Für die Vermittlung von Immobilien oder Versicherungen erhält ein Makler eine Provision. Dafür müssen allerdings ein wirksamer Maklervertrag und eine vertragsgemäße Vermittlungstätigkeit des Maklers vorliegen. Sofern Wucher ausgeschlossen ist, dürfen die Vertragspartner die Höhe der Provision frei bestimmen – es sei denn, es handelt sich um eine Mietwohnung: Hier darf sie zwei Monatsmieten nicht übersteigen.
Aufgrund fehlender gesetzlicher Bestimmungen kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien. Kunden sind mit der Höhe der geforderten Maklerprovision nicht einverstanden – oder bezweifeln, dass die Maklertätigkeit eine Provision rechtfertigen würde. In diesen Fällen kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Maklerprovision zwischen den Parteien vermitteln und eine einvernehmliche Lösung erreichen.
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