Sind Sie aus Ihrer Sicht zu Unrecht verurteilt worden und haben gegen das Fehlurteil bereits erfolglos Berufung eingelegt? Die Revision ist jetzt das letzte Mittel, um gegen einen Justizirrtum vorzugehen. Legen Sie Revision ein, überprüft das nächsthöhere Gericht die Urteilsfindung. Neue Beweise sind nicht mehr zulässig.
Um Revision einzulegen, müssen Sie begründen, weshalb Sie gegen das Gerichtsurteil vorgehen wollen. Die Begründung muss ein Anwalt unterschreiben. Daher kann es hilfreich sein, die Revision direkt von einem Anwalt einreichen zu lassen. Er kann Verfahrensfehler des Gerichts identifizieren, fristgerecht eine juristisch fundierte Begründung verfassen und Ihre Rechte im Revisionsverfahren vertreten.
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