Krankheit, Urlaubssperren, Naturkatastrophen, politische Unruhen – es gibt viele Gründe, die Sie am Antritt einer Reise hindern können. Gemäß § 651i BGB ist ein Reiserücktritt jederzeit ohne Angabe eines Grundes möglich. Allerdings müssen Urlauber im Falle einer Stornierung Schadensersatz an den Reiseveranstalter bezahlen.
Sie haben eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, doch Ihr Versicherer weigert sich, die Stornokosten zu erstatten? Reiserücktrittsversicherungen zahlen nur in einigen Fällen bei Reiserücktritt wie eine unerwartete Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen oder Arbeitslosigkeit. Da die versicherten Gründe oft nicht eindeutig definiert sind, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt vor dem Reiserücktritt zu kontaktieren. Er kann prüfen, ob Sie einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Versicherer haben
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