Sie möchten eine Immobilie pachten? Sie fragen sich, wer für die Wartung des verpachteten Inventars zuständig ist? Sie sind bereits seit vielen Jahren Pächter, aber der Verpächter wirft Ihnen plötzlich eine unsachgemäße Nutzung vor?
Im Gegensatz zum herkömmlichen Mietvertrag haben die Vertragspartner eines Pachtvertrages einen höheren Gestaltungsfreiraum. Sie können frei bestimmen, ob die Pachtsache befristet, unbefristet oder auf Lebenszeit verpachtet wird. Der Pachtzins kann als Festpreis oder abhängig vom Gewinn des Pächters festgelegt werden. Zudem kann der Verpächter bestimmen, wie der Pächter die Pachtsache bewirtschaften muss. Der Gestaltungsfreiraum eines Pachtvertrags kann jedoch auch zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien führen.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie Ihren Pachtvertrag von einem Anwalt prüfen oder direkt von ihm erstellen lassen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden
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