595.046 zugelassene Oldtimer-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen fahren auf Deutschlands Straßen. Das ergab eine Auswertung des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Als Oldtimer gelten Autos, die älter als 30 Jahre sind und zum Großteil aus Originalteilen bestehen. Das Oldtimerrecht umfasst daher alle rechtlichen Fragestellungen rund um Kauf und Verkauf, Reparatur und Versicherungsschutz.
Bei Kauf oder Nutzung eines Oldtimers kann es zu Problemen kommen: Fahrzeugteile sind nicht im Originalzustand, Sachmängel vorhanden oder Versicherungen weigern sich, einen geeigneten Rechtsschutz zu gewähren. Ein Anwalt für Oldtimerrecht kann die Interessen von Käufern und Besitzern gleichermaßen schützen. Er kann beim Kauf ein rechtssicheres Wertgutachten für den Oldtimer erstellen, mit dem Sie bei Ihrer Versicherung geeigneten Versicherungsschutz beantragen können.
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