Das öffentliche Dienstrecht regelt z. B. Disziplinarmaßnahmen, Besoldung und Versorgung von Beamten, Tarifverträge und Kündigungsschutz für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Bei Konflikten mit dem Dienstherren – z. B. wegen einer Versetzung oder Benachteiligung im Bewerbungsverfahren – kann ein Anwalt für öffentliches Dienstrecht helfen.
Der Anwalt kann beurteilen, ob eine beschlossene Disziplinarmaßnahme gerechtfertigt ist, Besoldung und Versorgung angemessen sind oder eine Benachteiligung vorliegt. Der Anwalt kann die Verhandlungen mit dem Dienstherren übernehmen und sich für eine schnelle Klärung einsetzen. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes kann ein Anwalt z. B. die richtige Entgeltgruppe erwirken, Kündigungsschutz einklagen oder eine angemessene Abfindung durchsetzen.
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