Ob für Büroausstattung, Fahrzeuge oder Bauvorhaben: Der Staat vergibt jedes Jahr öffentliche Aufträge. Oft muss es vorab eine öffentliche Ausschreibung geben. Durch ein transparentes Vergabeverfahren wird der Wettbewerb offen gehalten.
Ob die Behörde ein Vergabeverfahren durchführen muss, richtet sich nach Auftragswert, Auftragsinhalt und Bundesland. Besteht eine Pflicht, muss der Auftrag öffentlich zugänglich gemacht werden – kleine und mittelständische Unternehmen sind bei Eignung besonders zu berücksichtigen. Fühlt sich ein Unternehmen benachteiligt, kann es Beschwerde bei der zuständigen Behörde erheben und das Vergabeverfahren prüfen lassen.
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