Wer Kapital investiert, verspricht sich Rendite davon. Laien vertrauen darauf, dass ihr Anlageberater ihnen nach bestem Wissen Empfehlungen gibt. Berater sind zur wahrheitsgemäßen und umfassenden Beratung im Interesse ihrer Kunden verpflichtet. Trotzdem sorgen Falschberatung, Anlagebetrug, Schrottimmobilien und Totalverluste für Kapitalanleger für Rechtsstreitigkeiten und Diskussionen in der Öffentlichkeit.
Als Teil des Bank- und Kapitalmarktrechts regelt das Kapitalanlagerecht die Vertragsbeziehungen zwischen Anlegern und Anbietern von Kapitalanlagen. Ein Anwalt kennt die Rechtsprechung und kann bei Falschberatung Fehler der Anlageberater eindeutig nachweisen und sie zu Schadensersatz verpflichten.
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Anlegerschutz
Wertpapiere, Fonds, Immobilien: Als Kapitalanlage bieten sich so viele Optionen zu unterschiedlichen Konditionen an, dass unerfahrene Anleger schnell den Überblick verlieren können – und womöglich die falsche Wahl treffen. Der Anlegerschutz soll das durch folgende Maßnahmen verhindern:
- Gesetzliche Regelungen: u. a. Anlegerschutzgesetz und Kapitalanlagegesetzbuch
- Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen: bessere Kontrolle durch Aufsichtsbehörden
- Mehr Transparenz: Anleger erhalten zu jedem Produkt ein wahrheitsgemäßes Prospekt
- Umfassende Beratung der Anleger: Berater müssen wahrheitsgemäß, verständlich und vollständig über Eigenschaften und Risiken einer Kapitalanlage aufklären.
Damit sollen ein Informationsvorteil der Anlageberater verhindert und Anleger vor Falschberatung geschützt werden.
Wann steht Kapitalanlegern Schadensersatz zu?
Erfüllen Anlageberater ihre Informationspflichten gegenüber Anlegern nicht, haften sie für die durch ihre Falschberatung verursachten finanziellen Verluste ihrer Kunden. Die Beraterhaftung sichert Anlegern einen Anspruch auf Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung. Anlageberater müssen das unter falschen Voraussetzungen investierte Kapital erstatten.
Bei folgenden Fehlern haben Anleger einen Entschädigungsanspruch:
- Risiko verschwiegen
- Provision verschwiegen (Kick-back)
- Keine anlegergerechte Beratung
- Keine anlagegerechte Beratung
- Fehlerhaftes Prospekt
- Aufklärungspflicht verletzt
Wie hilft ein Anwalt für Kapitalanlagerecht?
Betrogene Kapitalanleger finden bei einem Anwalt für Kapitalanlagerecht Hilfe. Der Anwalt kennt die Rechtslage und weiß, wann Anlageberater ihre Pflichten verletzt haben. Er kann Fehler im Kapitalanlage-Prospekt identifizieren und Beweise für eine Falschberatung zusammentragen, um die Gegenargumente der Berater abzuwehren. Ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk übernimmt die Auseinandersetzung mit dem Finanzdienstleister und hilft, diesen zur Haftung für die Beratung wider besseren Wissens zu verpflichten.
Für die Verhandlung bemisst der Anwalt die im individuellen Fall angemessene Schadensersatzsumme. Ist keine außergerichtliche Einigung mit dem Berater möglich, vertritt der Anwalt Anleger vor Gericht – sobald über einen Wert von mehr als 5.000 Euro zu verhandeln ist, müssen Kläger sich anwaltlich lassen.
Anwaltliche Unterstützung kann für Chancengleichheit bei Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern sorgen und damit die Erfolgsaussichten erhöhen, eine Entschädigung für unverschuldete finanzielle Verluste zu erhalten.
Vermittlerhaftung verringern
Wer auf dem Kapitalmarkt handelt, riskiert, für Beratungsfehler persönlich zu haften. Aber: Nicht jeder Verlust durch eine Kapitalanlage ist auf Pflichtverletzungen des Finanzdienstleisters zurückzuführen. Empfinden Vermittler, Treuhänder, Initiatoren oder Prospektverantwortliche den Vorwurf der Falschberatung als ungerechtfertigt, hilft ein Anwalt für Kapitalanlagerecht ihnen dabei, das zu beweisen.
Durch Prüfung des Prospekts und des Beratungsvertrages kann der Anwalt beurteilen, ob Anleger die Vermittlerhaftung einfordern können. Mit stichhaltiger Beweisführung und Verhandlungsgeschick kann er eine geringere Vermittlerhaftung des Anlegeberaters erzielen.
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