Ein Anwalt mit Schwerpunkt Krankenversicherung beschäftigt sich mit der rechtlichen Beziehung zwischen Krankenversicherung und Versicherten. Während die gesetzlichen Krankenkassen eher dem Sozialrecht zuzuordnen sind, zählen die private Krankenversicherung (PKV) und die Krankenzusatzversicherungen zum Versicherungsrecht.
Gesetzliche Krankenkassen
Gemäß § 5 SGB gilt in Deutschland Sozialversicherungspflicht, damit im Ernstfall alle Bundesbürger abgesichert sind. Deshalb ist die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse verpflichtend für alle Arbeitnehmer, deren Jahresentgelt weniger als 62.550 € (2020) bzw. 64.350 € beträgt. Als gesetzlich Versicherter werden 50 Prozent der Beiträge zur Krankenversicherung direkt vom Bruttogehalt abgezogen, während der Arbeitgeber für die andere Hälfte aufkommt. Für Arbeitslose übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Wer jährlich mehr als 62.550 € (2020) bzw. 64.350 € (2021) verdient, gilt als versicherungsfrei und darf zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung wählen. Im Krankheitsfall sind die Behandlungskosten von PKV-Mitgliedern selbst zu tragen, dafür gibt es insbesondere in den Premium-Tarifen die Möglichkeit einer bevorzugten Behandlung – dazu gehören Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, kürzere Wartezeiten. Während Versicherte in jungen Jahren von niedrigen Beiträgen profitieren, ist neben jährlichen Beitragserhöhungen auch mit Risikozuschlägen zu rechnen – etwa für chronische Erkrankungen oder Schwerbehinderung.
Zahnzusatz-, Krankentagegeldversicherung & Co.
Sowohl der Leistungskatalog der gesetzlichen als auch der Basistarif der privaten Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren massiv begrenzt, sodass Versicherte auf bestimmte Leistungen verzichten oder diese selbst finanzieren müssen. Hier hilft eine Krankenzusatzversicherung, mit der sich besonders kostenintensive Leistungen finanzieren und beanspruchen lassen.
Am bekanntesten sind:
- Krankentagegeldversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Brillenversicherung
Der Beschwerdeweg bei Leistungsverweigerung
Infolge stetig steigender Gesundheitsausgaben und Konkurrenz mit anderen Anbietern verweigern einige Krankenversicherungen ihren Mitgliedern die versicherten Leistungen. Wenn Sie betroffen sind und einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Krankenversicherung Sie dabei unterstützen, dagegen vorzugehen: Der Jurist kann Sie beim Verfassen eines medizinisch fundierten Widerspruchs unterstützen, der die Fehler im Bescheid aufdeckt und die Notwendigkeit der beantragten Leistung herausstellt.
Zeigt sich Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung uneinsichtig, kann ein Anwalt die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Sozialgericht prüfen, die kostenfrei und der einzige Beschwerdeweg für PKV-Mitglieder ist. Der Anwalt kennt die Vorgehensweise der Krankenversicherungen und kann diese mit seiner individuellen Verteidigungsstrategie unterbinden, um Ihren Leistungs- bzw. Zahlungsanspruch geltend zu machen. Damit Sie schnellstmöglich die Leistungen erhalten, die Ihnen laut Leistungskatalog zustehen.
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