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Ein Anwalt mit Schwerpunkt Krankenversicherung beschäftigt sich mit der rechtlichen Beziehung zwischen Krankenversicherung und Versicherten. Während die gesetzlichen Krankenkassen eher dem Sozialrecht zuzuordnen sind, zählen die private Krankenversicherung (PKV) und die Krankenzusatzversicherungen zum Versicherungsrecht.


Gesetzliche Krankenkassen

Gemäß § 5 SGB gilt in Deutschland Sozialversicherungspflicht, damit im Ernstfall alle Bundesbürger abgesichert sind. Deshalb ist die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse verpflichtend für alle Arbeitnehmer, deren Jahresentgelt weniger als 62.550 € (2020) bzw. 64.350 € beträgt. Als gesetzlich Versicherter werden 50 Prozent der Beiträge zur Krankenversicherung direkt vom Bruttogehalt abgezogen, während der Arbeitgeber für die andere Hälfte aufkommt. Für Arbeitslose übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten.


Private Krankenversicherungen (PKV)

Wer jährlich mehr als 62.550 € (2020) bzw. 64.350 € (2021) verdient, gilt als versicherungsfrei und darf zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung wählen. Im Krankheitsfall sind die Behandlungskosten von PKV-Mitgliedern selbst zu tragen, dafür gibt es insbesondere in den Premium-Tarifen die Möglichkeit einer bevorzugten Behandlung – dazu gehören Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, kürzere Wartezeiten. Während Versicherte in jungen Jahren von niedrigen Beiträgen profitieren, ist neben jährlichen Beitragserhöhungen auch mit Risikozuschlägen zu rechnen – etwa für chronische Erkrankungen oder Schwerbehinderung.


Zahnzusatz-, Krankentagegeldversicherung & Co.

Sowohl der Leistungskatalog der gesetzlichen als auch der Basistarif der privaten Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren massiv begrenzt, sodass Versicherte auf bestimmte Leistungen verzichten oder diese selbst finanzieren müssen. Hier hilft eine Krankenzusatzversicherung, mit der sich besonders kostenintensive Leistungen finanzieren und beanspruchen lassen.

Am bekanntesten sind:

  • Krankentagegeldversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Brillenversicherung


Der Beschwerdeweg bei Leistungsverweigerung

Infolge stetig steigender Gesundheitsausgaben und Konkurrenz mit anderen Anbietern verweigern einige Krankenversicherungen ihren Mitgliedern die versicherten Leistungen. Wenn Sie betroffen sind und einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Krankenversicherung Sie dabei unterstützen, dagegen vorzugehen: Der Jurist kann Sie beim Verfassen eines medizinisch fundierten Widerspruchs unterstützen, der die Fehler im Bescheid aufdeckt und die Notwendigkeit der beantragten Leistung herausstellt.

Zeigt sich Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung uneinsichtig, kann ein Anwalt die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Sozialgericht prüfen, die kostenfrei und der einzige Beschwerdeweg für PKV-Mitglieder ist. Der Anwalt kennt die Vorgehensweise der Krankenversicherungen und kann diese mit seiner individuellen Verteidigungsstrategie unterbinden, um Ihren Leistungs- bzw. Zahlungsanspruch geltend zu machen. Damit Sie schnellstmöglich die Leistungen erhalten, die Ihnen laut Leistungskatalog zustehen.

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5,00 von 5 Sternen
Dagmar S.

Herr Wiegand hat sich sehr viel Zeit genommen und eine realistische Ersteinschätzung abgegeben. Hervorragende Beratung

5,00 von 5 Sternen
Maren G.

Bin sehr zufrieden mit der Auskunft. Obwohl ich eher eine Bagatelle-Anfrage hatte, wurde ich sehr freundlich, kompetent und pragmatisch beraten, dafür bin ich dankbar

5,00 von 5 Sternen
Lydia C.

Herr Wagner ist sehr nett, sehr kompetent, hat mich gut beraten und im Fall einer weiteren Auseinandersetzung mit der Krankenkasse würde ich mich gerne wieder an ihn wenden, und mich von ihm vertreten lassen.

5,00 von 5 Sternen
Friedrich-Karl K.

Frau Krusch hat mich gut beraten. Will es nochmals im Guten probieren. Wenn das nicht geht, werde ich Frau Krusch bevollmächtigen den Fall zu klären.

5,00 von 5 Sternen
Wilhelm Z.

Vielen Dank, Herr Wiegand, für das ausführliche Gespräch. Es hat mir sehr geholfen, dass ich auf dem richtigen Weg bin. Jetzt brauche ich nur noch eine Spitze Anwaltskanzlei.

4,80 von 5 Sternen
Anja S.

Das Telefonat war sehr freundlich und nicht aufdringlich. Ich habe Informationen bekommen, was möglich ist, wenn ich auf eine Klage beim Sozialgericht verzichte. Ich werde diese Alternative versuchen und hoffe, dass ich dadurch ein für mich positives Ergebnis erziele.

5,00 von 5 Sternen
Barbara B.

Herr Wagner war sehr nett und freundlich! Leider hatte ich zunächst nur telefonisch Kontakt: ich wohne westlich von München und Herr Wagner ist in Karlsruhe. Ich würde SEHR gerne weiterhin mit meinem Problem mit ihm in Kontakt bleiben - nur ich bin nicht alleine entscheidend.

4,80 von 5 Sternen
Heinrich H.

Herr Wagner hat meine Frage präzise beantwortet und mir durch seine ehrlichen Worte gesagt, dass eine Weiterführung der Klage sinnlos und obendrein sehr teuer ist. Er hat mir auch erklärt warum. Das konnten nicht einmal die Richter! Ich würde Herrn Wagner jederzeit empfehlen, denn ich mag es nicht, wenn Anwälte Hoffnungen machen, obwohl es aussichtslos ist. Daumen hoch!!!

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