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Die Niederlassungserlaubnis berechtigt Ausländer zu unbefristetem Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Deutschland. Sie erlischt nur, wenn der Ausländer ausgewiesen wird, keinen gültigen Pass besitzt, seine Staatsangehörigkeit wechselt oder Deutschland für mehr als 6 Monate verlässt.
Damit die Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis erteilt, muss ein Ausländer seit mehr als 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und über einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Er darf in den letzten 3 Jahren keine vorsätzliche Straftat begangen haben und muss ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen.
In einigen Fällen verweigert die Ausländerbehörde aber auch bei Erfüllung dieser Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis. Dann kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Niederlassungserlaubnis weiterhelfen.
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Anwalt für die Niederlassungserlaubnis: Der Weg zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
Ein Anwalt für die Niederlassungserlaubnis unterstützt Sie kompetent auf dem Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Genehmigung.
Was ist eine Niederlassungserlaubnis?
In Deutschland unterscheidet das Aufenthaltsrecht grundsätzlich zwischen befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln.
Befristete Aufenthaltstitel – wie etwa die Blaue Karte EU, die ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer) oder andere Formen der Aufenthaltserlaubnis – gelten nur für einen bestimmten Zeitraum und müssen regelmäßig verlängert werden. Wer jedoch dauerhaft in Deutschland leben möchte, braucht eine unbefristete Lösung.
Die Niederlassungserlaubnis ist genau das: ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es Ausländern erlaubt, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie ist in § 9 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt und stellt einen wichtigen Schritt zur Integration dar.
Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie:
- uneingeschränkt arbeiten – sowohl als Arbeitnehmer als auch selbstständig
- dauerhaft in Deutschland wohnen, ohne dass eine Verlängerung des Titels nötig ist
- jederzeit aus- und wieder einreisen, ohne Visum oder andere Einschränkungen
Ein vergleichbarer unbefristeter Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU, geregelt in § 9a AufenthG. Auch sie ermöglicht einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, ist aber zusätzlich auf andere EU-Mitgliedstaaten übertragbar.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis in Deutschland
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und unterliegt bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Die allgemeinen Anforderungen sind im § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Daneben gibt es zahlreiche Sonderregelungen, die je nach Lebenssituation und Aufenthaltsstatus greifen können.
Allgemeine Voraussetzungen nach § 9 AufenthG
Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchte, muss in der Regel folgende Bedingungen erfüllen:
1. 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
Der Antragsteller muss seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich in dieser Zeit durchgehend rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben.
Ausnahme: Für bestimmte Gruppen gibt es verkürzte Fristen, z. B.:
- Blaue Karte EU: bereits nach 33 Monaten, bei Deutschkenntnissen (B1) sogar nach 21 Monaten
- Hochqualifizierte Fachkräfte: oft sofortiger Erhalt möglich (§ 18c Abs. 3 AufenthG)
- Deutsche Hochschulabsolventen: nach 2 Jahren (§ 18c Abs. 1 AufenthG)
- Ehegatten von Deutschen: nach 3 Jahren (§ 28 Abs. 2 AufenthG)
- Selbstständige: nach 3 Jahren, wenn wirtschaftlicher Erfolg und Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen sind (§ 21 Abs. 4 AufenthG)
2. Gesicherter Lebensunterhalt
Sie müssen Ihren Lebensunterhalt selbstständig und ohne Sozialhilfe bestreiten können. Dazu zählt:
- Einkommen aus Arbeit oder selbstständiger Tätigkeit
- Keine dauerhafte Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (z. B. Bürgergeld
Ausnahmen gibt es z. B. für Studenten, Familienangehörige oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
3. Rentenversicherungsbeiträge
In der Regel müssen 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sein – entweder als Pflicht- oder freiwillige Beiträge. Alternativ können vergleichbare private Altersvorsorgen anerkannt werden.
4. Keine Sicherheitsbedenken
Es dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen deutsches Recht oder die öffentliche Ordnung vorliegen, z. B.:
- Straftaten
- Extremistische oder terroristische Aktivitäten
Die Behörde prüft dabei auch, ob persönliche Gründe (z. B. familiäre Bindungen) gegen eine Ablehnung sprechen.
5. Beschäftigungserlaubnis
Wenn Sie als Arbeitnehmer tätig sind, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Ausübung der Beschäftigung. Diese muss Teil Ihres aktuellen Aufenthaltstitels sein.
6. Unbefristete Berufserlaubnis (bei reglementierten Berufen)
Für bestimmte Berufe – etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Handwerker – ist eine unbefristete Berufsausübungserlaubnis erforderlich, wenn Sie in diesem Bereich arbeiten möchten.
7. Ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau)
In der Regel müssen Sprachkenntnisse auf B1-Niveau nachgewiesen werden. Das ist z. B. durch Sprachzertifikate, Schulabschlüsse oder ein abgeschlossenes Studium/Ausbildung in deutscher Sprache möglich.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen – etwa für:
- Inhaber einer Blauen Karte EU
- Personen mit besonderen körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen
8. Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
Diese Kenntnisse müssen nachgewiesen werden – meist durch einen Integrationstest oder vergleichbare Nachweise (z. B. Schulbildung in Deutschland).
9. Ausreichend Wohnraum
Sie müssen über ausreichend großen Wohnraum für sich und ggf. Ihre Familie verfügen:
- Kinder unter 6 Jahren: 10 m² pro Person
- Personen ab 6 Jahren: 12 m² pro Person
- Küche, Bad und WC müssen zur Verfügung stehen
Eine kleine Unterschreitung dieser Fläche (bis zu 10 %) wird meist toleriert.
10. Weitere Voraussetzungen nach § 5 AufenthG
- Klärung Ihrer Identität (z. B. durch gültigen Pass)
- Erfüllung der Passpflicht
- Keine Gründe für eine Ausweisung
- Einreise mit Visum, falls erforderlich
Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen
Je nach Aufenthaltsstatus oder persönlicher Situation gelten vereinfachte oder abweichende Regeln. Dazu zählen u. a.:
- Absolventen deutscher Hochschulen
- Inhaber der Blauen Karte EU
- Selbstständige Unternehmer
- Familienangehörige von Deutschen
- Ehemalige Deutsche
- Minderjährige ausländische Kinder
- Hochqualifizierte Fachkräfte
Jede dieser Gruppen hat spezielle Anforderungen, etwa bei der Mindestaufenthaltsdauer oder dem Sprachnachweis. Es ist daher wichtig, den Einzelfall genau zu prüfen.
Tipp: Aufgrund der vielen Ausnahmen und Sonderregelungen ist eine individuelle rechtliche Beratung sehr empfehlenswert. Ein Anwalt kann prüfen, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten – und ob Sie eventuell schon früher als gedacht Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis haben.
Warum sollte ich einen Anwalt für meine Niederlassungserlaubnis beauftragen?
Der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis ist nicht nur ein formeller Verwaltungsakt – er ist häufig auch eine rechtliche Herausforderung, bei der viele Details zu beachten sind. Bereits kleine Fehler oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass sich das Verfahren unnötig verzögert oder im schlimmsten Fall scheitert.
Ein erfahrener Anwalt mit Schwerpunkt Niederlassungserlaubnis kann Ihnen dabei entscheidend helfen – und zwar aus mehreren Gründen:
1. Erfolgsaussichten prüfen lassen
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Niederlassungserlaubnis kann schnell und zuverlässig prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen oder ob es Hürden gibt, die zuerst geklärt werden müssen.
Gerade bei Sonderregelungen (z. B. Blaue Karte EU, Selbstständige, Familienangehörige) kann die juristische Einschätzung für Klarheit sorgen.
2. Individuelle Beratung und Strategie erhalten
Nicht jeder Fall ist gleich. Ein Anwalt weiß, welche Vorschriften auf Ihren Fall zutreffen – und wie Sie Ihre Situation am besten schildern können, um die Erlaubnis zu erhalten.
3. Fehler vermeiden und Zeit sparen
Fehlende oder falsche Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen.
Ein Anwalt kann Ihnen sagen, welche Dokumente Sie brauchen – und sicherstellen, dass der Antrag vollständig und korrekt bei der Behörde eingeht.
Ergebnis: Weniger Rückfragen – und womöglich eine schnellere Bearbeitung.
4. Kommunikation mit den Behörden
Behördliche Schreiben sind oft kompliziert formuliert. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Niederlassungserlaubnis kann diese für Sie einordnen, beantworten oder bei Bedarf direkt mit der Ausländerbehörde kommunizieren – professionell, sachlich und auf Augenhöhe.
5. Vertretung bei Problemen oder Verzögerungen
Wenn die Bearbeitung Ihres Antrags unverhältnismäßig lange dauert, kann ein Anwalt eine sogenannte Untätigkeitsklage einreichen. Damit kann vor Gericht eine Entscheidung erzielt oder beschleunigt werden.
Der Anwalt kann auch helfen, falls der Antrag abgelehnt wird und Sie Widerspruch einlegen oder Klage einreichen möchten.
Die Unterstützung durch einen Anwalt mit Schwerpunkt Niederlassungserlaubnis ist keine Pflicht – kann aber Risiken minimieren, Zeit sparen und die Chancen auf eine erfolgreiche Niederlassungserlaubnis erhöhen.
Was macht der Anwalt für meine Niederlassungserlaubnis?
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Niederlassungserlaubnis kann Sie nicht nur bei der Antragstellung begleiten, sondern Ihnen während des gesamten Verfahrens kompetent und entlastend zur Seite stehen. Sein Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach und rechtssicher wie möglich zu gestalten – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Erteilung der Niederlassungserlaubnis.
Hier ein Überblick, was der Anwalt für Sie tun kann:
1. Umfassende Beratung
Zu Beginn kann der Anwalt mit Ihnen Folgendes klären:
- Welche Voraussetzungen Sie bereits erfüllen
- Welche Sonderregelungen für Sie gelten können (z. B. verkürzte Fristen)
- Welche Erfolgsaussichten Ihr Antrag hat
- Welche Rechte und Pflichten Sie als Antragsteller:in haben
- Welche Handlungsoptionen in Ihrem konkreten Fall bestehen
- Mit welchen Kosten Sie insgesamt rechnen müssen
2. Ermittlung und Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
Der Anwalt kann für Sie eine übersichtliche und individuelle Checkliste aller benötigten Dokumente erstellen. Bei Bedarf kann er auch bei der Beschaffung von Nachweisen, z. B. zu Sprachkenntnissen, Rentenbeiträgen oder Wohnverhältnissen helfen.
So können Sie das häufige Problem unvollständiger Anträge vermeiden – ein häufiger Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen.
3. Erstellung und Einreichung des Antrags
Ihr Anwalt kann die Formulierung und Einreichung des Antrags bei der zuständigen Ausländerbehörde für Sie übernehmen. Er achtet darauf, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Fristen eingehalten werden.
4. Klärung offener Fragen mit der Ausländerbehörde
Oft ergeben sich Rückfragen oder zusätzliche Anforderungen seitens der Behörde. Der Anwalt kann die Kommunikation mit der Behörde für Sie übernehmen und für eine sachliche und rechtlich fundierte Klärung sorgen.
5. Vertretung im gesamten Antragsverfahren
Der Anwalt kann Sie während des gesamten Verfahrens begleiten:
- Vorbereitung auf Termine
- Unterstützung bei behördlichen Anhörungen
- Reaktion auf behördliche Schreiben
Wenn der Antrag verzögert oder abgelehnt wird, kann der Anwalt außerdem Folgendes für Sie tun:
- Widerspruch einlegen
- Klage einreichen
- ggf. auch eine Untätigkeitsklage einreichen, falls die Bearbeitung unangemessen lange dauert
Fazit: Ein Anwalt kann mehr als nur das „Ausfüllen eines Formulars“ übernehmen. Er kann dafür sorgen, dass Ihr Antrag rechtlich sauber, vollständig und aussichtsreich sein wird – und Sie womöglich vor Fehlern, unnötigen Verzögerungen oder Ablehnungen bewahren. So gehen Sie den Weg zur Niederlassungserlaubnis mit Sicherheit, Klarheit und professioneller Unterstützung.