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Wer Kapital investiert, verspricht sich Rendite davon. Laien vertrauen darauf, dass ihr Anlageberater ihnen nach bestem Wissen Empfehlungen gibt. Berater sind zur wahrheitsgemäßen und umfassenden Beratung im Interesse ihrer Kunden verpflichtet. Trotzdem sorgen Falschberatung, Anlagebetrug, Schrottimmobilien und Totalverluste für Kapitalanleger für Rechtsstreitigkeiten und Diskussionen in der Öffentlichkeit. 

Als Teil des Bank- und Kapitalmarktrechts regelt das Kapitalanlagerecht die Vertragsbeziehungen zwischen Anlegern und Anbietern von Kapitalanlagen. Ein Anwalt kennt die Rechtsprechung und kann bei Falschberatung Fehler der Anlageberater eindeutig nachweisen und sie zu Schadensersatz verpflichten.

advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt für Kapitalanlagerecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.


Anlegerschutz

Wertpapiere, Fonds, Immobilien: Als Kapitalanlage bieten sich so viele Optionen zu unterschiedlichen Konditionen an, dass unerfahrene Anleger schnell den Überblick verlieren können – und womöglich die falsche Wahl treffen. Der Anlegerschutz soll das durch folgende Maßnahmen verhindern:

  • Gesetzliche Regelungen: u. a. Anlegerschutzgesetz und Kapitalanlagegesetzbuch
  • Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen: bessere Kontrolle durch Aufsichtsbehörden
  • Mehr Transparenz: Anleger erhalten zu jedem Produkt ein wahrheitsgemäßes Prospekt
  • Umfassende Beratung der Anleger: Berater müssen wahrheitsgemäß, verständlich und vollständig über Eigenschaften und Risiken einer Kapitalanlage aufklären. 

Damit sollen ein Informationsvorteil der Anlageberater verhindert und Anleger vor Falschberatung geschützt werden.


Wann steht Kapitalanlegern Schadensersatz zu?

Erfüllen Anlageberater ihre Informationspflichten gegenüber Anlegern nicht, haften sie für die durch ihre Falschberatung verursachten finanziellen Verluste ihrer Kunden. Die Beraterhaftung sichert Anlegern einen Anspruch auf Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung. Anlageberater müssen das unter falschen Voraussetzungen investierte Kapital erstatten.

Bei folgenden Fehlern haben Anleger einen Entschädigungsanspruch:

  • Risiko verschwiegen
  • Provision verschwiegen (Kick-back)
  • Keine anlegergerechte Beratung
  • Keine anlagegerechte Beratung
  • Fehlerhaftes Prospekt
  • Aufklärungspflicht verletzt


Wie hilft ein Anwalt für Kapitalanlagerecht?

Betrogene Kapitalanleger finden bei einem Anwalt für Kapitalanlagerecht Hilfe. Der Anwalt kennt die Rechtslage und weiß, wann Anlageberater ihre Pflichten verletzt haben. Er kann Fehler im Kapitalanlage-Prospekt identifizieren und Beweise für eine Falschberatung zusammentragen, um die Gegenargumente der Berater abzuwehren. Ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk übernimmt die Auseinandersetzung mit dem Finanzdienstleister und hilft, diesen zur Haftung für die Beratung wider besseren Wissens zu verpflichten.

Für die Verhandlung bemisst der Anwalt die im individuellen Fall angemessene Schadensersatzsumme. Ist keine außergerichtliche Einigung mit dem Berater möglich, vertritt der Anwalt Anleger vor Gericht – sobald über einen Wert von mehr als 5.000 Euro zu verhandeln ist, müssen Kläger sich anwaltlich lassen.

Anwaltliche Unterstützung kann für Chancengleichheit bei Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern sorgen und damit die Erfolgsaussichten erhöhen, eine Entschädigung für unverschuldete finanzielle Verluste zu erhalten.


Vermittlerhaftung verringern

Wer auf dem Kapitalmarkt handelt, riskiert, für Beratungsfehler persönlich zu haften. Aber: Nicht jeder Verlust durch eine Kapitalanlage ist auf Pflichtverletzungen des Finanzdienstleisters zurückzuführen. Empfinden Vermittler, Treuhänder, Initiatoren oder Prospektverantwortliche den Vorwurf der Falschberatung als ungerechtfertigt, hilft ein Anwalt für Kapitalanlagerecht ihnen dabei, das zu beweisen.

Durch Prüfung des Prospekts und des Beratungsvertrages kann der Anwalt beurteilen, ob Anleger die Vermittlerhaftung einfordern können. Mit stichhaltiger Beweisführung und Verhandlungsgeschick kann er eine geringere Vermittlerhaftung des Anlegeberaters erzielen.


Relevantes Ratgeber-Wissen

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Uwe N.

Der Anwalt kannte die entsprechende medizinische Bezeichnung der Verletzung auswendig, war klar und gut verständlich und schien mit entsprechender Lage sehr vertraut. Unverzügliche Aktion/Schreiben waren überzeugend. So hatte ich es mir gewünscht/vorgestellt! Prima!

5,00 von 5 Sternen
Thomas M.

War ein Recht einfacher Fall, daher hatte ich nach nur 5 Minuten alle Tipps für die nächsten Schritte. Ich hoffe so kann ich ein lästiges langes verfahren vermeiden. Vielen Dank für die hilfreichen Tipps

5,00 von 5 Sternen
Michaela S.

Herr Eckelt konnte die rechtliche Angelegenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit lösen. Preis-Leistung super. Bei rechtlichen Fragen würde ich ihn jederzeit wieder beauftragen.

5,00 von 5 Sternen
Carola S.

Nach meiner Anfrage erhielt ich einen ersten schnellen Rückruf von einer sehr freundlichen Anwältin. Unterlagen wurden sofort per Email gesendet.

5,00 von 5 Sternen
Rochus W.

Ein Rückmeldung kam nach ca. 30 Minuten. Eine Ersteinschätzung wurde gemacht. Wie ich weiter verfahren soll, wurde auch bespochen. Das Telefongespräch hatte eine Dauer von ca. 20 Minuten und man konnte in dieser Zeit doch einiges besprechen. Hierfür schon mal mein Besten Dank. Es fand ein offener Dialog statt. Absolut weiter zu empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Birgitt H.

Herr Eckelt hat wie vereinbart angerufen und meine Fragen sehr ausführlich beantwortet. Sollte es zu weiteren Unstimmigkeiten kommen, werden ich mich in jedem Fall gerne wieder an Herrn Eckelt wenden.

5,00 von 5 Sternen
Yaman B.

Die Anwältin war sehr nett, sie hat mich angeleitet und beraten und war eine gute Zuhörerin. Also empfehle ich weiter auf jeden Fall :)

5,00 von 5 Sternen
Sandra K.

Danke für die schnelle und unkomplizierte Rückmeldung. Die Beratung hat mir sehr geholfen und ich kann daraufhin weitere Schritte unternehmen. Sollte sich der Sachverhalt nicht klären lassen, komme ich gerne auf Ihre Beratung zurück.

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