Grundsätzlich kann jeder frei über sein Verhalten, seinen Körper und sein Eigentum bestimmen. Wird jemand mit Gewalt oder Drohungen zu einem bestimmten Verhalten gezwungen, erfüllt dies den Straftatbestand der Nötigung.
Die Grenze zwischen zulässiger Beeinflussung und Nötigung ist fließend. So darf z. B. der Staat bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe stellen, ohne dass der Bürger genötigt ist. Allerdings darf ein Staatsbeamter seine Position nicht ausnutzen, um Geld von einem Antragsteller zu erpressen. Für die richtige Einordnung ist die Art und Weise des Druckmittels entscheidend. Sind Sie unsicher, ob Sie eine bestimmte Situation zur Anzeige bringen können? Dann kann Ihnen ein Anwalt mit Schwerpunkt Nötigung weiterhelfen. Dieser kann Ihren Fall juristisch beurteilen und Ihnen alle Handlungsoptionen aufzeigen.
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