Das Mutterschutzgesetz sichert die Rechte von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Das Gesetz gilt unabhängig vom Arbeitsvertrag: Voll- und Teilzeit-Beschäftigte sind ebenso geschützt wie Schülerinnen, Studentinnen, Auszubildende und Absolventinnen eines sozialen Jahres.
Ab Beginn der Schwangerschaft regelt der Mutterschutz unter anderem die Arbeitszeiten, sorgt für eine finanzielle Absicherung der schwangeren Frauen und schützt sie vor Gesundheitsgefahren und einer Kündigung. Für den besonderen Kündigungsschutz muss die Schwangere ihren Arbeitgeber jedoch rechtzeitig über ihre Schwangerschaft informieren.
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