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  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen Verfahren rund um den Leasingvertrag
  • Beratung bei vorzeitiger Rückgabe von Leasingfahrzeugen, Kündigung von Leasingverträgen
  • Leasingvertrag übernehmen
  • Beratung bei Versicherungsfragen rund um Leasingfahrzeuge
  • Beratung bei Insolvenz des Leasingnehmers
  • Gebrauchsspuren, Schäden und Mängel an Leasingfahrzeugen
  • Rückgabe von Leasingobjekten
  • Beratung bei Auswahl des Leasingobjekts und der Konditionen des Leasingvertrags
  • Prüfung der Wertminderung bei Leasingfahrzeugen
  • Leasingvertrag widerrufen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Tanja S.

Frau Dogan hat mich sehr umfassend beraten. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie in allen Punkten das richtige Vorgehen empfohlen hatte. Uneingeschränkte Weiterempfehlung!

5,00 von 5 Sternen
Madeleine W.

Vielen Dank für Ihre realistische Einschätzung. Kann ich wirklich weiterempfehlen. Hier wurde mir nichts angedreht,sondern auf Wirtschaftlichkeit eingegangen

5,00 von 5 Sternen
Ralf F.

Herr Fenzl war sehr kompetent in seiner Einschätzung, konnte auf alle Fragen eingehen und hat mir wieder etwas Hoffnung im Bezug auf den Fall gegeben.

5,00 von 5 Sternen
Sandra B.

Sehr gute Ersteinschätzung. Herr Keller hat den Sachverhalt komplett erfasst und mir wertvolle Tipps gegeben, wie ich weiter verfahren soll. Top Beratung, vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Klaus R.

Mit der juristischen Beratung und Handhabung meines Falles durch Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler bin ich sehr zufrieden! Ein äußerst kompetenter Fachanwalt, den ich sehr gerne weiterempfehle ?

4,80 von 5 Sternen
Bianca K.

Frau Dogan hat mich zeitnah zurück gerufen und mir sehr freundlich und umfassend meine Fragen beantwortet. Für mein weiteres Vorgehen hat sie mir wertvolle Tipps an die Hand gegeben, mit denen ich zunächst selbst weiter vorgehen kann und erst bei Nichterfolg einen Rechtsbeistand an meine Seite nehmen muss. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Daniela O.

Ich behalte mir vor je nach Erfolg meines Termines bei einem anderen Rechtsanwalt den Werten Herrn Lackner noch einmal zu kontaktieren Ich muss erst feststellen, was der mir bis dato unbekannte Rechtsanwalt zu meiner Angelegenheit für Lösungsvorschläge macht Mag. lackner auf jeden Fall top! 10 Sterne von 5 Mit freundlichen Grüßen Mag.aOberhammer

5,00 von 5 Sternen
Diana M.

Herr Lackner war sehr ausführlich und konnte mir gute Tipps geben bezüglich meines Falles. Er konnte meine Nerven beruhigen und mir genaue Anweisungen geben.

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FAQ zum Anwalt für Leasingvertrag

Wenn Sie ein Auto leasen, genießen Sie ähnliche Rechte wie beim Kauf:

  • Sie nutzen das Leasingobjekt während der Laufzeit,
  • falls schon das gelieferte Fahrzeug Mängel aufweist, haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Neulieferung eines Ersatzfahrzeugs,
  • falls die Nachbesserung (Reparatur) den Mangel nicht beseitigt, können Sie die Raten mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Ziehen Sie im Zweifel oder Streitfall einen Anwalt mit Expertise im Leasingrecht zu Rate. Das vereinfacht die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Den Rechten des Leasingnehmers stehen auch einige Pflichten gegenüber, so beispielsweise die Zahlung von

  • Leasingraten und Sonderzahlung
  • Reparaturkosten
  • Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge)
  • Hauptuntersuchung
  • Versicherung

Es gibt Abnutzungen und kleine Schäden, die nach einigen Jahren der Nutzung bei jedem Wagen entstehen wie beispielsweise:

  • leicht abgenutzte Sitzbezüge
  • leichter Gummiabrieb
  • kleine Kratzer
  • Steinschläge
  • minimale Dellen

Solche einzelne Gebrauchsspuren sind bereits von den Leasingraten abgegolten. Der Leasinggeber muss diesen leichten Verschleiß akzeptieren. Eine Entschädigung kann er vom Leasingnehmer nur verlangen, wenn z. B. die Abnutzung überdurchschnittlich stark ist oder auffällige Lackschäden vorliegen.

Die Laufzeit ist noch nicht vorbei, doch Sie möchten den Leasingvertrag vorzeitig beenden? Eine ordentliche Kündigung ist oft vertraglich ausgeschlossen, doch Sie haben verschiedene Alternativen:

  • Aufhebungsvertrag: Wenn der Leasinggeber sich darauf einlässt, vermutlich die einfachste Option.
  • Außerordentliche Kündigung: Wurde das Leasingfahrzeug gestohlen oder hatten Sie einen schweren Unfall mit Totalschaden? Das sind Beispiele für wichtige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung erlauben.

Ob Aufhebungsvertrag oder außerordentliche Kündigung – in beiden Fällen entgehen dem Leasinggeber zukünftig die Einnahmen (und Zinsen). Insofern muss mit einer Abstandszahlung gerechnet werden, deren Höhe nicht zuletzt von der Länge der noch verbleibenden Laufzeit abhängt.

Eine günstigere Variante wäre die Übernahme des Leasingvertrags durch einen Dritten. Zum Umschreiben des Leasingvertrags ist jedoch das Einverständnis des Leasinggebers nötig.

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Anwalt Leasingvertrag: Was muss ich wissen?

Fahrzeugleasing bietet den Vorteil, dass ein Auto nicht kostspielig erworben werden muss, sondern genutzt und nach Vertragsende gegen ein Neues ausgetauscht werden kann.

Streitigkeiten mit dem Leasinggeber drehen sich in der Regel um Instandhaltung, Rückgabe oder Mängel des Fahrzeugs. Der Leasinggeber ist dann der Meinung, dass der zurückgegebene Gegenstand nicht im vereinbarten Zustand ist.

Sie möchten Ihren Leasingvertrag vorzeitig beenden, kündigen, verlängern oder widerrufen? Ein Anwalt mit Schwerpunkt Leasingvertrag kann helfen. advocado findet für Sie schnell den richtigen Anwalt aus einem deutschlandweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung von Handlungsmöglichkeiten.

Wem gehört das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit?

Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer den Wagen entweder zum Restwert kaufen oder aber das Leasingobjekt bleibt im Eigentum des Leasinggebers. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit muss der Leasingnehmer den Wagen dann an den Leasinggeber zurückgeben. Es steht den Parteien aber frei, im Leasingvertrag eine Klausel mit Kaufoption zu vereinbaren.

Kann man einen Leasingvertrag verlängern?

Ja. Wenn Sie den geleasten Wagen über die vereinbarte Leasingzeit hinaus nutzen, aber nicht gleich den Restbetrag zahlen wollen, sollten Sie den Leasinggeber rechtzeitig vor Vertragsende kontaktieren und nach einer Verlängerung fragen (sog. Anschlussleasing). Es ist aber entscheidend, was in Ihrem Lwasingvertrag steht. Einige Leasingverträge beinhalten automatische Verlängerungen. Beachten Sie bei einem neuen Vertrag: Die monatliche Rate sollte geringer ausfallen (hängt oft vom Restwert des Autos ab) und in der Regel ist keine erneute Sonderzahlung erforderlich.

Wann kann ich meinen Leasingvertrag widerrufen?

Nach Abschluss von Leasingverträgen haben Verbraucher normalerweise 14 Tage lang ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsinformationen des Leasinggebers (z. B. eine Bank) können jedoch unklar sein oder es fehlen Pflichtangaben. Laut Gesetz beginnt die Widerrufsfrist dann gar nicht zu laufen. Der Vertrag kann in bestimmten Fällen also theoretisch noch nach Jahren widerrufen werden.

Mögliche Fehler in der Widerrufsbelehrung:

  • Zu wenige Informationen über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Leasingverträgen
  • Unpräzise Informationen über die Berechnung von Verzugszinsen (Welcher Zinssatz?)
  • Ungenaue Informationen über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (Welche Höhe?)
  • Fehlerhafter Kaskadenverweis bei Leasingverträgen (kein Verweis auf BGB-Normen, die auf andere Normen verweisen)
  • Fehlerhafter Hinweis über das Vorliegen eines verbundenen Vertrages (Leasingvertrag und Kreditvertrag)

Ein Anwalt kann Ihren Leasingvertrag prüfen und Ihnen sagen, wie Sie am schnellsten und kostengünstigsten aus dem Vertrag raus können und ggf. eine rechtssichere Widerrufserklärung formulieren.

Erfolgreicher Widerruf des Leasingvertrags: Was bedeutet das?

Wenn der Leasingvertrag erfolgreich widerrufen wurde,

  • muss der Leasingnehmer das Fahrzeug zurückgeben,
  • braucht der Leasingnehmer keine weiteren Leasingraten mehr zu zahlen,
  • erhält der Leasingnehmer die bereits gezahlten Leasingraten und die Anzahlung zurück (abzüglich einer Nutzungsentschädigung).
Lassen Sie Ihr Anliegen jetzt kostenlos von einem Anwalt einschätzen.
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