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  • Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung bei unwahrer Berichterstattung
  • Unterstützung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

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Pascal R.

Ich war erstmal positiv überrascht wie schnell ich angerufen wurde. Der anwalt nahm sich die zeit auf alle meine fragen einzugehen, war sehr freundlich und machte einen sehr kompententen Eindruck. 10/10

5,00 von 5 Sternen
Aytekin Özkacar .

Herr Jurna hat mich gut beraten und war zudem sehr kooperativ. Er hat sich schnell meiner Angelegenheit angenommen und diese auch äußerst zufriedenstellend bearbeitet.

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Andreas S.

Extrem kompetent wirkender Anwalt, der auch ehrlich sagt, dass man lieber die Finger von lassen sollte. Das vermittelt einem sofort das Gefühl, dass es nicht um Geldmacherei geht. Wurde auch dementsprechend beraten, wogegen es sich lohnt vorzugehen und was der Spaß im Endeffekt kostet. Werde mich mit dem nächsten Fall auch wieder an Herrn Jedwillat wenden, vielen Dank.

5,00 von 5 Sternen
Stephan W.

Leider bin ich einem Internetbetrug zum Opfer gefallen und habe deswegen mein Problem an advocado übermittelt. Die Ersteinschätzung kam sehr rasch (innerhalb einer Stunde). Diese war auch klar, deutlich und ausführlich formuliert und hat mir zumindest geholfen Gewissheit zu haben.

5,00 von 5 Sternen
Hartmut K.

Vielen Dank! Herr RA Jedwillat ist sehr kompetent. Advocado. de ist eine sehr gute Möglichkeit Anwalt und Mandant zusammenzubringen. Meine Erfahrungen bisher sind sehr positiv. Gerne wieder

5,00 von 5 Sternen
Andreas B.

Herr Jurna hat mir bereits im Erstgespräch sehr geholfen und ich konnte mein Problem ohne weiteren Rechtsstreit lösen. Seine Beratung ist zielgerichtet und kompetent!

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Arne B.

Ich bekam schon kurze Zeit nach Meldung meines Anliegens den Anruf und erhielt eine für Laien gut verständliche Beratung. Sehr empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
Christopher M.

Herr Jurna hat sich äußerst engagiert mit unserem Fall beschäftigt, sehr gut beraten und uns höchst professionell vor Gericht vertreten. Wir können Herrn Jurna zu 100% empfehlen.

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FAQ: das Wichtigste zum Anwalt für Presserecht

Ob als Journalist oder Betroffener: Wenn das Persönlichkeitsrecht mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Presserecht bzw. der Meinungsfreiheit kollidiert, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Presserecht zu kontaktieren. Das Persönlichkeitsrecht ist insbesondere dann verletzt, wenn Ehre oder Privatsphäre betroffen sind.

Es gibt verschiedene Arten, juristisch auf Rechtsverletzungen, Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder negative Berichterstattung der Presse zu reagieren. Je nach Sachverhalt bietet das Presserecht folgende Handlungsoptionen:

  • Außergerichtliche gütliche Einigung
  • Einstweilige Verfügung
  • Anspruch auf Ge­gen­dar­stel­lung
  • Anspruch auf Scha­den­er­satz
  • Abmahnung
  • Un­ter­las­sungsanspruch
  • Anspruch auf Wi­der­ruf bzw. Richtigstellung
  • Schmer­zens­geld

Das Vorgehen gegen negative Berichterstattung sollte gut geplant werden: Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Wie hoch sind die jeweiligen Erfolgsaussichten? Sorgt ein Prozess bloß für neue Aufmerksamkeit? Welche Risiken bestehen? Ein Anwalt für Presserecht kann Sie beraten und mit Ihnen die passende Strategie entwickeln.

Ein Anwalt für Presserecht kann schon beratend tätig werden, bevor eine Krise eintritt. Zusammen mit der Kommunikationsabteilung oder einer externen Agentur können Konzepte und Strategien für den möglichen Krisenfall ausgearbeitet werden. Falls dieser dann tatsächlich eintritt, kann der Anwalt einschätzen, ob es sich z. B. um Verleumdung handelt, Unterlassung fordern und eine Gegendarstellung verlangen.

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Anwalt Presserecht: Was muss ich wissen?

Negative Berichterstattung, falsche Behauptungen, unerlaubt veröffentlichte Fotos – negative Presse hat viele Facetten und kann für Unternehmen wie auch Privatpersonen unangenehme Folgen haben. Das Image in der Öffentlichkeit und der gute Ruf können durch wenige Sätze in der gedruckten Presse oder im Internet nachhaltigen Schaden erleiden. In diesen Fällen kann die Unterstützung von einem Anwalt für Presserecht entscheidend sein.

Bevor die juristischen Möglichkeiten ausgelotet werden, muss die Sachlage geklärt und sorgfältig besprochen werden, wie die Kommunikation nach innen und außen gestaltet werden soll.

Ausschlaggebend für den Erfolg eines Vorgehens gegen negative Berichterstattung ist oft das schnelle, bedachte Handeln eines erfahrenen Anwalts. Ein Anwalt für Presserecht hilft. advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt aus einem deutschlandweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung von Handlungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten.

Was ist das Presserecht?

Pressefreiheit und Meinungsfreiheit kollidieren immer wieder mit dem Persönlichkeitsrecht. Das Presserecht ist Teil des Medienrechts und beschäftigt sich hauptsächlich damit, ob öffentliche Äußerungen in Print, Funk, Fernsehen und Internet zulässig sind: Wie viel Meinung enthält eine Aussage über einen Anderen? Wurden unwahre Tatsachen behauptet und Persönlichkeitsrechte verletzt?

Was darf die Presse und was nicht?

Die Pressefreiheit ist im Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 GG) festgelegt. Die Presse soll ihre Arbeit unabhängig, unzensiert und frei von staatlichem Einfluss ausüben dürfen. Journalisten haben einige Sonderrechte, die ihnen die Informationsbeschaffung erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen, sie sind aber auch an gewisse Vorschriften gebunden.

Besondere journalistische Rechte sind u. a. der Auskunftsanspruch gegenüber Behörden, der Quellenschutz (u. a. Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeverbot), der Zugang zu staatlichen Veranstaltungen und Tatorten sowie das Medienprivileg (gelockerte DSGVO-Bindung). Diese Rechte kollidieren mit schutzwürdigen Interessen Dritter und Geheimhaltungspflichten.

Demgegenüber sind bei der Berichterstattung laut Presserecht bestimmte Vorgaben zu erfüllen:

  • ein Mindestmaß an Beweisen, das den Wahrheitsgehalt belegt
  • eine vorherige Anhörung bzw. Stellungnahme des von der Berichterstattung Betroffenen
  • eine sachliche Berichterstattung, die nicht vorverurteilt
  • Berichterstattung über Geschehen von gewisser Wichtigkeit

Wo steht das Presserecht?

In Deutschland ist das Presserecht im Wesentlichen Sache der einzelnen Bundesländer.

Das Presserecht ist hauptsächlich geregelt in

  • Landespressegesetzen
  • Rundfunkstaatsvertrag
  • Landesmediengesetzen
  • Telemediengesetz

Was beinhaltet die journalistische Sorgfaltspflicht?

Die journalistische Sorgfaltspflicht verpflichtet zu sorgfältiger Recherche, angemessener Formulierung und Objektivität. Bevor über Verdachtsmomente berichtet wird, obliegt Journalisten eine besondere Prüfpflicht in Bezug auf Inhalt und Wahrheit ihrer Behauptung. Die Berichterstattung soll nicht sensationsheischend oder verfälschend sein. Betroffene dürfen nicht identifizierbar sein. Im Pressekodex sind verschiedene journalistische Sorgfaltspflichten und publizistische Grundsätze detailliert geregelt.

Wann gilt Presserecht auch für Website-Betreiber, die keine Journalisten sind?

Die Impressumspflicht ist die Pflicht, als Website-Betreiber ein Impressum mit Kontaktdaten, Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer zu führen. Geregelt ist dies im Telemediengesetz (Anbieterkennzeichnung, § 5 TMG).

Ausnahmen gelten gemäß Rundfunkstaatsvertrag (§ 55 Abs. 1 RStV) nur bei Angeboten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Die Abgrenzung dessen, was ein Website-Betreiber tun darf und was er tun muss, ist manchmal schwierig. Ein Anwalt für Presserecht kann dabei für Klarheit sorgen – bevor die Abmahnung ins Haus flattert.

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