Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich ihres Gesundheitsschadens. Neben finanzieller Unterstützung und Steuervergünstigungen zählt dazu beispielsweise auch der besondere Kündigungsschutz. Ob ein Ausgleichsanspruch besteht, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab: Der Wert muss mindestens 50 betragen. Ein Mensch gilt dann als schwerbehindert.
Der GdB wird durch ein ärztliches Gutachten festgelegt. Verbessert oder verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann auch der Wert herab- oder heraufgesetzt werden. Ein Anwalt für Schwerbehindertenrecht kann Sie bei der Zuerkennung oder Neufeststellung eines angemessenen GdBs unterstützen. Er kann Sie beraten, wenn das Versorgungsamt Ihren bereits gewährten GdB reduzieren oder Ihnen den Schwerbehindertenstatus aberkennen möchte.
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