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Zur Unterscheidung und Identifizierung von Personen ist in Deutschland jeder verpflichtet, einen Vor- und einen Nachnamen zu führen. Häufig wird der Name zu einem markanten Teil der Identität – doch längst nicht jeder ist damit zufrieden. 

Den Namen zu ändern, ist durch Adoption und bei Hochzeit oder Scheidung möglich – der Grundsatz der Unabänderlichkeit im Namensrecht macht darüber hinausgehende Anpassungen nur in besonderen Ausnahmesituationen möglich.

Das Namensrecht ist komplex. Bei Fragen ist ein erfahrener Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er erklärt Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie Sie am besten vorgehen, um Ihren Namen ändern zu lassen.  


Die Wahl des Vornamens

Eltern sind laut Namensrecht dazu verpflichtet, ihrem Kind innerhalb eines Monats nach der Geburt einen Vornamen zu geben.

Bei der Benennung ihres Kindes haben Eltern weitgehend freie Wahl – der Name darf jedoch nicht anstößig oder lächerlich sein. Ausgenommen sind auch Bezeichnungen, die nicht als Vorname gebräuchlich sind (z. B. Wind). Ob ein Name zulässig ist, entscheidet das Standesamt mit Blick auf das Kindeswohl. Sieht es den Vornamen des Kindes mit Nachteilen verbunden, lehnt es diesen ab.


Der Nachname eines Kindes

Bei der Geburt nimmt das Kind den Ehenamen der Eltern an. Haben die Eltern unterschiedliche Nachnamen, können sie gemeinsam einen der beiden als Familiennamen auswählen. Der Familienname wird auch der Nachname aller nachfolgenden gemeinsamen Kinder.

Fällt das Sorgerecht nur auf einen Elternteil, trägt das Kind in der Regel dessen Namen. In einer Sorgeerklärung können beide Elternteile aber auch gemeinsam entscheiden, dass das Kind den Namen des nicht sorgeberechtigten Elternteils tragen soll.

Ändern sich die Sorgerechtsverhältnisse nach der Geburt eines Kindes z. B. durch eine nachträgliche Heirat, können die Sorgeberechtigten den Nachnamen des Kindes innerhalb von 3 Monaten anpassen. Die sogenannte „Einbenennung“ macht es Patchworkfamilien möglich, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen. Die Namensänderung erfordert jedoch das Einverständnis des leiblichen Elternteils. Bei einer Adoption nimmt das Kind in der Regel den Familiennamen der Adoptiveltern an.


Namensänderung – wann ist sie möglich?

Eine Namensänderung ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. Dafür ist ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Standesamt nötig. Antragsteller müssen nachweisen, dass der Name ihnen unzumutbare Nachteile bringt.

Dass der Name nicht gefällt, ist als Begründung nicht ausreichend. Vielmehr muss er im Alltag belasten, weil er lächerlich klingt, negative Assoziationen hervorruft, anstößig oder besonders schwer auszusprechen ist. Ärztliche und psychologische Atteste können die Argumentation untermauern.

Möchten Sie Ihren Namen ändern, kann Ihnen ein erfahrener Anwalt für Namensrecht helfen. Er berät Sie zu den Erfolgsaussichten einer Namensänderung und weiß, mit welcher Argumentation Sie die Behörden überzeugen. Lehnt die Behörde Ihren Antrag ab, unterstützt Sie der Anwalt im Widerspruchsverfahren und kann Ihren Anspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.


Das gilt für Ehenamen

Nach § 1355 BGB müssen Partner nach der Eheschließung einen Ehenamen festlegen. Aber auch seinen bisherigen Nachnamen fortzuführen oder einen Doppelnamen anzunehmen, ist möglich.

Geschiedene oder Verwitwete behalten nach der Scheidung oder dem Tod des Ehepartners ihren Ehenamen. Es ist jedoch auch möglich, den alten Nachnamen wieder anzunehmen oder als Doppelnamen dem Ehenamen hinzuzufügen.


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5,00 von 5 Sternen
Sarah D.

Hatte gerade ein super Gespräch mit ihm. Er hat sich mehr Zeit genommen, als erwartet und habe versucht ihm viele Fragen unterzumogeln :D er war sehr zuvorkommend. Hatte lange nicht mehr zu ein gutes Anwaltsgespräch. Vor allem in den letzten Tagen, da ich einige gerade hatte für mehrere Bereiche. Top, alle Daumen hoch.Hatte gerade ein super Gespräch mit ihm. Er hat sich mehr Zeit genommen, als erwartet und habe versucht ihm viele Fragen unterzumogeln :D er war sehr zuvorkommend. Hatte lange nicht mehr zu ein gutes Anwaltsgespräch. Vor allem in den letzten Tagen, da ich einige gerade hatte für mehrere Bereiche. Top, alle Daumen hoch.

5,00 von 5 Sternen
Thorsten B.

In kurzen, klaren Worten alles umfassend und verständlich erklärt. Alle nachfolgenden Möglichkeiten aufgezeigt. Einfach TOP !!!In kurzen, klaren Worten alles umfassend und verständlich erklärt. Alle nachfolgenden Möglichkeiten aufgezeigt. Einfach TOP !!!

5,00 von 5 Sternen
Marc R.

Sehr freundlich und ausführlich. Und das, obwohl in meinem Fall eine Vertretung vermutlich keinen Sinn machen wird.Sehr freundlich und ausführlich. Und das, obwohl in meinem Fall eine Vertretung vermutlich keinen Sinn machen wird.

5,00 von 5 Sternen
Gudrun W.

Kompetente und professionelle Beratung. Gleich die erste Einschätzung hat uns weitergeholfen, wir werden ganz sicher mit Herrn Schröder zusammenarbeiten, wenn es notwendig werden sollte.Kompetente und professionelle Beratung. Gleich die erste Einschätzung hat uns weitergeholfen, wir werden ganz sicher mit Herrn Schröder zusammenarbeiten, wenn es notwendig werden sollte.

5,00 von 5 Sternen
Laura T.

Sowohl die Beratung als auch die Tipps für die kommenden Wochen wurden verständlich erklärt und nett kommuniziert. Bei weiter bestehender Rechtsproblematik solle ich mich erneut melden. Vielen Dank! Das war ein sehr freundliches und hilfreiches Gespräch.Sowohl die Beratung als auch die Tipps für die kommenden Wochen wurden verständlich erklärt und nett kommuniziert. Bei weiter bestehender Rechtsproblematik solle ich mich erneut melden. Vielen Dank! Das war ein sehr freundliches und hilfreiches Gespräch.

5,00 von 5 Sternen
Benedikt B.

Ich kann die Beratung von Frau RA Renz nur empfehlen. Innerhalb kürzester Zeit konnte mir Frau RA Renz diverse Optionen differenziert und mit einer groben zeitlichen Einschätzung abbilden. Die Beratung war sehr angenehm, freundlich und professionell. Jederzeit gerne wieder!Ich kann die Beratung von Frau RA Renz nur empfehlen. Innerhalb kürzester Zeit konnte mir Frau RA Renz diverse Optionen differenziert und mit einer groben zeitlichen Einschätzung abbilden. Die Beratung war sehr angenehm, freundlich und professionell. Jederzeit gerne wieder!

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Radu S.

Rechtsanwalt Losert hat sehr schnell auf mein Problem reagiert und es in kürzester Zeit gelöst. Ich bin sehr erfreut. Bei Bedarf werde ich die Dienste von Rechtsanwalt Losert jederzeit gerne wieder in Anspruch nehmen. Danke, advocado!Rechtsanwalt Losert hat sehr schnell auf mein Problem reagiert und es in kürzester Zeit gelöst. Ich bin sehr erfreut. Bei Bedarf werde ich die Dienste von Rechtsanwalt Losert jederzeit gerne wieder in Anspruch nehmen. Danke, advocado!

5,00 von 5 Sternen
Rudi B.

Wie auf der Homepage angezeigt, wurde ich schnell zurückgerufen. Man hatte sofort das Gefühl von guter Fachkompetenz. Frau Renz hat mich sehr gut über meinen vorgetragenen Fall informiert und Hilfestellung gegeben.Wie auf der Homepage angezeigt, wurde ich schnell zurückgerufen. Man hatte sofort das Gefühl von guter Fachkompetenz. Frau Renz hat mich sehr gut über meinen vorgetragenen Fall informiert und Hilfestellung gegeben.

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