweren Kindeswohlgefährdungen kann das Jugendamt die Heimunterbringung anordnen.
Auf einige Leistungen – z. B. Kinderbetreuung oder Erziehungshilfen – besteht ein Rechtsanspruch. Ihr Kind hat dennoch keinen Betreuungsplatz erhalten oder das Jugendamt bietet keine ausreichenden Beratungsangebote an? Stattdessen macht es eine Kindeswohlgefährdung geltend? In diesen Fällen können Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Jugendhilfe wenden. Der Anwalt kann er Sie bei der Einforderung Ihrer Rechte unterstützen und Ihnen im Dialog mit den Behörden zur Seite stehen.
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