Anwalt für Kleingartenrecht: Was muss ich wissen?
Laut dem Bundesverband Deutscher Gartenfreund e. V. nutzen ca. 5 Millionen Deutsche einen Kleingarten als Erholungsort und Anbauflächen für Obst und Gemüse. Das Vereinsleben der ca. 14.000 Kleingartenvereine sowie sämtliche Vorschriften zwischen Grundstückseigentümern, Pächtern und Kleingärtnern ist im Bundeskleingartengesetz geregelt.
Haben Sie eine Frage – z. B. zum Betrieb einer Gartenanlage oder zu baulichen Veränderungen –, kann ein Anwalt für Kleingartenrecht Ihnen weiterhelfen. Er kennt die aktuelle Rechtslage und kann Kleingartenvereine und Verbände umfassend zu juristischen Fragen beraten, ebenso wie Pächter z. B. zum An und Verkauf von Gartenparzellen. Ein Anwalt kann auch die rechtssichere Gestaltung von Verträgen sowie Miteigentümervereinbarungen sicherstellen.
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