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Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

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Wurden Sie Opfer eines Kreditkartenbetrugs, steht für Sie eine Frage im Mittelpunkt: Bekommen Sie Ihr Geld von der Bank zurück?

Grundsätzlich gilt: Für Zahlungen, die ohne Ihre Zustimmung getätigt wurden, haftet Ihre Bank.

Dennoch verweigern viele Institute die Erstattung – häufig mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, selbst wenn dafür keinerlei Beweise vorliegen.

Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Unsere Erfahrung zeigt, dass Banken in den meisten Fällen in der Haftung sind und den Schaden ersetzen müssen.

So unterstützen wir Sie:

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Einer unserer erfahrenen Partneranwälte prüft Ihre Ansprüche schnell und unverbindlich und bespricht das Ergebnis mit Ihnen per Telefon.
  • Einfache Beauftragung: Nach der kostenlosen Ersteinschätzung entscheiden Sie selbst, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
  • Fachlich kompetent: Unsere Partneranwälte vertreten Sie mit hoher fachlicher Kompetenz und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Bank konsequent durch.
  • Deutschlandweite Unterstützung: Egal, wo Sie sich befinden – unsere Partneranwälte stehen Ihnen zuverlässig in ganz Deutschland zur Seite.
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Manfred B.

Es war ein informatives und angenehmes Gespräch. Leider nicht das erhoffte Ergebnis, aber das liegt an der Rechtslage und nicht an der Anwältin.

5,00 von 5 Sternen
Harald H.

Herr Golinelli war sehr zuvorkommen. In der Zwischenzeit hat der Reiseveranstalter von sich aus die Reise Storniert. Dadurch haben wir die Hilfe von Avvocato - Herrn Golinelli nicht weiter benötigt.

5,00 von 5 Sternen
Ute A.

Ich hab jetzt einen super Überblick mit dem Thema und wenn ich noch Fragen habe, würde ich mich bei Herrn Ludger melden

4,80 von 5 Sternen
Tim B.

Der Herr Caba hat durch sein engagiertes Auftreten und seiner ruhigen und besonnener Art geschafft den Eintrag löschen zu lassen, obwohl es gefühlt aussichtslos war. Der Herr Caba ist sehr zu empfehlen und ich stehe tief in seiner Schuld.

5,00 von 5 Sternen
Daniel F.

Herr Schröder war in seiner Beratung sehr klar und direkt. Er erörterte mein Problem sehr klar und ging noch über meine direkte Fragestellung hinaus. Ich bin positiv beeindruckt und würde mich jederzeit wieder an Herrn Schröder wenden. Vielen Dank.

4,80 von 5 Sternen
Jürgen E.

Herr Schröder hat mir ein paar sehr gute Denkansätze vermittelt und nicht den Eindruck, er wäre auf ein schnelles Geschäft aus. Herr Schröder ist für Eventuelles gespeichert.

5,00 von 5 Sternen
Frank F.

Dies war der erste Kontakt über advocado mit einem Anwalt. Das hat sehr gut funktioniert und wurde auch schnell zurückgerufen! Sehr guter Service.

5,00 von 5 Sternen
Thomas W.

Freundliche und realistische ersteinschätzung mit persönlicher Meinung und Einschätzung ob es vor Gericht funktionieren könnte oder nicht.

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Häufig gestellte Fragen

advocado ist eine deutschlandweite Anwaltsplattform, die Rechtssuchende gezielt mit spezialisierten Rechtsanwälten verbindet. Unser Anspruch ist es, jedem Menschen – unabhängig davon, wie groß oder klein das Rechtsproblem ist – einen einfachen und schnellen Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung zu ermöglichen.

Über advocado erhalten Sie in kürzester Zeit Kontakt zu einem Anwalt, der genau auf Ihr Anliegen spezialisiert ist und über die nötige Erfahrung verfügt, um Ihren Fall professionell zu begleiten. Die Kommunikation erfolgt sicher und komfortabel – per Telefon, E-Mail oder in Ihrem persönlichen advocado-Kundenkonto per Chat oder Videokonferenz.

Dabei starten Sie immer mit einer kostenlosen Ersteinschätzung: Sie erfahren, welche Chancen und Risiken Ihr Fall hat, wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind und welche Kosten entstehen können. Sofern die Beauftragung des Anwalts in Ihrem Fall sinnvoll ist, erhalten Sie ein transparentes und unverbindliches Festpreis-Angebot – dadurch haben Sie zu jedem Zeitpunkt die volle Kostensicherheit. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.

advocado bringt Sie mit dem passenden Partneranwalt aus unserem Expertennetzwerk zusammen – spezialisiert genau auf Ihr Rechtsproblem. Sie müssen also nicht selbst lange nach dem richtigen Anwalt suchen: Sie schildern uns einfach Ihren Fall und wir finden den passenden Experten für Sie.

Der Ablauf ist einfach:

  1. Fall schildern & Unterlagen hochladen – Sie beschreiben Ihr Anliegen über unsere Online-Formulare und stellen falls vorhanden alle wichtigen Dokumente bereit.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung – Ein spezialisierter Anwalt prüft Ihren Fall und bespricht telefonisch mit Ihnen Chancen, Risiken und mögliche Schritte.
  3. Transparente Entscheidung mit Festpreisangebot – Sofern die Beauftragung in Ihrem Fall sinnvoll ist, erhalten Sie ein unverbindliches Festpreis-Angebot. Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und prüfen, ob diese die Kosten übernimmt. Sollte Ihre Versicherung den Fall nicht decken, erhalten Sie ein individuelles Angebot. Erst wenn Sie alle Informationen zu Erfolgsaussichten und Kosten haben, entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.

So stellen wir sicher, dass Ihr Anliegen von einem erfahrenen und spezialisierten Anwalt betreut wird – ohne Umwege und mit voller Transparenz.

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da Anwaltskosten sich nach verschiedenen Modellen richten können – etwa nach der Gebührenordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), einem individuellen Stundensatz, einem Erfolgshonorar oder einem Festpreisangebot.

Der Vorteil bei advocado: Sofern die Beauftragung des Anwalts in Ihrem Fall sinnvoll ist, erhalten Sie ein transparentes und unverbindliches Festpreis-Angebot – so haben Sie jederzeit volle Kostensicherheit.

Zudem starten Sie bei advocado immer mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Darin erfahren Sie:

  • welche Chancen und Risiken Ihr Fall birgt,
  • wie die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen sind,
  • welche Kosten entstehen können und in welcher Höhe,
  • sowie, wer die Kosten trägt – Sie selbst, die Gegenseite oder falls vorhanden Ihre Rechtsschutzversicherung.

Erst danach entscheiden Sie, ob Sie den Anwalt verbindlich mit Ihrer Angelegenheit beauftragen möchten. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Unsere Partneranwälte achten dabei stets auf Wirtschaftlichkeit und empfehlen nur Vorgehen, die sinnvoll und erfolgversprechend sind.

Ja – advocado ist bundesweit tätig. Entscheidend für den Erfolg Ihres Falls ist nicht der Standort des Anwalts, sondern dessen Fachkompetenz und Spezialisierung. Da die meisten Fälle außergerichtlich gelöst werden, ist es in der Regel nicht erforderlich, dass Ihr Anwalt in Ihrer unmittelbaren Nähe sitzt. Die Kommunikation erfolgt bequem per Telefon, E-Mail oder in Ihrem persönlichen advocado-Kundenkonto per Chat oder Videokonferenz.

Sollte es in Ihrem Fall dennoch wichtig sein, dass der Anwalt vor Ort ansässig ist, berücksichtigen wir das selbstverständlich. Unser Anspruch ist es, dass Sie immer den bestmöglich spezialisierten Anwalt für Ihr Rechtsproblem an die Seite bekommen – egal, wo Sie wohnen.

Sind Sie Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden und verweigert oder verzögert Ihre Bank die Erstattung, sollten Sie einen auf Kreditkartenbetrug spezialisierten Anwalt beauftragen. Er prüft Ihre Ansprüche und setzt diese konsequent gegenüber der Bank oder Dritten durch.

Ein Anwalt erfasst bei Kreditkartenbetrug zunächst den vollständigen Sachverhalt, sichert alle relevanten Beweise und prüft die Rechtslage. Anschließend fordert er unrechtmäßig abgebuchte Beträge von der Bank oder dem Zahlungsdienstleister zurück und vertritt Sie – falls nötig – vor Gericht, um das zu Unrecht abgebuchte Geld vollständig zurückzuerlangen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Kreditkartenbetrug

Timo Gansel
Timo Gansel
Rechtsanwalt
Milad Ahmadi
Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Francesco Golinelli
Francesco Golinelli
Rechtsanwalt
Azime Dogan
Azime Dogan
Rechtsanwältin
Linda Blunk
Linda Blunk
Rechtsanwältin
Stefan Schröder
Stefan Schröder
Rechtsanwalt
Philipp Caba
Philipp Caba
Rechtsanwalt
Levente B. Bräuer-Nagy
Levente B. Bräuer-Nagy
Rechtsanwalt

1. Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?

Grundsätzlich haften für den Schaden die Täter des Kreditkartenbetrugs. Da diese jedoch oft nicht ermittelt oder gefasst werden können, stellt sich die Frage, wer stattdessen in Anspruch genommen werden kann. In der Praxis kommen folgende Haftungskonstellationen vor:

  • Bank haftet: Erfolgt eine betrügerische Transaktion ohne Ihre Autorisierung, ist die Bank in der Regel verpflichtet, den entstandenen Schaden zu erstatten.
  • Kunde haftet teilweise: Haben Sie den Betrug durch leichte Fahrlässigkeit ermöglicht, haften Sie maximal mit 50 Euro. Für darüber hinausgehende Beträge muss die Bank aufkommen.
  • Kunde haftet vollständig: Wird Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, müssen Sie den Schaden in voller Höhe selbst tragen.

In vielen Fällen berufen sich Banken schnell auf den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit – oft ohne eindeutigen Beweis für ein Fehlverhalten des Kunden.

Ein auf Kreditkartenbetrug spezialisierter Anwalt kann helfen, solche Vorwürfe zu entkräften und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. Zudem bewahrt Sie eine rechtliche Beratung davor, unbedachte Aussagen gegenüber der Bank zu machen, die später zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden könnten.

2. Kreditkartenbetrug & grobe Fahrlässigkeit

Ob im Einzelfall grobe oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt, wird immer individuell beurteilt. Maßgeblich ist, wie ein verständiger Dritter die Situation einschätzen würde:

  • Leichte Fahrlässigkeit: „So ein Fehler kann passieren.“
  • Grobe Fahrlässigkeit: „Das hätte wirklich nicht passieren dürfen.“

Bei der Bewertung berücksichtigen Gerichte auch persönliche Umstände wie Alter, gesundheitlichen Zustand, Stressfaktoren oder mangelnde Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien.

Beispiel 1: Kreditkartendaten auf einer Fake-Website eingegeben

  • Grobe Fahrlässigkeit:

Werden Kreditkartendaten auf einer erkennbar unseriösen Website eingegeben, kann dies als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden. Merkmale wie fehlerhafte Sprache, fehlende Sicherheitszertifikate oder offensichtliche Designfehler deuten darauf hin, dass der Betrug vermeidbar gewesen wäre. In solchen Fällen darf die Bank die Erstattung des Schadens in der Regel verweigern.

  • Leichte Fahrlässigkeit:
    Ist die gefälschte Website täuschend echt gestaltet und kaum von einer seriösen Seite zu unterscheiden, sehen Gerichte oft nur leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung des Kunden bleibt dann auf 50 Euro begrenzt und die Bank muss den Rest erstatten.

Die juristische Abgrenzung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit ist komplex und hängt stets von den Umständen des individuellen Einzelfalls ab. Daher empfiehlt es sich, einen auf Kreditkartenbetrug spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

Beispiel 2: EC- oder Kreditkarte gestohlen und Konto leergeräumt

Wird ein Konto mit einer gestohlenen Karte und der korrekten PIN belastet, spricht zunächst der Anscheinsbeweis dafür, dass die Transaktion autorisiert war – entweder durch den Karteninhaber selbst, mit dessen Zustimmung oder weil der Kontoinhaber Karte und PIN gemeinsam aufbewahrt hat.

Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch widerlegt werden.

Gelingt es dem Karteninhaber plausibel darzulegen, wie Dritte trotz sorgfältigem Umgang mit Karte und PIN Zugriff erlangt haben (z. B. durch Ausspähen der PIN an einem manipulierten Geldautomaten oder Kassenterminal), liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.

In diesem Fall ist die Bank verpflichtet, den Schaden zu erstatten – es sei denn, sie kann konkret nachweisen, dass der Kunde erheblich unachtsam gehandelt hat.

Auch hier empfiehlt es sich, einen auf Kreditkartenbetrug spezialisierten Anwalt einzuschalten. Er kann die Rechtslage klären und prüfen, wer im konkreten Fall darlegungs- und beweispflichtig ist.

3. Was kann ich bei Kreditkartenbetrug tun?

Wenn Sie einen Kreditkartenbetrug vermuten oder feststellen, sollten Sie sofort und in folgender Reihenfolge handeln:

Karte umgehend sperren

Rufen Sie den zentralen Sperr-Notruf 116 116 an (kostenlos in Deutschland) oder wenden Sie sich direkt an Ihr Zahlungsinstitut. Beachten Sie, dass nicht alle Banken am zentralen Sperrdienst teilnehmen – im Zweifel ist der direkte Anruf bei Ihrer Bank die schnellste und sicherste Option.
Verzichten Sie in dieser Situation auf E-Mails oder das Warten auf einen Termin vor Ort – Zeit ist hier der entscheidende Faktor.

Bank informieren

Melden Sie den Betrug unverzüglich Ihrer Bank. Geben Sie jedoch keine vorschnellen oder unnötigen Details preis, bevor Sie sich rechtlich abgesichert haben.

Seien Sie besonders vorsichtig beim Ausfüllen von Formularen oder Fragebögen der Bank: Manche Formulierungen sind so gestaltet, dass sie Ihnen später als Fahrlässigkeit ausgelegt werden könnten.

Strafanzeige bei der Polizei erstatten wegen Kreditkartenbetruges

Kreditkartenbetrug ist eine Straftat und sollte immer der Polizei gemeldet werden. Erstatten Sie zeitnah Anzeige und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung kann im weiteren Verlauf als wichtiger Nachweis gegenüber Ihrer Bank oder vor Gericht dienen.

Anwalt einschalten

Bei verweigerter Erstattung oder hohen Schadenssummen ist es ratsam, einen auf Kreditkartenbetrug spezialisierten Anwalt zu beauftragen.

Ein erfahrener Anwalt kann die Argumentation der Bank rechtlich prüfen und darlegen, dass allenfalls leichte Fahrlässigkeit vorliegt – in diesem Fall ist Ihre Haftung gesetzlich auf maximal 50 Euro begrenzt oder entfällt sogar vollständig.

4. Welche Arten von Kreditkartenbetrug im Internet gibt es?

Online-Kreditkartenbetrug kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Die folgenden Betrugsarten gehören zu den häufigsten:

E-Mail-Phishing

Betrüger versenden täuschend echte E-Mails, die vorgeben, von einer Bank, einem Zahlungsdienstleister oder einem bekannten Unternehmen zu stammen. In diesen Nachrichten finden sich oft Links zu gefälschten Webseiten, die dem Original täuschend ähnlich sehen. Ziel ist es, Empfänger dazu zu bringen, vertrauliche Daten wie Kreditkartennummer, Benutzername oder Online-Banking-Passwort preiszugeben.

Website-Spoofing

Hierbei erstellen Betrüger gefälschte Webseiten, die täuschend echt wie die Login-Seite einer Bank oder eines Zahlungsanbieters aussehen. Nutzer werden dazu verleitet, ihre Zugangsdaten oder Kreditkarteninformationen einzugeben.

Call-ID-Spoofing

Kriminelle rufen ihre Opfer an und fälschen dabei die angezeigte Telefonnummer, sodass diese wie die offizielle Nummer einer Bank erscheint. Am Telefon geben sie sich als Bankmitarbeiter aus und versuchen, das Opfer zur Preisgabe sensibler Informationen zu bewegen.

Smishing - SMS-Phishing

Beim Smishing werden betrügerische Nachrichten per SMS verschickt. Diese enthalten häufig Links zu gefälschten Webseiten oder fordern dazu auf, persönliche Daten direkt per SMS zu übermitteln.

Quishing - QR-Code-Phishing

Beim Quishing werden manipulierte QR-Codes eingesetzt, um Opfer auf schädliche oder gefälschte Webseiten zu leiten. Dort sollen sie persönliche Daten wie Passwörter oder Kreditkarteninformationen eingeben. Diese QR-Codes können in E-Mails, auf Websites, Werbeflyern oder sogar Speisekarten platziert sein.

Phishing über soziale Netzwerke

Betrüger nutzen Plattformen wie Facebook oder LinkedIn, um gefälschte Profile zu erstellen oder über Nachrichten und Posts auf betrügerische Webseiten zu verlinken.

5. Kreditkartenbetrug: So schützen Sie sich wirksam

Einen hundertprozentigen Schutz vor Kreditkartenbetrug gibt es nicht – doch durch umsichtiges Verhalten können Sie das Risiko erheblich reduzieren:

Kreditkartendaten nur an vertrauenswürdige Stellen weitergeben

Teilen Sie Ihre Daten niemals leichtfertig – weder per Messenger, Telefon noch über unsichere Websites. Geben Sie Kreditkarteninformationen nur dann an Dritte weiter, wenn es zwingend erforderlich ist und der Empfänger nachweislich vertrauenswürdig ist.

Abrechnungen regelmäßig prüfen

Kontrollieren Sie jede Buchung auf Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkartenabrechnung. Achten Sie besonders auf unbekannte Kleinstbeträge – sie können ein Testversuch von Betrügern sein. Melden Sie Auffälligkeiten sofort Ihrer Bank.

PIN und Karte stets getrennt aufbewahren

Notieren Sie Ihre PIN niemals im Portemonnaie, auf dem Smartphone oder in leicht zugänglichen Dokumenten. Auch scheinbar „verschlüsselte“ Notizen lassen sich oft schnell entschlüsseln. Falls Sie die PIN schriftlich festhalten müssen, bewahren Sie diese sicher zu Hause auf.

Sicherheitsfunktionen der Bank nutzen

Viele Banken bieten Schutzmechanismen wie temporäre Kartensperrungen, Push-Benachrichtigungen bei Transaktionen oder Geoblocking (Sperrung für bestimmte Länder) an. Aktivieren Sie diese Funktionen und prüfen Sie regelmäßig, welche zusätzlichen Sicherheitsoptionen Ihr Anbieter bietet.

4.87 Ø / 5
Kunden bewerten "Anwalt Bankrecht und Kapitalmarktrecht" mit 4.87 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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