Das Kapitalstrafrecht umfasst schwere Straftaten gegen das menschliche Leben wie Mord, Totschlag und gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Wer wegen eines Tötungsdelikts angeklagt ist, dem steht rechtlicher Beistand zu, der die Interessen des Angeklagten bewahrt und seine Rechte vor Ermittlungsbehörden und Gericht verteidigt.
Für die Verteidigung von Kapitalverbrechen sind neben fundiertem juristischen Fachwissen umfangreiche Kenntnisse in Psychiatrie, Kriminalistik und Rechtsmedizin erforderlich. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Lässt sich eine Schuldunfähigkeit beweisen, fällt das Strafmaß wesentlich geringer aus. Ein Anwalt für Kapitalstrafrecht kann auf Basis seines juristischen Wissens und seiner Erfahrung als Strafverteidiger die zielführende Verteidigungsstrategie entwickeln.
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