In Deutschland haben Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz von 2017 entstanden aus 3 Pflegestufen 5 neue Pflegegrade, um Pflegebedürftige noch individueller einzuordnen und besser zu versorgen: Die "neuen Pflegestufen" berücksichtigen neben körperlichen Fähigkeiten auch geistige Defizite, insbesondere Demenz.
Erfolgt trotz dieser Neuerungen eine falsche Einschätzung durch den MDK oder sogar die Ablehnung, können Betroffene einen Anwalt hinzuziehen und der Einschätzung der Pflegestufe widersprechen. Sollte die Überprüfung des Widerspruchs erneut zur Ablehnung notwendiger Leistungen führen, können Versicherte Klage beim Sozialgericht einreichen.
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