Beschließen Eheleute, sich zu trennen, ist der Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Ehewohnung die Folge. Wer sein Zuhause durch die Trennung verliert, hat Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. Der weiterhin in der gemeinsamen Wohnung lebende Ex-Partner muss wirtschaftliche Nachteile finanziell ausgleichen.
Durch die Trennung entsteht für den finanziell benachteiligten Ehepartner ein Anspruch auf Trennungs- und nachehelichen Unterhalt. Der Unterhalt soll den Wohnvorteil berücksichtigen. Ein Anspruch auf die Nutzungsentschädigung besteht nur, wenn der Wohnvorteil nicht durch höhere Unterhaltszahlungen ausgeglichen wird.
Im Falle von Unterhaltsstreitigkeiten kann die Unterstützung durch einen Anwalts sinnvoll sein. Aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten findet advocado für Sie schnell den passenden Anwalt für Ihre Fragen zur Nutzungsentschädigung. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden
für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen. Er unterstützt Sie dabei, die Nutzungsentschädigung nach Trennung und Scheidung korrekt zu berechnen. Gleicht der Unterhalt den Wohnvorteil nicht angemessen aus, fordert er die Nutzungsentschädigung für Sie ein – falls notwendig, auch mithilfe einer Klage.