Sind Menschen im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen, entstehen Kosten für Hilfsmittel und Tagespflege. Um finanzielle Belastungen zu vermeiden, ist die Pflegeversicherung verpflichtend für gesetzlich Krankenversicherte. Doch die Pflegeversicherung erbringt nur Leistungen, wenn der Versicherte mindestens 6 Monate pflegebedürftig ist.
Sie haben einen Bescheid erhalten, aber der bewilligte Pflegegrad entspricht nicht Ihrer tatsächlichen Lebenssituation? Wenn die Versicherung gesetzliche Leistungen verweigert, kann die Konsultation eines Anwalts sinnvoll sein. Er kann Ihren Ablehnungsbescheid prüfen und ein neues Gutachten in Auftrag geben oder einen Widerspruch einlegen, wenn die Begründung der Versicherung nicht nachvollziehbar ist.
advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt für rechtliche Fragen zur Pflegeversicherung aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden
für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen. Er prüft Ihren Leistungsanspruch und wirkt auf dessen Durchsetzung gegenüber der Versicherung hin.