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  • Beratung von Verlagen, Medienhäusern, Künstlern und Privatpersonen
  • Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung bei unwahrer Berichterstattung
  • Unterstützung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
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  • Prüfung & Erstellung von Verträgen
  • Beratung in Krisensituationen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Elina R.

Ich war eine totale Anfängerin in Sachen Rechtsanwälte, doch Herr Jedwillat hat es empathisch, transparent, professionell und super schnell und sauber in Handumdrehen bewerkstelligt! Und das ist wirklich so passiert! 1000 Dank für Ihre großartige Arbeit und all Ihre Mühe Herr Jedwillat

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Herr Jedwillat hat mich gut beraten und mir in dem Anliegen entscheidend weitergeholfen. Mein Mann hat sich für einen örtlichen Anwalt entschieden. Vermutlich hätte ich mich von Herrn Jedwillat vertreten lassen. Ich bedanke mich noch einmal.

5,00 von 5 Sternen
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Ein sehr freundlicher, sachlicher, kompetenter Anwalt wie ich finde. Hört zu und gibt wertvolle Tips. Danke das es diese Möglichkeit gibt und vielen Dank für das nette Gespräch.

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Beste Erfahrung die ich jemals mit einem Anwalt erlebt habe! Kompetent, ehrlich und direkt. Komme immer wieder gerne darauf zurück!

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Herr Blees hat den Sachverhalt sehr genau erörtert und Lösungswege verständlich aufgezeigt. Hohe Fachkompetenz. Alle Fragen wurden beantwortet.

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Ausgezeichnete Arbeit! Von der Erstberatung bis zur Klärung des Falles top professionell und überaus freundlich. Bester Anwalt mit dem ich je zu tun hatte!

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Christoph S.

Herr Jedwillat, hat mich sehr zeitnah kontaktiert und mich bestmöglich beraten, was mir sehr viel Zeit bei der Onlinerecherche gespart hat.

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FAQ: das Wichtigste zum Anwalt für Presserecht

Ob als Journalist oder Betroffener: Wenn das Persönlichkeitsrecht mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Presserecht bzw. der Meinungsfreiheit kollidiert, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Presserecht zu kontaktieren. Das Persönlichkeitsrecht ist insbesondere dann verletzt, wenn Ehre oder Privatsphäre betroffen sind.

Es gibt verschiedene Arten, juristisch auf Rechtsverletzungen, Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder negative Berichterstattung der Presse zu reagieren. Je nach Sachverhalt bietet das Presserecht folgende Handlungsoptionen:

  • Außergerichtliche gütliche Einigung
  • Einstweilige Verfügung
  • Anspruch auf Ge­gen­dar­stel­lung
  • Anspruch auf Scha­den­er­satz
  • Abmahnung
  • Un­ter­las­sungsanspruch
  • Anspruch auf Wi­der­ruf bzw. Richtigstellung
  • Schmer­zens­geld

Das Vorgehen gegen negative Berichterstattung sollte gut geplant werden: Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Wie hoch sind die jeweiligen Erfolgsaussichten? Sorgt ein Prozess bloß für neue Aufmerksamkeit? Welche Risiken bestehen? Ein Anwalt für Presserecht kann Sie beraten und mit Ihnen die passende Strategie entwickeln.

Ein Anwalt für Presserecht kann schon beratend tätig werden, bevor eine Krise eintritt. Zusammen mit der Kommunikationsabteilung oder einer externen Agentur können Konzepte und Strategien für den möglichen Krisenfall ausgearbeitet werden. Falls dieser dann tatsächlich eintritt, kann der Anwalt einschätzen, ob es sich z. B. um Verleumdung handelt, Unterlassung fordern und eine Gegendarstellung verlangen.

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Anwalt Presserecht: Was muss ich wissen?

Negative Berichterstattung, falsche Behauptungen, unerlaubt veröffentlichte Fotos – negative Presse hat viele Facetten und kann für Unternehmen wie auch Privatpersonen unangenehme Folgen haben. Das Image in der Öffentlichkeit und der gute Ruf können durch wenige Sätze in der gedruckten Presse oder im Internet nachhaltigen Schaden erleiden. In diesen Fällen kann die Unterstützung von einem Anwalt für Presserecht entscheidend sein.

Bevor die juristischen Möglichkeiten ausgelotet werden, muss die Sachlage geklärt und sorgfältig besprochen werden, wie die Kommunikation nach innen und außen gestaltet werden soll.

Ausschlaggebend für den Erfolg eines Vorgehens gegen negative Berichterstattung ist oft das schnelle, bedachte Handeln eines erfahrenen Anwalts. Ein Anwalt für Presserecht hilft. advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt aus einem deutschlandweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung von Handlungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten.

Was ist das Presserecht?

Pressefreiheit und Meinungsfreiheit kollidieren immer wieder mit dem Persönlichkeitsrecht. Das Presserecht ist Teil des Medienrechts und beschäftigt sich hauptsächlich damit, ob öffentliche Äußerungen in Print, Funk, Fernsehen und Internet zulässig sind: Wie viel Meinung enthält eine Aussage über einen Anderen? Wurden unwahre Tatsachen behauptet und Persönlichkeitsrechte verletzt?

Was darf die Presse und was nicht?

Die Pressefreiheit ist im Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 GG) festgelegt. Die Presse soll ihre Arbeit unabhängig, unzensiert und frei von staatlichem Einfluss ausüben dürfen. Journalisten haben einige Sonderrechte, die ihnen die Informationsbeschaffung erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen, sie sind aber auch an gewisse Vorschriften gebunden.

Besondere journalistische Rechte sind u. a. der Auskunftsanspruch gegenüber Behörden, der Quellenschutz (u. a. Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeverbot), der Zugang zu staatlichen Veranstaltungen und Tatorten sowie das Medienprivileg (gelockerte DSGVO-Bindung). Diese Rechte kollidieren mit schutzwürdigen Interessen Dritter und Geheimhaltungspflichten.

Demgegenüber sind bei der Berichterstattung laut Presserecht bestimmte Vorgaben zu erfüllen:

  • ein Mindestmaß an Beweisen, das den Wahrheitsgehalt belegt
  • eine vorherige Anhörung bzw. Stellungnahme des von der Berichterstattung Betroffenen
  • eine sachliche Berichterstattung, die nicht vorverurteilt
  • Berichterstattung über Geschehen von gewisser Wichtigkeit

Wo steht das Presserecht?

In Deutschland ist das Presserecht im Wesentlichen Sache der einzelnen Bundesländer.

Das Presserecht ist hauptsächlich geregelt in

  • Landespressegesetzen
  • Rundfunkstaatsvertrag
  • Landesmediengesetzen
  • Telemediengesetz

Was beinhaltet die journalistische Sorgfaltspflicht?

Die journalistische Sorgfaltspflicht verpflichtet zu sorgfältiger Recherche, angemessener Formulierung und Objektivität. Bevor über Verdachtsmomente berichtet wird, obliegt Journalisten eine besondere Prüfpflicht in Bezug auf Inhalt und Wahrheit ihrer Behauptung. Die Berichterstattung soll nicht sensationsheischend oder verfälschend sein. Betroffene dürfen nicht identifizierbar sein. Im Pressekodex sind verschiedene journalistische Sorgfaltspflichten und publizistische Grundsätze detailliert geregelt.

Wann gilt Presserecht auch für Website-Betreiber, die keine Journalisten sind?

Die Impressumspflicht ist die Pflicht, als Website-Betreiber ein Impressum mit Kontaktdaten, Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer zu führen. Geregelt ist dies im Telemediengesetz (Anbieterkennzeichnung, § 5 TMG).

Ausnahmen gelten gemäß Rundfunkstaatsvertrag (§ 55 Abs. 1 RStV) nur bei Angeboten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Die Abgrenzung dessen, was ein Website-Betreiber tun darf und was er tun muss, ist manchmal schwierig. Ein Anwalt für Presserecht kann dabei für Klarheit sorgen – bevor die Abmahnung ins Haus flattert.

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Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzer:innen die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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