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Ein Anwalt mit Schwerpunkt Krankenversicherung beschäftigt sich mit der rechtlichen Beziehung zwischen Krankenversicherung und Versicherten. Während die gesetzlichen Krankenkassen eher dem Sozialrecht zuzuordnen sind, zählen die private Krankenversicherung (PKV) und die Krankenzusatzversicherungen zum Versicherungsrecht.


Gesetzliche Krankenkassen

Gemäß § 5 SGB gilt in Deutschland Sozialversicherungspflicht, damit im Ernstfall alle Bundesbürger abgesichert sind. Deshalb ist die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse verpflichtend für alle Arbeitnehmer, deren Jahresentgelt weniger als 62.550 € (2020) bzw. 64.350 € beträgt. Als gesetzlich Versicherter werden 50 Prozent der Beiträge zur Krankenversicherung direkt vom Bruttogehalt abgezogen, während der Arbeitgeber für die andere Hälfte aufkommt. Für Arbeitslose übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten.


Private Krankenversicherungen (PKV)

Wer jährlich mehr als 62.550 € (2020) bzw. 64.350 € (2021) verdient, gilt als versicherungsfrei und darf zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung wählen. Im Krankheitsfall sind die Behandlungskosten von PKV-Mitgliedern selbst zu tragen, dafür gibt es insbesondere in den Premium-Tarifen die Möglichkeit einer bevorzugten Behandlung – dazu gehören Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, kürzere Wartezeiten. Während Versicherte in jungen Jahren von niedrigen Beiträgen profitieren, ist neben jährlichen Beitragserhöhungen auch mit Risikozuschlägen zu rechnen – etwa für chronische Erkrankungen oder Schwerbehinderung.


Zahnzusatz-, Krankentagegeldversicherung & Co.

Sowohl der Leistungskatalog der gesetzlichen als auch der Basistarif der privaten Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren massiv begrenzt, sodass Versicherte auf bestimmte Leistungen verzichten oder diese selbst finanzieren müssen. Hier hilft eine Krankenzusatzversicherung, mit der sich besonders kostenintensive Leistungen finanzieren und beanspruchen lassen.

Am bekanntesten sind:

  • Krankentagegeldversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Brillenversicherung


Der Beschwerdeweg bei Leistungsverweigerung

Infolge stetig steigender Gesundheitsausgaben und Konkurrenz mit anderen Anbietern verweigern einige Krankenversicherungen ihren Mitgliedern die versicherten Leistungen. Wenn Sie betroffen sind und einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Krankenversicherung Sie dabei unterstützen, dagegen vorzugehen: Der Jurist kann Sie beim Verfassen eines medizinisch fundierten Widerspruchs unterstützen, der die Fehler im Bescheid aufdeckt und die Notwendigkeit der beantragten Leistung herausstellt.

Zeigt sich Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung uneinsichtig, kann ein Anwalt die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Sozialgericht prüfen, die kostenfrei und der einzige Beschwerdeweg für PKV-Mitglieder ist. Der Anwalt kennt die Vorgehensweise der Krankenversicherungen und kann diese mit seiner individuellen Verteidigungsstrategie unterbinden, um Ihren Leistungs- bzw. Zahlungsanspruch geltend zu machen. Damit Sie schnellstmöglich die Leistungen erhalten, die Ihnen laut Leistungskatalog zustehen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

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Manuela M.

Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen Beratung durch Herrn Wiegand. Auch der Hinweis auf eventuell spätere Konsequenzen war äußerst hilfreich und ich bin sehr dankbar dafür.

5,00 von 5 Sternen
Oliver D.

Herr Wiegand hat mich sehr zeitnah nach meiner Anfrage zurückgerufen. Wir haben den Sachverhalt gemeinsam besprochen und Herr Wiegand hat mich über Chancen und Risiken aufgeklärt. Ich habe seinen Rat und seine Empfehlung angenommen und daraufhin eine richtige Entscheidung für die weitere Vorgehensweise getroffen. Sehr gute Beratung! Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Lara B.

Herr Wagner ist sehr kompetent am Telefon gewesen. Es war ein äußerst sehr gut verständlicher Dialog, bei dem er einem auch reichlich Zeit zum Aussprechen gelassen hat. So etwas findet man oft vergeblich. Herr Wagner hat mir sehr weitergeholfen! Ich würde ihn definitiv mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen! 5 Sterne.

5,00 von 5 Sternen
Manuel T.

Die Informationen waren sehr hilfreich. Aufgrund dieser konnte das Anliegen erst einmal gelöst werden. Sollte es zu Problemen kommen, werde ich sehr gerne wieder mit Ihnen zusammenarbeiten. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Steffen M.

Der Anwalt hat sich Zeit für mein Anliegen genommen und mich über die weitere Vorgehensweise informiert. Ich bin begeistert über die ruhige und verständliche Art, wie mir die Sachlage erklärt wurde.

5,00 von 5 Sternen
Klaus G.

Bei unserem sehr schwierigen Anliegen hat uns Frau Fey absolut vorbildlich unterstützt und geholfen. Obwohl aus objektiven Gründen bisher noch keine Endlösung gefunden werden konnte, hat Sie uns auch jetzt schon angeboten zu gegebenem Zeitpunkt weiter zu helfen, um unsere Forderungen dann endgültig durchsetzen zu können. Schneller und besser geht es nicht! Ganz vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Ursula B.

Schnelle und kompetente Beantwortung. Erfolgreiche Erledigung bei einem äußerst hartnäckigen Gegner. Ich empfehle Herrn RA Grübnau-Rieken uneingeschränkt als Anwalt meines Vertrauens!

4,60 von 5 Sternen
Gerwin J.

Mein Fall ist zwar gerade im Anfangsstadium der rechtlichen Klärung, aber ich fühle mich hier gut aufgehoben und glaube schon, dass ich mit Hilfe von RA Wiegand diese meine rechtlichen Knoten lösen werde. Vielen Dank auch für Ihren exclusiven Internet-Service.

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