Verbreitet jemand ehrverletzende und rufschädigende Gerüchte über Sie, müssen Sie das nicht hinnehmen – gegen Rufmord können Sie sich wehren. Stellt der Täter trotz klärendem Gespräch seine Herabwürdigung nicht ein, kann Ihnen ein Anwalt helfen, gegen den Rufmord vorzugehen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Rufmord kann Ihren Anspruch auf Unterlassung außergerichtlich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durchsetzen. Bei erneuten rufschädigenden Behauptungen muss der Täter dann empfindliche Geldstrafen zahlen. Drohen finanzielle Umsatzeinbußen durch den Rufmord, kann ein Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirken. Bis zur Verhandlung vor Gericht darf der Rufschädiger seine Behauptungen nicht mehr äußern. Ein Anwalt kann zudem prüfen, ob Ihnen Schadensersatz oder Schmerzensgeld zusteht.
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