Laut der Bundesagentur für Arbeit üben 7,7 Millionen Deutsche eine geringfügige Beschäftigung aus. Ein solcher Minijob ist auf eine jährliche Einkommensgrenze von 5.400 € oder 70 Arbeitstage beschränkt. Für bestimmte Gruppen gilt außerdem eine wöchentliche Höchstarbeitszeit: Studenten dürfen wöchentlich nicht mehr als 20 und Arbeitslose nicht mehr als 15 Stunden arbeiten.
Minijobber haben dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte (z. B. Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Kündigungsschutz). Daneben können sich aber zahlreiche Probleme ergeben: Fallen Sozialabgaben an? Dürfen mehrere Minijobs angenommen werden? Ist er als Zusatzverdienst neben einer Vollzeitstelle möglich? Darf die Einkommensgrenze ausnahmsweise überschritten werden? Bei Unklarheiten kann ein Anwalt helfen.
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