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Zur Unterscheidung und Identifizierung von Personen ist in Deutschland jeder verpflichtet, einen Vor- und einen Nachnamen zu führen. Häufig wird der Name zu einem markanten Teil der Identität – doch längst nicht jeder ist damit zufrieden. 

Den Namen zu ändern, ist durch Adoption und bei Hochzeit oder Scheidung möglich – der Grundsatz der Unabänderlichkeit im Namensrecht macht darüber hinausgehende Anpassungen nur in besonderen Ausnahmesituationen möglich.

Das Namensrecht ist komplex. Bei Fragen ist ein erfahrener Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er erklärt Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie Sie am besten vorgehen, um Ihren Namen ändern zu lassen.  


Die Wahl des Vornamens

Eltern sind laut Namensrecht dazu verpflichtet, ihrem Kind innerhalb eines Monats nach der Geburt einen Vornamen zu geben.

Bei der Benennung ihres Kindes haben Eltern weitgehend freie Wahl – der Name darf jedoch nicht anstößig oder lächerlich sein. Ausgenommen sind auch Bezeichnungen, die nicht als Vorname gebräuchlich sind (z. B. Wind). Ob ein Name zulässig ist, entscheidet das Standesamt mit Blick auf das Kindeswohl. Sieht es den Vornamen des Kindes mit Nachteilen verbunden, lehnt es diesen ab.


Der Nachname eines Kindes

Bei der Geburt nimmt das Kind den Ehenamen der Eltern an. Haben die Eltern unterschiedliche Nachnamen, können sie gemeinsam einen der beiden als Familiennamen auswählen. Der Familienname wird auch der Nachname aller nachfolgenden gemeinsamen Kinder.

Fällt das Sorgerecht nur auf einen Elternteil, trägt das Kind in der Regel dessen Namen. In einer Sorgeerklärung können beide Elternteile aber auch gemeinsam entscheiden, dass das Kind den Namen des nicht sorgeberechtigten Elternteils tragen soll.

Ändern sich die Sorgerechtsverhältnisse nach der Geburt eines Kindes z. B. durch eine nachträgliche Heirat, können die Sorgeberechtigten den Nachnamen des Kindes innerhalb von 3 Monaten anpassen. Die sogenannte „Einbenennung“ macht es Patchworkfamilien möglich, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen. Die Namensänderung erfordert jedoch das Einverständnis des leiblichen Elternteils. Bei einer Adoption nimmt das Kind in der Regel den Familiennamen der Adoptiveltern an.


Namensänderung – wann ist sie möglich?

Eine Namensänderung ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. Dafür ist ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Standesamt nötig. Antragsteller müssen nachweisen, dass der Name ihnen unzumutbare Nachteile bringt.

Dass der Name nicht gefällt, ist als Begründung nicht ausreichend. Vielmehr muss er im Alltag belasten, weil er lächerlich klingt, negative Assoziationen hervorruft, anstößig oder besonders schwer auszusprechen ist. Ärztliche und psychologische Atteste können die Argumentation untermauern.

Möchten Sie Ihren Namen ändern, kann Ihnen ein erfahrener Anwalt für Namensrecht helfen. Er berät Sie zu den Erfolgsaussichten einer Namensänderung und weiß, mit welcher Argumentation Sie die Behörden überzeugen. Lehnt die Behörde Ihren Antrag ab, unterstützt Sie der Anwalt im Widerspruchsverfahren und kann Ihren Anspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.


Das gilt für Ehenamen

Nach § 1355 BGB müssen Partner nach der Eheschließung einen Ehenamen festlegen. Aber auch seinen bisherigen Nachnamen fortzuführen oder einen Doppelnamen anzunehmen, ist möglich.

Geschiedene oder Verwitwete behalten nach der Scheidung oder dem Tod des Ehepartners ihren Ehenamen. Es ist jedoch auch möglich, den alten Nachnamen wieder anzunehmen oder als Doppelnamen dem Ehenamen hinzuzufügen.


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Das sagen unsere Kunden über advocado

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Wir sind zwar noch in der Entscheidungsphase, aber sind schon jetzt begeistert. Ich denke, wir kommen sicherlich auf das Angebot zurück.

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Ich bin sehr zufrieden mit der Leistung. Ich konnte zu jeder Zeit anrufen und immer wurde mir eine klare Antwort gegeben und es wurde sich immer Zeit genommen. Kann das nur weiter empfehlen. :-)

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Robin S.

Herr Preis hat sich Zeit genommen und eine ehrliche Beurteilung des Sachverhalts abgegeben. Dabei konnte er mir sogar ein Beispiel aus seinem Privatleben nennen, da ihm das in seiner Familie auch schon passiert ist. Somit weiß ich nun, wie ich mich verhalten muss.

5,00 von 5 Sternen
Ernst L.

Die Antwortmail ist leider mit einigen Darstellungsfehlern, wirkt unruhig formatiert. Der RA war top, nichts zu beanstanden von dieser Seite.

5,00 von 5 Sternen
Silvia E.

Eine sehr freundliche und kompetente Anwältin, die mich sehr gut beraten konnte. "Leider" werden wir zu meiner Thematik keine Geschäftsbeziehung eingehen können, aber wenn, wäre sie meine 1. Wahl.

4,60 von 5 Sternen
Constanze S.

Auch, wenn ich keinen positiven Ratschlag erhielt, wie ich in meiner Rechtssache weiter verfahren könnte, fühlte ich mich doch gut beraten. Manchmal muß man es eben -auch gegen das eigene Gerechtigkeitsgefühl - akzeptieren, wenn ein Anwalt sagt, daß eine Anzeige zu nichts weiter führen würde. Von daher: Vielen Dank für die Auskunft!

5,00 von 5 Sternen
Francis L.

Sehr kompetenter Anwalt, zielgerichtetes Vorgehen, zutreffende mehrstufige Verteidigungsstrategie vorgeschlagen und umgesetzt, die gegriffen hat. Danke!!!

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Sascha R.

Top Anwalt. Mandat wurde erteilt! Meine Fragen in der Fallschilderung als auch weiterführende Fragen am Telefon wurden präzise beantwortet. Jederzeit wieder.

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