Die Künstlersozialkasse ist eine spezielle, vergünstigte Sozialversicherung für Künstler, Publizisten und freiberuflich Tätige. Sie wird vom Bund und durch die Abgabe von Unternehmen, die künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, finanziert. Während sich nicht jeder künstlerisch Tätige in der Künstlersozialkasse versichern muss, besteht eine Abgabepflicht für Unternehmen, die mit selbstständigen Künstlern arbeiten.
Sowohl für Künstler als auch für Unternehmen stellen sich häufig Fragen im Hinblick auf die Abgabepflicht sowie die Bemessung der Künstlersozialabgabe: Wer muss sich in der Künstlersozialkasse versichern? Für welche Unternehmen besteht eine Abgabepflicht? Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe? Wann liegt eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialgesetzes vor?
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