Bevor 2002 das Prostitutionsgesetz in Kraft trat, waren Verträge über sexuelle Dienste sittenwidrig – Prostituierte hatten keine rechtliche Handhabe, um vereinbarte Vergütungen einzufordern. Erst mit dem Gesetz wurde die Prostitution legalisiert und ein Vergütungsanspruch gerichtlich durchsetzbar. Das Prostitutionsschutzgesetz von 2017 ergänzt das Prostitutionsrecht.
Es entstanden u. a. steuer-, gewerbe- und versicherungsrechtliche Pflichten. Besitzer von Bordellen oder Stundenhotels benötigen seither Betriebsgenehmigungen. Außerdem gibt es Anmeldepflichten für Prostituierte, Kondompflichten sowie Werbeverbote. Prostituierte müssen ihre Gewinne versteuern. Um zu gewährleisten, dass Ihre Tätigkeit legal bleibt und Sie sogar von Sozialleistungen profitieren können, kann die Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll sein.
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