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Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

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  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen Verfahren rund um den Leasingvertrag
  • Beratung bei vorzeitiger Rückgabe von Leasingfahrzeugen, Kündigung von Leasingverträgen
  • Leasingvertrag übernehmen
  • Beratung bei Versicherungsfragen rund um Leasingfahrzeuge
  • Beratung bei Insolvenz des Leasingnehmers
  • Gebrauchsspuren, Schäden und Mängel an Leasingfahrzeugen
  • Rückgabe von Leasingobjekten
  • Beratung bei Auswahl des Leasingobjekts und der Konditionen des Leasingvertrags
  • Prüfung der Wertminderung bei Leasingfahrzeugen
  • Leasingvertrag widerrufen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Birgit S.

Herr Wiegand war kompetent, hat die Sachlage geduldig und verständlich erklärt. Ich empfehle ihn auf jeden Fall weiter.

5,00 von 5 Sternen
Silke M.

In meiner Angelegenheit hat Herr Wiegand mir nützliche Tipps gegeben, die ich sofort erfolgreich umgesetzt habe. Ich würde ihn im Streitfall auf jeden Fall beauftragen.

5,00 von 5 Sternen
Johannes G.

Ich hatte ein Problem mit Vodafone und einem Vertragsabschluss, welcher von Vodafone nicht korrekt durchgeführt wurde. Dank Herrn Keller konnte nun eine entsprechende Korrektur zu meinen Gunsten erwirkt werden. Herzlichen Dank für die gute Beratung!

5,00 von 5 Sternen
Bettina M.

Ich war sehr zufrieden mit dem Anwalt. Erstens wurde ich noch keine 5 Minuten nach meiner Anfrage schon angerufen und dann war er sehr freundlich und zuvorkommend.

5,00 von 5 Sternen
Ulrich W.

Für mich war die Beratung sehr Aufschlußreich und ich danke Herrn Dr. Scheffler für seine sehr freundliche Art, in der er mich auf Möglichkeiten, aber auch auf Risiken aufmerksam gemacht hat.

5,00 von 5 Sternen
Marko B.

Herr Dr. Scheffler wusste sofort, wie er mir helfen kann und hat mir ein gutes Angebot gemacht. Da der Fall noch nicht abgeschlossen ist, kann ich noch keine abschließende Bewertung abgeben.

5,00 von 5 Sternen
Emre B.

Ein sehr freundlicher und kompetenter Anwalt. Rückruf ging schnell und eine sehr gute Beratung. Durch die Annulierung meines Fluges wegen der Covid-Pandemie, dachte ich mein Geld nie wieder zu sehen. Mit der Hilfe von Herrn Hotes bekam ich den vollen Ticketpreis zurück. Daher kann ich Herrn Hotes auch uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Petra A.

Der Herr Wiegand konnte mir die Ängste nehmen und jetzt bin ich gestärkt ein Widerspruch vorzugehen. Vielen Dank für die guten Ratschlag.

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Kunden bewerten advocado Anwälte mit 4,82 von 5 Sternen.

FAQ zum Anwalt für Leasingvertrag

advocado ist eine deutschlandweite Anwaltsplattform, die Rechtssuchende gezielt mit spezialisierten Rechtsanwälten verbindet. Unser Anspruch ist es, jedem Menschen – unabhängig davon, wie groß oder klein das Rechtsproblem ist – einen einfachen und schnellen Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung zu ermöglichen.

Über advocado erhalten Sie in kürzester Zeit Kontakt zu einem Anwalt, der genau auf Ihr Anliegen spezialisiert ist und über die nötige Erfahrung verfügt, um Ihren Fall professionell zu begleiten. Die Kommunikation erfolgt sicher und komfortabel – per Telefon, E-Mail oder in Ihrem persönlichen advocado-Kundenkonto per Chat oder Videokonferenz.

Dabei starten Sie immer mit einer kostenlosen Ersteinschätzung: Sie erfahren, welche Chancen und Risiken Ihr Fall hat, wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind und welche Kosten entstehen können. Sofern die Beauftragung des Anwalts in Ihrem Fall sinnvoll ist, erhalten Sie ein transparentes und unverbindliches Festpreis-Angebot – dadurch haben Sie zu jedem Zeitpunkt die volle Kostensicherheit. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.

advocado bringt Sie mit dem passenden Partneranwalt aus unserem Expertennetzwerk zusammen – spezialisiert genau auf Ihr Rechtsproblem. Sie müssen also nicht selbst lange nach dem richtigen Anwalt suchen: Sie schildern uns einfach Ihren Fall und wir finden den passenden Experten für Sie.

Der Ablauf ist einfach:

  1. Fall schildern & Unterlagen hochladen – Sie beschreiben Ihr Anliegen über unsere Online-Formulare und stellen falls vorhanden alle wichtigen Dokumente bereit.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung – Ein spezialisierter Anwalt prüft Ihren Fall und bespricht telefonisch mit Ihnen Chancen, Risiken und mögliche Schritte.
  3. Transparente Entscheidung mit Festpreisangebot – Sofern die Beauftragung in Ihrem Fall sinnvoll ist, erhalten Sie ein unverbindliches Festpreis-Angebot. Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und prüfen, ob diese die Kosten übernimmt. Sollte Ihre Versicherung den Fall nicht decken, erhalten Sie ein individuelles Angebot. Erst wenn Sie alle Informationen zu Erfolgsaussichten und Kosten haben, entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.

So stellen wir sicher, dass Ihr Anliegen von einem erfahrenen und spezialisierten Anwalt betreut wird – ohne Umwege und mit voller Transparenz.

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da Anwaltskosten sich nach verschiedenen Modellen richten können – etwa nach der Gebührenordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), einem individuellen Stundensatz, einem Erfolgshonorar oder einem Festpreisangebot.

Der Vorteil bei advocado: Sofern die Beauftragung des Anwalts in Ihrem Fall sinnvoll ist, erhalten Sie ein transparentes und unverbindliches Festpreis-Angebot – so haben Sie jederzeit volle Kostensicherheit.

Zudem starten Sie bei advocado immer mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Darin erfahren Sie:

  • welche Chancen und Risiken Ihr Fall birgt,
  • wie die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen sind,
  • welche Kosten entstehen können und in welcher Höhe,
  • sowie, wer die Kosten trägt – Sie selbst, die Gegenseite oder falls vorhanden Ihre Rechtsschutzversicherung.

Erst danach entscheiden Sie, ob Sie den Anwalt verbindlich mit Ihrer Angelegenheit beauftragen möchten. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Unsere Partneranwälte achten dabei stets auf Wirtschaftlichkeit und empfehlen nur Vorgehen, die sinnvoll und erfolgversprechend sind.

Ja – advocado ist bundesweit tätig. Entscheidend für den Erfolg Ihres Falls ist nicht der Standort des Anwalts, sondern dessen Fachkompetenz und Spezialisierung. Da die meisten Fälle außergerichtlich gelöst werden, ist es in der Regel nicht erforderlich, dass Ihr Anwalt in Ihrer unmittelbaren Nähe sitzt. Die Kommunikation erfolgt bequem per Telefon, E-Mail oder in Ihrem persönlichen advocado-Kundenkonto per Chat oder Videokonferenz.

Sollte es in Ihrem Fall dennoch wichtig sein, dass der Anwalt vor Ort ansässig ist, berücksichtigen wir das selbstverständlich. Unser Anspruch ist es, dass Sie immer den bestmöglich spezialisierten Anwalt für Ihr Rechtsproblem an die Seite bekommen – egal, wo Sie wohnen.

Wenn Sie ein Auto leasen, genießen Sie ähnliche Rechte wie beim Kauf:

  • Sie nutzen das Leasingobjekt während der Laufzeit,
  • falls schon das gelieferte Fahrzeug Mängel aufweist, haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Neulieferung eines Ersatzfahrzeugs,
  • falls die Nachbesserung (Reparatur) den Mangel nicht beseitigt, können Sie die Raten mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Ziehen Sie im Zweifel oder Streitfall einen Anwalt mit Expertise im Leasingrecht zu Rate. Das vereinfacht die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Den Rechten des Leasingnehmers stehen auch einige Pflichten gegenüber, so beispielsweise die Zahlung von

  • Leasingraten und Sonderzahlung
  • Reparaturkosten
  • Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge)
  • Hauptuntersuchung
  • Versicherung

Es gibt Abnutzungen und kleine Schäden, die nach einigen Jahren der Nutzung bei jedem Wagen entstehen wie beispielsweise:

  • leicht abgenutzte Sitzbezüge
  • leichter Gummiabrieb
  • kleine Kratzer
  • Steinschläge
  • minimale Dellen

Solche einzelne Gebrauchsspuren sind bereits von den Leasingraten abgegolten. Der Leasinggeber muss diesen leichten Verschleiß akzeptieren. Eine Entschädigung kann er vom Leasingnehmer nur verlangen, wenn z. B. die Abnutzung überdurchschnittlich stark ist oder auffällige Lackschäden vorliegen.

Die Laufzeit ist noch nicht vorbei, doch Sie möchten den Leasingvertrag vorzeitig beenden? Eine ordentliche Kündigung ist oft vertraglich ausgeschlossen, doch Sie haben verschiedene Alternativen:

  • Aufhebungsvertrag: Wenn der Leasinggeber sich darauf einlässt, vermutlich die einfachste Option.
  • Außerordentliche Kündigung: Wurde das Leasingfahrzeug gestohlen oder hatten Sie einen schweren Unfall mit Totalschaden? Das sind Beispiele für wichtige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung erlauben.

Ob Aufhebungsvertrag oder außerordentliche Kündigung – in beiden Fällen entgehen dem Leasinggeber zukünftig die Einnahmen (und Zinsen). Insofern muss mit einer Abstandszahlung gerechnet werden, deren Höhe nicht zuletzt von der Länge der noch verbleibenden Laufzeit abhängt.

Eine günstigere Variante wäre die Übernahme des Leasingvertrags durch einen Dritten. Zum Umschreiben des Leasingvertrags ist jedoch das Einverständnis des Leasinggebers nötig.

Unsere Top Partner-Anwälte für Leasingvertrag

Christopher Fenzl
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Anwalt Leasingvertrag: Was muss ich wissen?

Fahrzeugleasing bietet den Vorteil, dass ein Auto nicht kostspielig erworben werden muss, sondern genutzt und nach Vertragsende gegen ein Neues ausgetauscht werden kann.

Streitigkeiten mit dem Leasinggeber drehen sich in der Regel um Instandhaltung, Rückgabe oder Mängel des Fahrzeugs. Der Leasinggeber ist dann der Meinung, dass der zurückgegebene Gegenstand nicht im vereinbarten Zustand ist.

Sie möchten Ihren Leasingvertrag vorzeitig beenden, kündigen, verlängern oder widerrufen? Ein Anwalt mit Schwerpunkt Leasingvertrag kann helfen. advocado findet für Sie schnell den richtigen Anwalt aus einem deutschlandweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung von Handlungsmöglichkeiten.

Wem gehört das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit?

Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer den Wagen entweder zum Restwert kaufen oder aber das Leasingobjekt bleibt im Eigentum des Leasinggebers. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit muss der Leasingnehmer den Wagen dann an den Leasinggeber zurückgeben. Es steht den Parteien aber frei, im Leasingvertrag eine Klausel mit Kaufoption zu vereinbaren.

Kann man einen Leasingvertrag verlängern?

Ja. Wenn Sie den geleasten Wagen über die vereinbarte Leasingzeit hinaus nutzen, aber nicht gleich den Restbetrag zahlen wollen, sollten Sie den Leasinggeber rechtzeitig vor Vertragsende kontaktieren und nach einer Verlängerung fragen (sog. Anschlussleasing). Es ist aber entscheidend, was in Ihrem Lwasingvertrag steht. Einige Leasingverträge beinhalten automatische Verlängerungen. Beachten Sie bei einem neuen Vertrag: Die monatliche Rate sollte geringer ausfallen (hängt oft vom Restwert des Autos ab) und in der Regel ist keine erneute Sonderzahlung erforderlich.

Wann kann ich meinen Leasingvertrag widerrufen?

Nach Abschluss von Leasingverträgen haben Verbraucher normalerweise 14 Tage lang ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsinformationen des Leasinggebers (z. B. eine Bank) können jedoch unklar sein oder es fehlen Pflichtangaben. Laut Gesetz beginnt die Widerrufsfrist dann gar nicht zu laufen. Der Vertrag kann in bestimmten Fällen also theoretisch noch nach Jahren widerrufen werden.

Mögliche Fehler in der Widerrufsbelehrung:

  • Zu wenige Informationen über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Leasingverträgen
  • Unpräzise Informationen über die Berechnung von Verzugszinsen (Welcher Zinssatz?)
  • Ungenaue Informationen über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (Welche Höhe?)
  • Fehlerhafter Kaskadenverweis bei Leasingverträgen (kein Verweis auf BGB-Normen, die auf andere Normen verweisen)
  • Fehlerhafter Hinweis über das Vorliegen eines verbundenen Vertrages (Leasingvertrag und Kreditvertrag)

Ein Anwalt kann Ihren Leasingvertrag prüfen und Ihnen sagen, wie Sie am schnellsten und kostengünstigsten aus dem Vertrag raus können und ggf. eine rechtssichere Widerrufserklärung formulieren.

Erfolgreicher Widerruf des Leasingvertrags: Was bedeutet das?

Wenn der Leasingvertrag erfolgreich widerrufen wurde,

  • muss der Leasingnehmer das Fahrzeug zurückgeben,
  • braucht der Leasingnehmer keine weiteren Leasingraten mehr zu zahlen,
  • erhält der Leasingnehmer die bereits gezahlten Leasingraten und die Anzahlung zurück (abzüglich einer Nutzungsentschädigung).
4.86 Ø / 5
Kunden bewerten "Anwalt Leasingvertrag" mit 4.86 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzer:innen, die über die Landingpage „Anwalt Leasingvertrag“ erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzer:innen die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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