Leasingrückgabe: Wie ein Anwalt helfen kann
Läuft der Leasingvertrag aus, kann das schnell Streitigkeiten über die Leasingrückgabe bedeuten. Hohe Abrechnungen, kritische Gutachten, die Diskussion über Schäden und Gebrauchsspuren am Fahrzeug und mehr.
Bevor Leasingnehmer nachgeben und die Rechnung des Leasinggebers einfach bezahlen, um den Leasingvertrag zu beenden, kann die Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt Leasingrückgabe sich lohnen.
Der Anwalt kann die Vereinbarungen in Ihrem Leasingvertrag, Gutachten und die Abrechnung prüfen und beurteilen, ob die Forderung des Leasinggebers berechtigt ist.
Wer seinen Leasingvertrag am liebsten vorzeitig kündigen möchte, wird es vermutlich schwer haben. Eine Kündigung ist nur im Ausnahmefall möglich. Ein Anwalt kann prüfen, welche Alternativen Sie zur Leasingrückgabe haben – z. B. einen Widerruf des Vertrages.
So kann ein Anwalt bei der Leasingrückgabe helfen:
- Leasingvertrag prüfen
- Abrechnung überprüfen
- Überhöhte Forderungen abwehren
- Widerruf und Rückabwicklung des Leasingvertrages
- Außerordentliche Kündigung des Leasingvertrages
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber des Leasinggebers
Schäden bei der Leasingrückgabe: Forderung prüfen & abwehren
Größter Streitpunkt bei der Leasingrückgabe ist in der Regel der Zustand des Fahrzeugs: Sind tatsächlich Schäden vorhanden – oder lediglich normale Gebrauchsspuren?
Schnell kann es sein, dass der Leasinggeber Schäden in Rechnung stellt, die gar keine sind. Für übliche Gebrauchsspuren zahlen Sie mit der Leasingrate. Bevor Sie doppelt zahlen, kann es sich lohnen, die Rechnung von einem Anwalt mit Schwerpunkt Leasingrückgabe prüfen zu lassen. Entscheidend ist vor allem das Gutachten des Fahrzeugs. Der Anwalt kann Fehleinschätzungen der Sachverständigen identifizieren, die Auseinandersetzung mit dem Leasinggeber übernehmen und überhöhte Forderungen zurückweisen.
Schadensersatz vs. Gebrauchsspuren: Wo ist die Grenze?
Leasingnehmer sind verpflichtet, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Sie müssen aber nicht für alle notwendigen Reparaturen zahlen. Normale Gebrauchsspuren sind regulär über die Leasingrate bezahlt – dafür darf der Leasinggeber bei der Rückgabe kein Geld mehr verlangen.
Solange Schäden wie z. B. Kratzer am Fahrzeug durch eine normale, vertragsgemäße Nutzung entstanden sind, müssen Leasingnehmer nicht mehr bezahlen.
Nur für Schäden aufgrund übermäßiger Nutzung kann der Leasinggeber Schadensersatz bei der Leasingrückgabe verlangen. Dafür muss der Leasinggeber aber detailliert nachweisen, welche Mängel durch übermäßige Abnutzung entstanden sind – ein allgemeines Gutachten genügt dafür nicht (LG Hamburg, Urteil vom 29-03-1989 – 2 S 140/88, NJW-RR 1989, 883ff.).
Leasingvertrag vorzeitig kündigen: So geht’s
Man kann nur im Ausnahmefall den Leasingvertrag kündigen – wenn es einen vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsgrund gibt – z. B. Diebstahl oder Totalschaden.
Ihre Alternativen, um den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden:
Ein Anwalt kann Ihren Leasingvertrag prüfen und einschätzen, wie Sie am besten aus dem Leasingvertrag rauskommen würden. Wenn Sie privat ein Fahrzeug leasen und nutzen, kann sich z. B. ein Blick auf die Widerrufsbelehrung im Vertrag lohnen. Ist die fehlerhaft, haben Sie ein ewiges Widerrufsrecht für den Leasingvertrag.
Kilometerleasing: Abrechnung prüfen
Beim Kilometerleasing ist im Leasingvertrag genau festgelegt, wie viele Kilometer Leasingnehmer fahren dürfen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Leasingrückgabe mehr gefahren, müssen sie entsprechend des Kilometersatzes nachzahlen. Wer weniger gefahren ist, bekommt Geld zurück.
Die Kilometerabrechnung kann fehlerhaft sein – Fehler bei der Berechnung können immer passieren. Ein Anwalt kann die Abrechnung bei der Leasingrückgabe prüfen, Fehler feststellen und eine Korrektur sowie Rückzahlung für Sie einfordern.
Restwertleasing: Wertminderung prüfen
Restwertleasing bedeutet: Leasingnehmer tragen das Risiko, für eine Wertminderung bei der Leasingrückgabe zahlen zu müssen (Restwertrisiko).
Entscheidend ist die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und tatsächlichem Wert des Fahrzeugs bei der Rückgabe.
Setzen Leasinggeber den Restwert bei Vertragsabschluss zu hoch an, bedeutet das für Leasingnehmer ein potenziell höheres Risiko, weil die Wertminderung entsprechend höher ausfallen würde.
Deshalb gilt: Ein Anwalt kann schon vor dem Leasing helfen und den Leasingvertrag prüfen, um für Sie nachteilige Klauseln zu verhindern. Bei Vertragsende kann der Anwalt hohe Nachzahlungen verhindern, indem er die Wertminderung genau überprüft.