In Deutschland herrscht Schulpflicht: Eltern müssen ihre Kinder – je nach Bundesland – im Alter von 5 bis 7 Jahren an einer Schule anmelden. Sie sind verpflichtet, den regelmäßigen Schulbesuch zu gewährleisten. Wenn die normale Schulpflicht nach 9 bzw. 10 Jahren endet, beginnt die 3-jährige Teilzeitschulpflicht: Es schließen sich weiterführende Schulen, Ausbildungen oder Berufsvorbereitungsjahre an.
Verletzen die Eltern ihre Pflichten – z. B. wenn sie wiederholtes Schwänzen dulden, ihr Kind zuhause unterrichten oder es für Urlaub während der Schulzeit krankschreiben –, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen empfindliche Bußgelder und Strafverfahren. Ein Anwalt kann Sie über alle Rechte und Pflichten aufklären. Kam es bereits zu Verfehlungen, kann er Sie im Bußgeldverfahren unterstützen und Argumente für eine Strafmilderung finden.
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