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  • Beratung von Verlagen, Medienhäusern, Künstlern und Privatpersonen
  • Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung bei unwahrer Berichterstattung
  • Unterstützung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Durchsetzung von Unterlassung, Gegendarstellung oder Berichtigung
  • Hilfe bei Problemen rund um Social Media Accounts
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  • Prüfung & Erstellung von Verträgen
  • Beratung in Krisensituationen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Heike R.

Uns wurde sehr schnell, umfassend, kompetent und vor allem sehr nett weitergeholfen. Wir waren anfangs etwas skeptisch, da wir bis dato noch nie mit einer "Online-Kanzlei" zusammen gearbeitet hatten. Diese anfänglichen Zweifel wurden jedoch sehr schnell ausgeräumt. Vielen Dank an Herrn Jedwillat und das Team. Schäfer Immobilien GmbH

5,00 von 5 Sternen
Sven S.

Ich habe meine Frage am Abend gepostet, am nächsten Morgen rief Herr Jedwillat an und gab mir eine ausführliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank für das angenehme, hilfreiche Gespräch und die kostenlose Erstberatung!

5,00 von 5 Sternen
Heinke B.

Vielen Dank für die tolle Beratung. Der Anwalt war sehr freundlich, ruhig und kompetent. Pünktlich innerhalb von 2 Std. bekam ich den Anruf! Er konnte mir sofort Auskunft geben und danach war ich aufgeklärt und auch beruhigt. Ich werde Sie unbedingt weiterempfehlen! Vielen, vielen Dank! Einfach klasse!!! Vielen Dank!!

5,00 von 5 Sternen
Bianca H.

Frau Renz ist eine sehr freundliche und professionelle Anwältin, die ich ohne Bedenken weiterempfehlen kann. Sie beantwortet alle Fragen umfassend und zeitnah und sie setzt sich für ihre Klienten ein. Ich durfte sie im Kontext Vertragsrecht engagieren und kann nichts Negatives über sie oder ihre Arbeit sagen. Mein Fall wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Vielen Dank, Frau Renz!

5,00 von 5 Sternen
Joanna S.

Herr Blees hat sich die Zeit genommen auf alle meine Fragen einzugehen und hat mir die rechtlichen Hintergründe verständlich vermittelt. Er hat mir die nächsten Schritte für mich klar aufgezeigt und ich habe somit genau die Informationen erhalten, die ich benötigt habe. Außerdem bot er an für weitere Nachfragen zur Verfügung zu stehen.

5,00 von 5 Sternen
Klaus A.

Ich möchte vorab die sehr schnelle telefonische Antwort auf meine Anfrage per E-Mail hervorheben. Herr RA Jedwillat hat die Sachlage sehr kompetent, freundlich und klar erläutert.

5,00 von 5 Sternen
Waldemar K.

Super Anwalt, der schnell, zuverlässig und nicht so viel Geld nimmt, wie andere Anwälte. Sehr nett und erklärt die Dinge in einfache Wörter, dass es jeder versteht. Ich kann ihn nur empfehlen. Leider gibt es immer weniger von so guten Anwälten wie Herrn Jurna!

5,00 von 5 Sternen
Carsten D.

Wir hatten ein kurzes Erstgespräch und Herr Jurna konnte mir alle meine Fragen beantworten und war sehr freundlich. Falls es zu einer Klage kommen sollte, werde ich ihn auf jeden Fall zur Rate ziehen.

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FAQ: das Wichtigste zum Anwalt für Presserecht

Ob als Journalist oder Betroffener: Wenn das Persönlichkeitsrecht mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Presserecht bzw. der Meinungsfreiheit kollidiert, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Presserecht zu kontaktieren. Das Persönlichkeitsrecht ist insbesondere dann verletzt, wenn Ehre oder Privatsphäre betroffen sind.

Es gibt verschiedene Arten, juristisch auf Rechtsverletzungen, Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder negative Berichterstattung der Presse zu reagieren. Je nach Sachverhalt bietet das Presserecht folgende Handlungsoptionen:

  • Außergerichtliche gütliche Einigung
  • Einstweilige Verfügung
  • Anspruch auf Ge­gen­dar­stel­lung
  • Anspruch auf Scha­den­er­satz
  • Abmahnung
  • Un­ter­las­sungsanspruch
  • Anspruch auf Wi­der­ruf bzw. Richtigstellung
  • Schmer­zens­geld

Das Vorgehen gegen negative Berichterstattung sollte gut geplant werden: Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Wie hoch sind die jeweiligen Erfolgsaussichten? Sorgt ein Prozess bloß für neue Aufmerksamkeit? Welche Risiken bestehen? Ein Anwalt für Presserecht kann Sie beraten und mit Ihnen die passende Strategie entwickeln.

Ein Anwalt für Presserecht kann schon beratend tätig werden, bevor eine Krise eintritt. Zusammen mit der Kommunikationsabteilung oder einer externen Agentur können Konzepte und Strategien für den möglichen Krisenfall ausgearbeitet werden. Falls dieser dann tatsächlich eintritt, kann der Anwalt einschätzen, ob es sich z. B. um Verleumdung handelt, Unterlassung fordern und eine Gegendarstellung verlangen.

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Anwalt Presserecht: Was muss ich wissen?

Negative Berichterstattung, falsche Behauptungen, unerlaubt veröffentlichte Fotos – negative Presse hat viele Facetten und kann für Unternehmen wie auch Privatpersonen unangenehme Folgen haben. Das Image in der Öffentlichkeit und der gute Ruf können durch wenige Sätze in der gedruckten Presse oder im Internet nachhaltigen Schaden erleiden. In diesen Fällen kann die Unterstützung von einem Anwalt für Presserecht entscheidend sein.

Bevor die juristischen Möglichkeiten ausgelotet werden, muss die Sachlage geklärt und sorgfältig besprochen werden, wie die Kommunikation nach innen und außen gestaltet werden soll.

Ausschlaggebend für den Erfolg eines Vorgehens gegen negative Berichterstattung ist oft das schnelle, bedachte Handeln eines erfahrenen Anwalts. Ein Anwalt für Presserecht hilft. advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt aus einem deutschlandweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung von Handlungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten.

Was ist das Presserecht?

Pressefreiheit und Meinungsfreiheit kollidieren immer wieder mit dem Persönlichkeitsrecht. Das Presserecht ist Teil des Medienrechts und beschäftigt sich hauptsächlich damit, ob öffentliche Äußerungen in Print, Funk, Fernsehen und Internet zulässig sind: Wie viel Meinung enthält eine Aussage über einen Anderen? Wurden unwahre Tatsachen behauptet und Persönlichkeitsrechte verletzt?

Was darf die Presse und was nicht?

Die Pressefreiheit ist im Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 GG) festgelegt. Die Presse soll ihre Arbeit unabhängig, unzensiert und frei von staatlichem Einfluss ausüben dürfen. Journalisten haben einige Sonderrechte, die ihnen die Informationsbeschaffung erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen, sie sind aber auch an gewisse Vorschriften gebunden.

Besondere journalistische Rechte sind u. a. der Auskunftsanspruch gegenüber Behörden, der Quellenschutz (u. a. Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeverbot), der Zugang zu staatlichen Veranstaltungen und Tatorten sowie das Medienprivileg (gelockerte DSGVO-Bindung). Diese Rechte kollidieren mit schutzwürdigen Interessen Dritter und Geheimhaltungspflichten.

Demgegenüber sind bei der Berichterstattung laut Presserecht bestimmte Vorgaben zu erfüllen:

  • ein Mindestmaß an Beweisen, das den Wahrheitsgehalt belegt
  • eine vorherige Anhörung bzw. Stellungnahme des von der Berichterstattung Betroffenen
  • eine sachliche Berichterstattung, die nicht vorverurteilt
  • Berichterstattung über Geschehen von gewisser Wichtigkeit

Wo steht das Presserecht?

In Deutschland ist das Presserecht im Wesentlichen Sache der einzelnen Bundesländer.

Das Presserecht ist hauptsächlich geregelt in

  • Landespressegesetzen
  • Rundfunkstaatsvertrag
  • Landesmediengesetzen
  • Telemediengesetz

Was beinhaltet die journalistische Sorgfaltspflicht?

Die journalistische Sorgfaltspflicht verpflichtet zu sorgfältiger Recherche, angemessener Formulierung und Objektivität. Bevor über Verdachtsmomente berichtet wird, obliegt Journalisten eine besondere Prüfpflicht in Bezug auf Inhalt und Wahrheit ihrer Behauptung. Die Berichterstattung soll nicht sensationsheischend oder verfälschend sein. Betroffene dürfen nicht identifizierbar sein. Im Pressekodex sind verschiedene journalistische Sorgfaltspflichten und publizistische Grundsätze detailliert geregelt.

Wann gilt Presserecht auch für Website-Betreiber, die keine Journalisten sind?

Die Impressumspflicht ist die Pflicht, als Website-Betreiber ein Impressum mit Kontaktdaten, Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer zu führen. Geregelt ist dies im Telemediengesetz (Anbieterkennzeichnung, § 5 TMG).

Ausnahmen gelten gemäß Rundfunkstaatsvertrag (§ 55 Abs. 1 RStV) nur bei Angeboten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Die Abgrenzung dessen, was ein Website-Betreiber tun darf und was er tun muss, ist manchmal schwierig. Ein Anwalt für Presserecht kann dabei für Klarheit sorgen – bevor die Abmahnung ins Haus flattert.

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So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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